Inhalt Bericht 2006

Übersicht Ombudsman

Jahresbericht des Ombudsman 2006

 

Geschäftsgang im 2006


1. Neu eingegangene Geschäfte


1.1. Allgemeine Geschäftsstatistik


Jahr

Eingegangene
Geschäfte

Abgeschlossene
Geschäfte

Pendente
Geschäfte

Telefonische
Anfragen*

2001
2002
2003
2004
2005
2006

268
311
275
285
278
256

268
300
272
290
276
266

12
25
24
32
28
21




24
217
214

*Seit November 2004 werden auch die telefonischen Anfragen von Ratsuchenden erfasst, bei denen sich der Ombudsman, nach zum Teil recht zeit-intensiven telefonischen Anhörungen, für nicht zuständig erklärt und die Ratsuchenden an allenfalls zuständige Stellen weiter verweist.




1.2. Herkunft der Geschäfte nach Privatpersonen und jur. Personen


Jahr

Eingegangene
Geschäfte

Natürliche
Personen

Juristische
Personen

2001
2002
2003
2004
2005
2006

268
311
275
285
278
256

256
300
271
276
275
251

12
11
4
9
3
5



1.3. Herkunft der Geschäfte nach verwaltungsexternem und verwaltungsinternem Bereich


Jahr

Eingegangene
Geschäfte

Extern

Intern

2001
2002
2003
2004
2005
2006

268
311
275
285
278
256

219
276
249
246
234
220

49
35
27
39
44
36



1.4. Herkunft der Geschäfte nach Bezirk (Wohnort)


Jahr

Eingegangene
Geschäfte

Arlesheim

Laufen

Liestal

Sissach

Waldenburg

Andere

2001
2002
2003
2004
2005
2006

268
311
275
285
278
256

86
106
99
92
99
86

21
23
24
19
15
17

82
89
91
80
71
71

30
27
23
43
41
31

15
25
20
22
16
14

34
41
19
29
36
37



1.5. Bezug der Geschäfte zu (Mehrfachnennungen möglich)


Jahr

Eingegangene
Geschäfte

Staat

Gerichte

Gemeinden

Andere

2001
2002
2003
2004
2005
2006

268
311
275
285
278
256

143
191
163
160
159
130

10
11
14
16
17
7

87
92
94
84
89
96

45
38
40
49
27
30



1.6. Bezug der Geschäfte zu den Kantonalen Direktionen (Mehrfachnennungen möglich)


Die 130 Geschäfte, die staatliche (kantonale) Verwaltungsstellen betrafen, verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Direktionen (in Klammern die Zahlen aus dem Vorjahr):


Direktion

Geschäfte

Extern

Intern

Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion

Bau- und Umweltschutzdirektion


Finanz- und Kirchendirektion


Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

9

 

8


27


49


37

(9)

 

(23)


(31)


(53)


(40)

6

 

6


25


42


25

(2)

 

(15)


(29)


(47)


(35)

3

 

2


2


7


12

(7)

 

(8)


(2)


(6)


(5)




1.7. Bezug der Geschäfte zu den Gemeinden (Mehrfachnennungen möglich)


Die 96 Geschäfte aus den Gemeinden betrafen folgende Behörden (in Klammern die Zahlen aus dem Vorjahr):


Behörde

Geschäfte

Extern

Intern

Gemeinderat (inkl. Gemeindeverwaltung)

Vormundschaftsbehörde


Sozialhilfebehörde (inkl. Sozialdienst)


Schulrat (inkl. Schulleitung)


Bürgergemeinde

40

 

6


51


2


1

(42)

 

(9)


(28)


(7)


(2)

35

 

6


51


0


1

(33)

 

(9)


(28)


(4)


(2)

5

 

0


0


2


0

(9)

 

(0)


(0)


(3)


(0)


 

2. Bearbeitung der Geschäfte im 2006

2.1. Reaktionszeit bei den im 2006 neu eingegangenen 256 Geschäften


Obwohl die Ombudsstelle keine „Blaulicht-Organisation" ist, ist es in der Regel doch angezeigt, persönliche Erstbesprechungen mit den Ratsuchenden im Büro des Ombudsman innert nützlicher Frist anzusetzen.


