Politische Rechte 26. Oktober 2006
Internet-Amtsblatt || Hinweise und Hilfe
Übersicht Amtsblattrubrik "Politische Rechte"
1. | Es wird für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 2010 als in Stiller Wahl gewählt erklärt: Paul Wenger |
2. | Die auf den 26. November 2006 angesetzte Urnenwahl wird wiederrufen. |
Gegen diese Ersatzwahl kann innert 3 Tagen beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben werden.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Ersatzwahl eines Richters bzw. einer Richterin in das Bezirksgericht Laufen für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 2010: Erwahrung
1. | Es wird für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 2010 als in Stiller Wahl gewählt erklärt: Sabine Asprion Stöcklin |
2. | Die auf den 26. November 2006 angesetzte Urnenwahl wird wiederrufen. |
Gegen diese Ersatzwahl kann innert 3 Tagen beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben werden.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2006 über den Landratsbeschluss vom 16. Februar 2006 betreffend Kantonales Laboratorium in Liestal, Umwidmung und Ersatzbeschaffung; Erwahrung
1. | Das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 24. September 2006 wird als gültig, der Landratsbeschluss vom 16. Februar 2006 betreffend Kantonales Laboratorium in Liestal, Umwidmung und Ersatzbeschaffung als angenommen erklärt. |
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2006 über das Gesetz vom 18. Mai 2006 über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal; Erwahrung
1. | Das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 24. September 2006 wird als gültig, das Gesetz vom 18. Mai 2006 über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal als angenommen erklärt. |
2. | Das Gesetz vom 18. Mai 2006 über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. |
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2006 über das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz vom 22. Juni 2006; Erwahrung
1. | Das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 24. September 2006 wird als gültig, das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz vom 22. Juni 2006 als angenommen erklärt. |
2. | Das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz vom 22. Juni 2006 tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. |
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Finanzreferendum - Frist 21. Dezember 2006
Für die Kosten der Massnahmen an Bahnübergängen auf den Strecken der Waldenburgerbahn und der BLT Baselland Transport wird ein Verpflichtungskreditkredit (Sammelkredit für Vorhaben gemäss Landratsvorlage 2006/037) von 20 Mio. Franken zulasten des Kontos 2317.364.00 bewilligt. |
- Verpflichtungskredit Naturgefahrenkarten Basel-Landschaft
1. | Dem Projektantrag „Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft" und der Errichtung einer regierungsrätlichen Kommission „Naturgefahren" wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 4'150'000.-- (inkl. Mwst.) als Kostendach bewilligt. | |
2. | Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich der Bund gemäss gesetzlichen Grundlagen mit einem voraussichtlichen Betrag von CHF 1'353'000.-- und die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) gemäss Beschluss vom 26.11.2002 mit CHF 1'678'200.-- beteiligen werden. Der Kantonsanteil von CHF 1'118'800.-- wird im Konto 2225.31891.004 (Forstamt beider Basel) eingestellt. | |
3. | Nachgewiesene teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt. Preisstand ist das Datum der Offertöffnung. |
Diese Beschlüsse unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d.h. bis 21. Dezember 2006 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustandegekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.
Landeskanzlei
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