Musterverfügung für Listenauskünfte (mit Verpflichtungserklärung)


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Systematische geordnete Bekanntgabe von Personendaten durch die Gemeindeverwaltung ("Listenauskunft")
Musterverfügung mit Verpflichtungserklärung

 

Es wird verfügt:

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1

[Dem Adressaten/Der Adressatin] werden die Adressen [nähere Umschreibung, z.B. "aller erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner"] für [Umschreibung des Zwecks, z.B. "für einen einmaligen Versand eines Spendenaufrufes"] bekanntgegeben.

2

Die Bekanntgabe erfolgt unter der Bedingung, dass der Empfänger/die Empfängerin sich zur Einhaltung nachfolgender Auflagen verpflichtet:

 

a.

Die bekanntgegebenen Adressen dürfen ausschliesslich für den oben erwähnten Zweck verwendet werden.

b.

Insbesondere ist die Weitergabe oder der Weiterverkauf der bekanntgegebenen Adressen an Dritte nicht gestattet.

c.

[Besondere Anweisung je nach Art der Bekanntgabe: z.B. "Die Namen und Adressen der Adressetiketten dürfen weder kopiert noch auf andere Weise erfasst werden"; "Die Adresslisten sind unmittelbar nach dem Versand der Werbebriefe zu vernichten." usw.]

 

3

Bei Zuwiderhandlung gegen die genannten Auflagen kommt Art. 292 des Strafgesetzbuches (StGB) zur Anwendung.

 

Art. 292 StGB lautet: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Haft oder Busse bestraft."

4

Gebühren: § 14 DSV

 

Ort, Datum

Unterschrift

 

Für die Gemeinde

[Rechtsmittelbelehrung, vgl. §§ 172 ff. des Gemeindegesetzes]


Einverstanden:

Ort, Datum

Unterschrift

 

Der/ Die Empfänger(in)





 

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