In den 256 im Berichtsjahr eingegangenen Geschäften wurden 168 persönliche Erstbesprechungen vereinbart und zwar:


Persönliche Erstbesprechung

Fälle

in %

Sofort, am gleichen Tag

Innert 1 Arbeitstag


Innert 2 Arbeitstagen


Innert 3 Arbeitstagen


Innert 4 Arbeitstagen


Innert 5 Arbeitstagen


Innert mehr als 5 Arbeitstagen

8

 

39


32


31


22


18


18

5

 

23


19


18


13


11


11

Insgesamt konnte also in 150 von 168 Fällen eine Erstbesprechung innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Eingang des Geschäftes stattfinden. Das entspricht einem Prozentsatz von 89%.


In insgesamt 53 im Berichtsjahr eingegangenen Geschäften war prima vista keine persönliche Besprechung angezeigt. Eine Reaktion/Rückmeldung durch den Ombudsman (schriftlich oder telefonisch) erfolgte:


Reaktion/Rückmeldung (schriftlich/telefonisch)

Fälle

in %

Sofort, am gleichen Tag

Innert 1 Arbeitstag


Innert 2 Arbeitstagen


Innert 3 Arbeitstagen


Innert 4 Arbeitstagen


Innert 5 Arbeitstagen


Innert mehr als 5 Arbeitstagen

17

 

11


6


2


3


2


12

32

 

21


11


4


5


4


23

In insgesamt 41 von 53 Fällen erfolgte also eine Reaktion/Rückmeldung durch den Ombudsman innert 5 Arbeitstagen, was einem Prozentsatz von 77% entspricht.


Bei den restlichen 35 im Berichtsjahr eingegangenen Geschäften waren weder eine persönliche Erstbesprechung beim Ombudsman noch dessen Reaktion/Rückmeldung nötig bzw. angezeigt. Diese Geschäfte erledigten sich zumeist (26 Mal) im Rahmen des ersten ausführlichen telefonischen Kontaktes der Ratsuchenden mit dem Ombudsman.




2.2. Beratungs- und Vermittlungstätigkeit im 2006 (in Klammern Zahlen des Vorjahres)


Persönl. Besprechungen mit hilfe- und ratsuchenden Personen

Telefon. Besprechungen mit hilfe- und ratsuchenden Personen


Persönliche Besprechungen mit Verwaltungsstellen


Telefonische Anfragen/Besprechungen mit Verwaltungsstellen


Schriftlich eingeholte Auskünfte/Stellungnahmen von Verwaltungsstellen


Augenscheine vor Ort mit beiden Parteien gemeinsam


Vermittlungsgespräche mit beiden Parteien gemeinsam


Rein schriftliche Beantwortung schriftlicher Anfragen


Telefonische Anfragen (Ombudsman nicht zuständig)

210

 

511


16


174


77


4


9


5


214

(222)

 

(441)


(21)


(179)


(104)


(4)


(5)


(12)


(217)




2.3. Verfahrensdauer bei den im 2006 abgeschlossenen 266 Geschäften


Nachfolgende Aufstellung gibt die Verfahrensdauer zwischen Eingang (meist telefonische Anmeldung für eine Besprechung) und definitiver Erledigung eines Geschäftes in Kalendertagen (T) wieder.


Dauer

1-5 T

6-10 T

11-30 T

31-60 T

61-90 T

91-180 T

über 180 T

Fälle

52

25

39

51

28

50

21

In %

19.5

9.4

14.7

19.2

10.5

18.8

7.9

Rund 63% aller 266 im Berichtsjahr abgeschlossenen Geschäfte konnten innerhalb von zwei Monaten erledigt werden.




2.4. Art der Erledigung


§ 10 des Baselbieter Ombudsmangesetzes sieht für die Erledigung der an den Ombudsman herangetragenen Geschäfte Folgendes vor:


Der Ombudsman kann
- dem Gesuchsteller für sein weiteres Verhalten Rat erteilen;
- die Angelegenheit mit den Behörden besprechen;
- eine schriftliche Empfehlung zuhanden der beteiligten Behörden abgeben.


