Die Projektförderung ist eine Kernaufgabe der Fachstelle Integration des Kantons Basel-Landschaft. Der Kanton stimmt seine Förderschwerpunkte mit jenen des Bundes ab. Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt - in enger Zusammenarbeit mit «Integration Basel» des Kantons Basel-Stadt - Projekte in folgenden Interventionsbereichen:
- Sprachförderung (Deutschkurse (auch mit integrierter Frühförderung), Alphabetisierung, Konversation)
- Information / Kommunikation (Informationsveranstaltungen, Medienprojekte, Öffentlichkeitsarbeit)
- Soziale Integration (Quartierentwicklung, Prävention, Integrationskurse, Begegnungsanlässe, Vereinsarbeit)
- Frühe Förderung (Elternbildung, Mutter/Vater-Kind Projekte, Nachhilfeprojekte)
Bitte beachten Sie, dass die Fachstelle Integration in Zusammenarbeit mit «Integration Basel» und den Fachstellen Erwachsenenbildung BL/BS die Richtlinien sowie die Formulare zur Projekteingabe überarbeitet hat und einige Neuerungen hinzugekommen sind. So können neu im Kanton Basel-Landschaft für die Interventionsbereiche IK/SI/FF Kleinprojekte (beantragter Betrag max. CHF 4'000.00) eingegeben werden.
Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Gewährung von Finanzhilfen durch den Kanton.
Formulare:
- Richtlinien 2012 [PDF]
- Eingabeformular Interventionsbereich SPF 2012 [Word]
- Eingabeformular Interventionsbereich IK/SI/FF 2012 [Word]
- Eingabeformular Kleinprojekte 2012 [Word]
- Budgetformular Interventionsbereich SPF 2012 [Excel]
- Budgetformular Interventionsbereich IK/SI/FF 2012 [Excel]
- Berechnungsbeispiel Medienprojekte [PDF]
Einreichfrist in allen Interventionsbreichen ist der 30. September 2011. Alle Dokumente müssen fristgerecht, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet in Papierform (inkl. 2 Einzahlungsscheine) und elektronisch in der Originalversion (Word- bzw. Excel-Format, nicht PDF-Format) bei der Fachstelle Integration eingereicht werden:
Printversion:
Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft Fachstelle Integration Rathausstrasse 24/Postfach 4410 Liestal
Elektronisch:
sid-integration@bl.ch
Nicht korrekt, verspätet oder unvollständig eingereichte Projekteingaben und/oder Berichterstattungen können eine Ablehnung des Projektes nach sich ziehen.
Sowohl neue als auch bisherige Projektträgerschaften haben keinen Anspruch auf die Gewährung von Finanzhilfen durch den Kanton.
Beratung:
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Projektentwicklung und Gesuchseinreichung sowie für die Erteilung weiterer Informationen über das Schwerpunkteprogramm des Bundes können Sie sich an die Fachstelle Integration wenden:
Via E-Mail: sid-integration@bl.ch
Telefonisch: 061 552 66 53 (Montag bis Freitag, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr)
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