Unsere wichtigsten Partner im Jugendstrafrecht


> Jugendanwaltschaft

 

Unsere wichtigsten Partner im Bereich der Anzeigeerstattung, Ermittlungen und Präventionsarbeit sind die MitarbeiterInnen der Polizei Basel-Landschaft, insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugenddienstes, die unsere Arbeit wesentlich unterstützen. Die MitarbeiterInnen des Jugenddienstes sind:

 

Leiter Jugenddienst

Kurt Frei
Polizeistützpunkt Liestal

Tel. 061 553 31 50

Raum Liestal

Daniel Wenger
Polizeistützpunkt Liestal

Tel. 061 553 31 52

Raum Muttenz

René Schaub
Polizeistützpunkt Muttenz

Tel. 061 553 47 51

Raum Reinach

Sandra Kräuchi
Polizeistützpunkt Reinach

Tel. 061 553 41 52

Raum Binningen

Peter Schelker
Polizeistützpunkt Muttenz

Tel. 061 553 47 52

Raum Laufen

Marcel Tresch
Polizeistützpunkt Reinach

Tel. 061 553 41 51

Raum Sissach

Matthias Käser
Polizeistützpunkt Liestal

Tel. 061 553 31 51


Daneben übernehmen das Jugend- und Kantonsgericht am Bahnhofplatz in Liestal Aufgaben im Jugendstrafrecht. Die Strafgerichtspräsident(inn)en sind gleichzeitig Jugendgerichtspräsident(inn)en. Zur Zeit amtieren Dr. iur. Adrian Jent, lic. iur. Jacqueline Kiss und lic. iur. Daniel Seiler, Dr. iur. Irène Läuchli sowie lic. iur. Enrico Rosa. Zusätzlich nehmen an Jugendgerichtsverhandlungen jeweils zwei der vier gewählten nebenamtlichen JugendrichterInnen teil. Das Präsidium des Jugendgerichts beurteilt Einsprachen gegen Entscheide und Strafbefehle der Jugendanwaltschaft und ist zuständig für die Aussprechung vom Freiheitsentzügen zwischen 6 und 12 Monaten. Wird eine Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten beantragt, ist das Jugendgericht zuständig. Gleiches gilt für eine Unterbringung (z.B. einer Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung). Beschwerdeinstanz gegen Urteile des Jugendgerichts ist das Kantonsgericht in Liestal.



 

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