Inhalt Bericht 2006

Übersicht Ombudsman

Jahresbericht des Ombudsman 2006

 

Allgemeines zur Ombudsstelle


1. Personelles


Auch im Berichtsjahr blieb der Sollstellen-Etat der Ombudsstelle Baselland derselbe - und das seit deren Bestehen! Neben der Vollzeitstelle des Ombudsman beinhaltet dieser noch zwei 50%-Stellen, die von Evelina Cereghetti (seit 1994) und Cyrill Baumgartner (seit 2003) bekleidet werden. Im Januar 2006 nahm auch Othmar Gnos, vom Landrat am 17. November 2005 für zwei Fälle gewählter Ombudsman-Stellvertreter, seine Tätigkeit auf, die er am 28. August 2006 wieder beendete. Sein Kurzbericht findet sich auf den Seiten 18-20.



 

2. Räumliches

Der bereits in den letzten beiden Jahresberichten angesprochene Makel der Unterbringung der Ombudsstelle - als ausdrücklich nicht zur kantonalen Verwaltung gehörend - in einem Verwaltungsgebäude mitten im Liestaler „Verwaltungsbezirk", hat sich im Berichtsjahr wiederum bestätigt, ja sogar akzentuiert. Denn insbesondere, wenn sich Angestellte der kantonalen Verwaltung vertrauensvoll an den Ombudsman wenden wollen, zeigt sich die mangelhafte Gewährleistung der Anonymität und Vertraulichkeit am jetzigen Ort.


So bleibt denn mein schon seit längerem geäusserter Wunsch, eine auch nach aussen hin sichtbare Unabhängigkeit und Neutralität der Ombudsstelle gegenüber der Verwaltung durch eine verwaltungsexterne Unterbringung zu gegebener Zeit wieder zu realisieren, weiterhin bestehen.


Nachdem im November 2006 mein Antrag für verwaltungsexterne Büroräumlichkeiten vom kantonalen Hochbauamt bzw. von der Bau- und Umweltschutzdirektion als „nicht opportun" und aus „finanziellen Gründen" abgelehnt wurde, habe ich mich entschlossen, im Budget 2008 einen separaten, jährlich wiederkehrenden Betrag für die Büromiete in einem verwaltungsexternen Gebäude einzustellen, wie dies auch bei den Ombudsstellen der Kantone Basel-Stadt und Zürich der Fall ist. Dieser Schritt dient nicht nur einer auch nach aussen sichtbaren finanziellen Unabhängigkeit von der Verwaltung, sondern er entspricht auch dem Grundsatz der Kostentransparenz und Kostenwahrheit.



 

3. Politisches

3.1. Evaluation der Institution Ombudman durch den Landrat


Im letzten Jahresbericht habe ich ausführlich über die erfolgte Evaluation der Institution Ombudsman durch den Landrat berichtet. Eines der Ergebnisse der Evaluation war u.a. die Überprüfung der Lohneinreihung des Ombuds-man.




3.2. Zusatzbericht der Spezialkommission Ombudsman (SKO)


Über die Überprüfung der Lohneinreihung des Ombudman erstattete die Spezialkommisssion Ombudsman (SKO) dem Landrat im Oktober 2006 Bericht (2006/241). Sie kommt darin zu folgenden Schlussfolgerungen und Anträgen an den Landrat:




2. Bericht der SKO v. 29.9.2005 (Nr. 2005-253); Antrag Nr. 6 zur Lohneinstufung:


a) Am 29.9.2005 hat die SKO ihren ersten Evaluations-Bericht zu Handen des Büros des Landrates vorgelegt (Nr. 2005-253). Dieser Bericht ist anlässlich der Landrats-Sitzung vom 27. Oktober 2005 behandelt worden. Dabei sind alle sieben gestellten Anträge durch eine grosse Mehrheit des Landrates genehmigt worden.


b) Als Antrag Nr. 6 ist im vorgenannten SKO-Bericht die Regierung beauftragt worden, die Lohneinstufung des Ombudsman gemäss Personaldekret mit dem Einreihungsplan und den Modellumschreibungen zu überprüfen und dem Landrat Bericht zu erstatten.




