|
Der Bund hat die Finanzierung von Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen sowie der Spitex per 1. Januar 2011 neu geregelt. Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat die gesetzlichen Grundlagen im Dezember 2010 entsprechend angepasst. Der Beitrag der Krankenversicherung an die Pflegekosten ist auf einen festen Tagessatz pro Pflegestufe begrenzt, ebenso die Kostenbeteiligung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Der Kanton Basel-Landschaft hat den Selbstbehalt einheitlich im ganzen Kanton auf maximal 20 Prozent des höchsten Beitrags der Krankenversicherung (Fr. 21.60 pro Tag) festgelegt. Die Kosten für Betreuung und Hotellerie müssen von den Bewohnerinnen und Bewohnern selber getragen werden. Wer nicht in der Lage ist, die Heimkosten zu übernehmen, kann Ergänzungsleistungen beantragen. Bei der ambulanten Pflege zuhause (Spitex) ist der Selbstbehalt auf zehn Prozent des höchsten Beitrags der Krankenversicherung (Fr. 7.95 pro Tag) festgesetzt worden. Die anrechenbaren Normkosten bei der Spitex müssen an die Bundesgesetzgebung angepasst werden, wobei eine Übergangsfrist bis Ende 2013 gilt. Während zwei Jahren (bis Ende 2012) gelten noch die bestehenden Tarife, weshalb auch auf die Selbstbeteiligung von zehn Prozent verzichtet wird. Infoschreiben: Medienmitteilungen: |
Adresse Bahnhofstr. 5 |