Unsere wichtigsten Partner im Jugendstrafrecht |
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Unsere wichtigsten Partner im Bereich der Anzeigeerstattung, Ermittlungen und Präventionsarbeit sind die MitarbeiterInnen der Polizei Basel-Landschaft, insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugenddienstes, die unsere Arbeit wesentlich unterstützen. Die MitarbeiterInnen des Jugenddienstes sind:
Leiter Jugenddienst | Kurt Frei | Tel. 061 553 31 50 |
Raum Liestal | Daniel Wenger | Tel. 061 553 31 52 |
Raum Muttenz | René Schaub | Tel. 061 553 47 51 |
Raum Reinach | Sandra Kräuchi | Tel. 061 553 41 52 |
Raum Binningen | Peter Schelker | Tel. 061 553 47 52 |
Raum Laufen | Marcel Tresch | Tel. 061 553 41 51 |
Raum Sissach | Matthias Käser | Tel. 061 553 31 51 |

Daneben übernehmen das Jugend- und Kantonsgericht am Bahnhofplatz in Liestal Aufgaben im Jugendstrafrecht. Die Strafgerichtspräsident(inn)en sind gleichzeitig Jugendgerichtspräsident(inn)en. Zur Zeit amtieren Dr. iur. Adrian Jent, lic. iur. Jacqueline Kiss und lic. iur. Daniel Seiler, Dr. iur. Irène Läuchli sowie lic. iur. Enrico Rosa. Zusätzlich nehmen an Jugendgerichtsverhandlungen jeweils zwei der vier gewählten nebenamtlichen JugendrichterInnen teil. Das Präsidium des Jugendgerichts beurteilt Einsprachen gegen Entscheide und Strafbefehle der Jugendanwaltschaft und ist zuständig für die Aussprechung vom Freiheitsentzügen zwischen 6 und 12 Monaten. Wird eine Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten beantragt, ist das Jugendgericht zuständig. Gleiches gilt für eine Unterbringung (z.B. einer Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung). Beschwerdeinstanz gegen Urteile des Jugendgerichts ist das Kantonsgericht in Liestal.
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