In 255 oder 96% der im Berichtsjahr erledigten 266 Geschäfte fanden eine oder mehrere persönliche oder telefonische Besprechungen/Beratungen mit den Ratsuchenden statt. Dabei kam es in 146 Geschäften (55%) zu keinem Kontakt zwischen dem Ombudsman und der Verwaltung, der Ombudsman konnte es jeweils bei einer Beratung in formeller und/oder materieller Hinsicht belassen bzw. die Ratsuchenden wünschten explizit keine Kontaktaufnahme des Ombudsman mit der Verwaltung.


In 109 Geschäften (41%) verlangte der Ombudsman auf Wunsch der Ratsuchenden in schriftlicher und/oder mündlicher/telefonischer Form Auskunft von der Verwaltung. In 9 Fällen fand eine gemeinsame, meist klärende Besprechung zwischen den Ratsuchenden und der Verwaltung unter der Leitung des Ombudsman statt.


In 9 Fällen führten die Abklärungen zu mündlichen oder schriftlichen Empfehlungen an die Verwaltung


In 11 erledigten Geschäften (4%) fand keine persönliche Besprechung / Beratung durch den Ombudsman statt. 5 davon wurden nach vorgängigem schriftlichen Kontakt mit der Verwaltung auch schriftlich erledigt; weitere 6 erledigten sich durch Rückzug durch die Ratsuchenden bevor es zu einer persönlichen Besprechung/Beratung kommen konnte.



 

3. Problemschwerpunkt: Beschwerden im Sozialhilfebereich

3.1. Zunahme der Beschwerden


Während in sämtlichen Bereichen die Zahl der im Berichtsjahr eingegangenen Geschäfte (Beschwerden) im Vergleich zum Vorjahr plusminus konstant geblieben sind oder gar klar rückläufig waren (z.B. Rückgang der Beschwerden gegen die Polizei von 22 im Jahre 2005 auf 12 im Berichtsjahr, gegen die Bau- und Umweltschutzdirektion von 23 auf 8), haben die Beschwerden im Bereich des Sozialhilferechtes im Berichtsjahr markant zugenommen und zwar von 28 im 2005 auf 51 im 2006. Das entspricht einer Zunahme von rund 55%.




3.2. Prüfung durch den Ombudsman


Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes (teils nach zusätzlich nötiger Akteneinsicht bei der Behörde) erachtete ich in 18 Fällen das Verhalten bzw. den Entscheid der Sozialhilfebehörde als nicht korrekt. Eine Intervention meinerseits erfolgte - auf Wunsch der Ratsuchenden - in 14 Fällen. Meine Intervention war in 5 Fällen erfolgreich, in 3 Fällen teilerfolgreich und in 6 Fällen erfolglos. In 11 Fällen habe ich den Ratsuchenden geraten, den Rechtsweg zu beschreiten (Einsprache/Beschwerde).
In 16 Fällen erachtete ich das Verhalten bzw. den Entscheid der Sozialhilfebehörde als absolut korrekt und nicht zu beanstanden.
In den restlichen 17 Fällen erfolgte lediglich eine Beratung in formeller und/oder materieller Hinsicht ohne eine Wertung meinerseits.




3.3. Beanstandungen durch den Ombudsman


In den von mir als nicht korrekt angesehenen Fällen handelte es sich um

-

Kürzungen oder Einstellungen von Unterstützungsleistungen ohne beschwerdefähige Verfügung

-

Kürzung der Unterstützung für die Wohnungskosten wegen zu hoher nicht angemessener Miete ohne vorhergehende Fristansetzung und Anweisung zur Suche einer billigeren Wohnung

-

Weigerung der Übernahme der Umzugskosten und des Mietzinsdepots

-

Weigerung der Übernahme der Wohgnungskosten, da Mietliegenschaft den Eltern der unterstützten Person gehört

-

Abzug der monatlichen Krankenkassenzusatzprämie vom Grundbedarf, obwohl die SHB die Prämie nicht, wie mit dem Klienten vereinbart, der Krankenkasse überwiesen hat

-

Falsche Berechnung einer Rückforderung von zu Unrecht bezogener Unterstützungsleistung