3. Vorgehen von RR mit Personalamt BL, Auftrag an externe Firma, Koordination des Vorgehens von SKO-Ausschuss mit Ausschuss der Personalkommission:


a) Im Anschluss an den im Oktober 2005 genehmigten SKO-Bericht hat die Regierung den Weg über das Personalamt Baselland gewählt und den Auftrag für die Prüfung der Lohneinstufung des Ombudsman an diese Stelle delegiert. Unter der Leitung des Personalamtes Baselland sind die nötigen Schritte eingeleitet worden. Der Präsident sowie Vizepräsident der SKO sind an einer Sitzung im Dezember 2005 von einer Vertreterin des Personalamtes (Frau B. Krebel) darüber unterrichtet worden. Es ist für die Evaluation ein Auftrag an eine externe, neutrale Firma im Bereich Unternehmensberatung (perinnova GmbH, Aarau) erteilt worden. Der Inhaber (Herr Hp. Koch) wurde bei diesem Gespräch vorgestellt. Der noch zu erstellende Bericht solle zusammen mit anderen sachdienlichen Unterlagen der SKO als Grundlage für die Entscheidungsfindung im Bereich der Lohneinstufung der Ombudsstelle dienen.


b) In einer Koordinationssitzung vom 12.4.2006 hat ein Ausschuss der SKO mit der Präsidentin (Frau Ch. Mangold) sowie dem Vizepräsidenten (Herr P. Küng) der Personalkommission (PLK) das weitere Vorgehen abgesprochen. Dabei hat die Personalkommission auf einen Mitbericht verzichtet und die Leitung für die Evaluation, insbesondere bei der Lohneinstufung, der SKO überlassen. Zudem hat der Inhaber der externen Firma seine Beurteilung ein erstes Mal präsentiert.




4. Kenntnisnahme vom Ergebnis des Berichtes der externen Beraterfirma vom 8.5.2006:


a) Im Mai 2006 ist der vertrauliche Bericht der externen Firma den SKO-Mitgliedern zur Kenntnisnahme zugestellt worden. Anlässlich der Sitzung vom 6.6.2006 ist den Mitgliedern der SKO der vom Personalamt in Auftrag gegebene Bericht der Firma perinnova GmbH, Aarau, vom 8.5.2006 durch den Hauptverfasser (Herr Hp. Koch) im einzelnen erläutert worden. In der Einstufungsempfehlung auf Seite 11 des Berichtes kommt die externe Firma zum Schluss, dass die heutige geltende Einreihung in MU 712.03 der besonderen Stellung und den speziellen Aufgaben der Ombudsstelle nicht vollumfänglich gerecht wird. Insbesondere ist zu beachten, dass der Ombudsman keine strategischen Aufgaben zu erfüllen hat und die direkte Führungsverantwortung gering ist. Allerdings darf der Ombudsman kein anderes öffentliches Amt, keine andere Erwerbstätigkeit und kein Verwaltungsratsmandat ausüben. Zudem ist die in diesem Bericht immer wieder erwähnte politische Dimension der Aufgabe nicht ganz ausser Acht zu lassen. Aufgrund all dieser Gegebenheiten empfehlen die Verfasser des Berichtes bei der Einstufung der Ombudsfunktion auf die Lohnklasse 6 abzustützen und die politisch begründeten Anforderungen resp. Anstellungskriterien sowie die Marktgegebenheiten allenfalls über eine persönliche Zulage, max. 20% des Jahresgehaltes (Personaldekret § 24), abzugelten.


b) Zudem sind auch die beiden Vertreterinnen des Personalamtes Baselland (Frau D. Bösch & Frau B. Krebel) sowie der Leiter der Rechtssetzung (Herr P. Guggisberg) bei dieser Vorstellung des perinnova-Berichtes anwesend gewesen. Es sind von den SKO-Mitgliedern an den Hauptverfasser des Berichtes sowie die anderen eingeladenen Personen diverse Rückfragen gestellt worden.


c) Anlässlich dieser Sitzung hat sich gezeigt, dass seitens der Verwaltung der grundlegende Entscheid über die Lohneinstufung durch die SKO abgewartet wird, bevor die anderen Anträge sowie das frühere Postulat von Christoph Rudin aus dem Jahre 2002 (Nr. 2002/032) im Hinblick auf die Revision des Gesetzes über den Ombudsman (SGS 160; folgend OMG) behandelt werden. Für die SKO ist es wesentlich, dass die nun verlangten Änderungen im OMG im Rahmen der laufenden Legislaturperiode durch die Verwaltung behandelt werden.




