Eichungen und Prüfungen


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Der Eichmeister überwacht und kontrolliert das gesetzliche Messwesen in seinem Kanton.

 

Insbesondere Masseinheiten und Messmittel im Handel/Geschäftverkehr mit Gütern und Dienstleistungen, öffentlicher Sicherheit, amtlicher Feststellung von Sachverhalten, Gesundheitswesen und Umweltschutz.


Er prüft Messmittel, ob sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.


Der Schweizerische Eichdienst ist wie folgt gegliedert:


48 kantonale Eichämter für Länge, Fläche, Volumen, Masse, Dichte, Waagen, Durchfluss, Abgas und Warendeklaration.


78 ermächtigte Eichstellen für Elektrizitätszähler und -wandler, Gaszähler / Mengenumwerter, Wärmezähler / Warmwasserzähler, Schallmesgeräte / Audiometer, Strassenverkehrsmessgeräte und Messgeräte für Feuerungsabgase.


Eichungen die ausserhalb der Möglichkeiten der kant. Eichämter und der ermächtigten Eichstellen sind, werden vom metas (Bundesamt für Metrologie) durchgeführt.


 

Der Eichmeister ist mit folgenden Eichungen und Prüfungen vertraut:

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Wiegegeräte (Ladentisch-, Post-, Industrie-, Brückenwaagen, Preisauszeichnungswaagen, usw.)
Einige Beispiele im Bild

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Gewichtstücke (Handelsgewichte bis mittlere Genauigkeitsklasse, OIML F1-M3)

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Messgeräte für die Abgaswartung in Garagen (für Benzinabgase und Dieselrauch)
Beispiele im Bild

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Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser (Zapfsäulen, Messanlagen auf Transportzisternen, Milchmessanlagen, usw.)

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Raummasse (Schankgefässe, Fässer, Tanks und übrige Raummasse)

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Längenmasse (Massstäbe, Bandmasse, Messkluppen)
Beispiel im Bild

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Nachschau und Marktaufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

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Instruktion und Beaufsichtigung von Wägern, die eine öffentliche Messung für Dritte wahrnehmen.


 

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