-

Nichteintreten auf eine Einsprache wegen falscher Einsprachefristberechnung

-

SHB verfügt eine Verwandtenunterstützung, obwohl dazu gar nicht berechtigt

-

Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Unterstützungsleistungen, obwohl ein Mitverschulden der SHB nicht von der Hand gewiesen werden kann

-

Verweigerung der gesamten Unterstützung wegen schuldhafter Pflichtverletzung statt Kürzung des Grundbedarfs um 20%

-

Verweigerung der Nothilfe




3.4. Fazit


Trotz klarer gesetzlicher Bestimmungen und trotz des Fortbildungsangebotes des Kantonalen Sozialamtes (in enger Zusammenarbeit mit dem Verband für Sozialhilfe des Kantons Basel-Landschaft VSO) gibt es immer noch Sozialhilfebehörden, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten. Sei dies in verfahrensrechtlicher (keine oder formell mangelhafte Verfügungen) oder in materiell-rechtlicher Hinsicht (inhaltlich falsche Entscheide unter Missachtung der sozialhilferechtlichen Bestimmungen).


Dies muss umso mehr zu denken geben, als den Sozialhilfebehörden mit dem „Handbuch Sozialhilferecht" des Kantonalen Sozialamtes ein ausgezeichnetes Hilfsmittel zur Verfügung steht, um nicht nur formelle, sondern auch materielle Fehler zu vermeiden. Hier besteht aus meiner Sicht nach wie vor dringender Handlungsbedarf.



 

4. Kurzbericht des Ombudsman-Stellvertreters

Nachfolgend gebe ich gerne den Kurzbericht meines für zwei Fälle gewählten Stellvertreters, Othmar Gnos, in unverändertem Originalwortlaut wieder. Die Wahl von Herrn Gnos wurde im 2005 nötig, da ich in den beiden Fällen in den Ausstand treten musste.




Kurzbericht des Ombudsman-Stellvertreters


Nach der Wahl durch den Landrat im November 2005 habe ich als Ombudsman-Stellvertreter im Januar 2006 die Tätigkeit in zwei Fällen aufgenommen und im August 2006, nach Einstellung  meiner Vermittlungsbemühungen, abgeschlossen.


Beide Fälle erwiesen sich als sehr komplex und vielschichtig.  Durch intensive Gespräche und Aktenstudium habe ich versucht, Voraussetzungen für Vermittlungsprozesse  zu schaffen. Alle Parteien waren dabei jederzeit gesprächsbereit und ich konnte die wichtigsten Akten einsehen. Die unterschiedlichen Positionen konnten jedoch nicht angenähert werden. Eine Vermittlungslösung ist, aus unterschiedlichen Gründen, nicht zu Stande gekommen.


Als Ombudsman-Stellvertreter erlebte ich zwei Aspekte als besonders anspruchsvoll. Einerseits die Gefahr der Instrumentalisierung. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Betroffenen hoffen und erwarten, dass sich der Ombudsman auf ihre Seite schlägt. Der Ombudsman ist zudem für seine Vermittlerrolle auf eine gewisse Beziehungsqualität mit allen Beteiligten angewiesen. Von da bis zum Versuch der Instrumentalisierung ist es jedoch nur ein kleiner Schritt. Andererseits stellte sich immer wieder die Frage nach der Zuständigkeit. Der Ombudsman hat ja nicht die Aufgabe zu entscheiden, oder festzustellen, was richtig oder falsch ist. Und vor allem hat er keine richterliche Funktion und in den Rechtsetzungsfragen hat er nichts zu suchen. Er hat letztlich eine Mittlerfunktion. In der Beratungspraxis erlebte ich diese Grenzziehung als nicht so einfach. In beiden Fällen waren die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht vollständig ausgeschöpft und dennoch schien es sinnvoll, nach einer Vermittlungslösung zu suchen.


In dieser begrenzten Tätigkeit als Ombudsman-Stellvertreter sind mir zwei grundlegende Problemkreise begegnet, die ich für erwähnenswert halte.




Persönliche Beziehungen


Die Bedeutung persönlicher Beziehungen auch bei Verwaltungsstellen und Gerichten ist evident. Wir leben in einer sehr überschaubaren Welt und es ist natürlich, dass Viele sich kennen. Von normalen kollegialen Beziehungen und Freundschaften bis hin zu eigentlichen Seilschaften ist es oft nur ein kleiner Schritt. In beiden Fällen war dies ein wichtiges Thema. Bestehende Netzwerke werden von den Betroffenen sehr feinfühlig und sensibel wahrgenommen und daraus können rasch „Verschwörungstheorien" entstehen.


