Eichungen und Prüfungen |
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Der Eichmeister überwacht und kontrolliert das gesetzliche Messwesen in seinem Kanton.
Insbesondere Masseinheiten und Messmittel im Handel/Geschäftverkehr mit Gütern und Dienstleistungen, öffentlicher Sicherheit, amtlicher Feststellung von Sachverhalten, Gesundheitswesen und Umweltschutz. Er prüft Messmittel, ob sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Schweizerische Eichdienst ist wie folgt gegliedert: 48 kantonale Eichämter für Länge, Fläche, Volumen, Masse, Dichte, Waagen, Durchfluss, Abgas und Warendeklaration. 78 ermächtigte Eichstellen für Elektrizitätszähler und -wandler, Gaszähler / Mengenumwerter, Wärmezähler / Warmwasserzähler, Schallmesgeräte / Audiometer, Strassenverkehrsmessgeräte und Messgeräte für Feuerungsabgase. Eichungen die ausserhalb der Möglichkeiten der kant. Eichämter und der ermächtigten Eichstellen sind, werden vom metas (Bundesamt für Metrologie) durchgeführt. |
Der Eichmeister ist mit folgenden Eichungen und Prüfungen vertraut:
- | Wiegegeräte (Ladentisch-, Post-, Industrie-, Brückenwaagen, Preisauszeichnungswaagen, usw.) |
- | Gewichtstücke (Handelsgewichte bis mittlere Genauigkeitsklasse, OIML F1-M3) |
- | Messgeräte für die Abgaswartung in Garagen (für Benzinabgase und Dieselrauch) |
- | Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser (Zapfsäulen, Messanlagen auf Transportzisternen, Milchmessanlagen, usw.) |
- | Raummasse (Schankgefässe, Fässer, Tanks und übrige Raummasse) |
- | Längenmasse (Massstäbe, Bandmasse, Messkluppen) |
- | Nachschau und Marktaufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften |
- | Instruktion und Beaufsichtigung von Wägern, die eine öffentliche Messung für Dritte wahrnehmen. |
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