Eine sorgfältige, ja peinliche Handhabung der Ausstandsregel (im Zweifel eher ja) kann helfen, ein potentielles Misstrauen abzubauen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.


 


Fehlermanagement


In jeder Organisation, auch in der öffentlichen Verwaltung passieren Fehler. Das ist nicht die Frage. Sondern die Frage ist, wie damit von den Verantwortlichen umgegangen wird. Ein klares und offensives Reagieren auf Fehler und Missverständnisse hilft Ressentiments abzubauen und das Vertrauen in die öffentlichen Organe zu stärken. In beiden Fällen schien mir in dieser Beziehung Optimierungspotential bestanden zu haben. Ich rege an, im Rahmen der verwaltungsinternen Aus- und Weiterbildung dem Thema Fehler-Management Beachtung zu schenken.


Auf Grund meiner Erfahrungen ist der Einsatz einer fallbezogenen Ombudsman-Stellvertreter-Funktion grundsätzlich möglich. Da die Ombudsman-Funktion über grosse Freiheitsgrade verfügt, ist, gerade bei komplexen Fällen, der Einarbeitungsaufwand nicht zu unterschätzen.


Für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit danke ich allen Beteiligten.


Othmar Gnos




Bemerkung zum Kurzbericht von Othmar Gnos


Im Sinne einer korrigierenden Ergänzung erlaube ich mir folgende Bemerkung zum Kurzbericht des Ombudsman-Stellvertreters:


Othmar Gnos ist der Auffassung, der Omubudsman habe „ja nicht die Aufgabe zu entscheiden, oder festzustellen, was richtig oder falsch ist".


Dieser Auffassung muss natürlich widersprochen werden. Der Ombudsman wacht gemäss Kantonsverfassung und kantonalem Ombudsmangesetz ausdrücklich "über die Rechtmässigkeit, Korrektheit und Zweckmässigkeit der Verwaltung in Kanton und Gemeinden sowie der Justizverfahren".


Entsprechend kann er gemäss § 89 Kantonsverfassung "Beanstandungen anbringen, auf Mängel des geltenden Rechts hinweisen und Empfehlungen abgeben." Dass er dabei „in erster Linie auf ein gütliches Einvernehmen hin" wirkt, ändert nichts an der Tatsache, dass der Ombudsman im klassischen Sinn eben primär ein Teil der Verwaltungskontrolle ist.




Dank


Die Ombudstätigkeit ist nur möglich, wenn sie von allen Seiten die notwendige Unterstützung erhält. Es braucht die Bereitschaft aller Beteiligten, konstruktiv zu Lösungen beizutragen und dabei den eigenen Standpunkt und gewohntes Denken auch in Frage zu stellen.


Im Grossen und Ganzen habe ich auch in meinem zweiten Amtsjahr Verwaltungsstellen und -mitarbeitende erlebt, die mir und meiner Arbeit wohlwollend, offen und gesprächsbereit begegneten, die sowohl meine mündlichen als auch schriftlichen Anfragen in der Regel ausführlich und innert nützlicher Frist beantworteten und die mir bei Bedarf umfassende Akteneinsicht ermöglichten. Für diese konstruktive Zusammenarbeit sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt.


Ein ebenso grosser Dank gebührt den rat- und hilfesuchenden Personen, die sich auch im Berichtsjahr 2006 an die Ombudsstelle gewandt haben und damit meinen Mitarbeitenden und mir ein Vertrauen entgegen gebracht haben, das uns ehrt und uns immer wieder eine Verpflichtung ist.


Last but not least geht auch ein grosses DANKE an meine beiden Mitarbeitenden, Evelina Cereghetti und Cyrill Baumgartner, für ihren wie immer grossen und kompetenten Einsatz im Berichtsjahr.


*************************


Die Wahrheit ist selten so oder so. Meistens ist sie so und so.
Geraldine Chaplin (*1944), amerik. Schauspielerin



 

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