5. Neueinstufung des Ombudsman in der Lohnklasse 6 (vorher Lohnklasse 3) und Regelung der Lohneinstufung neu im Personaldekret (SGS 150.1):


a) In der Schluss-Sitzung vom 4.9.2006 hat die SKO die Beschlussfassung über die Lohnfrage sowie das weitere Vorgehen vorgenommen. Dabei sind diverse Argumente für und gegen eine Korrektur der Lohnklasse beim Ombudsman vorgebracht worden. Eine grosse Mehrheit der Kommission ist der Auffassung gewesen, dass im innerkantonalen Vergleich das Gefälle gegenüber anderen Stellen stimmen sollte, weshalb eine Einstufung in der Lohnklasse 6 für die ausgeführte Tätigkeit als Ombudsperson für eine Mehrheit der SKO als angemessen erscheine. Eine SKO-Minderheit hat sich für die Beibehaltung der Lohnklasse 3 eingesetzt und auf die politisch wesentliche Funktion dieser Stelle als vierte Staatsgewalt sowie die frühere Einstufung durch den Landrat berufen.


b) Die Diskussion um die persönliche Zulage als Korrekturfaktor bei der Entlöhnung hat gezeigt, dass dieser Faktor von der Lohneinstufung bzw. vom Lohnsystem abzugrenzen ist. Die Möglichkeit der persönlichen Zulage ist im § 24 des Personaldekretes geregelt und soll grundsätzlich bei Bedarf im Einzelfall angewendet werden können.


://: Die Spezialkommission entscheidet sich mit 9 zu 4 Stimmen für die Lohnklasse 6.


c) Im weiteren wurde auch darüber diskutiert, ob die Lohnklasse für die Ombudsperson weiterhin im Gesetz über den Ombudsmann bleiben soll oder neu im Personaldekret zu regeln ist. Eine Minderheit der SKO hat sich für die bisherige Regelung auf Gesetzesstufe entschieden. Eine SKO-Mehrheit hat aus Gründen der Vereinfachung sowie entsprechenden Flexibilität eine Regelung im Personaldekret bevorzugt. Als weiteres Argument wurde ausgeführt, dass die Ombudsstelle in § 1 Abs. 1 lit. a des Personalgesetzes (SGS 150) bereits aufgeführt ist.


://: Die Spezialkommission entscheidet sich mit 9 zu 4 Stimmen für eine Regelung im Personaldekret anstatt im Ombudsmangesetz.




6. Berücksichtigung des Postulates von Christoph Rudin (Nr. 2002/032) und Auflösung der Spezialkommission Ombudsman nach Überweisung:


a) Die SKO hat im Rahmen ihrer Evaluation auch mehrmals auf den als Postulat überwiesenen Vorstoss von Christoph Rudin vom Februar 2002 (Nr. 2002/032) hingewiesen. Es ist ein weiteres Anliegen der SKO, dass auch die im Postulat Rudin aufgeführten Punkte bei der Revision des Ombudsmangesetzes mitberücksichtigt werden. Seine vorgebrachten Anliegen decken sich im Übrigen teilweise mit dem früheren SKO-Bericht vom 29.9.2005 mit den darin gestellten Anträgen.


b) Alle in der Schluss-Sitzung anwesenden 13 SKO-Mitglieder stellen sich auf den Standpunkt, dass im Falle einer Überweisung des SKO-Berichtes die SKO aufgelöst werden kann. Im Hinblick auf die zu Ende gehende Legislaturperiode sowie mit Bezug auf die bestehenden ständigen Kommissionen (JPK und PLK) besteht auch ausserhalb der SKO die nötige Fachkompetenz zur Beurteilung der vorliegenden Thematik.


c) Abschliessend dankt der unterzeichnende Präsident seinem Vize-Präsidenten Karl Willimann für die konstruktive Unterstützung in der gesamten Tätigkeit seit Beginn der Kommissionsarbeit im Jahre 2004. Zudem gebührt auch allen anderen ordentlichen sowie ausserordentlichen SKO-Mitgliedern für den engagierten mehrjährigen Einsatz in dieser Spezialkommission ein grosser Dank. Letztlich bedankt sich der Präsident bei seinem Sekretär, Urs Troxler, für die umfangreiche Arbeit sowie die Koordination der sämtlichen Sitzungen und der Zusammenarbeit mit den anderen Stellen bzw. Firmen innerhalb sowie ausserhalb des Kantons (Ombudsman, andere ausserkantonale Ombudsstellen, Personalamt BL, Abteilung Rechtssetzung, Firma perinnova GmbH etc.).


://: Die Spezialkommission bestimmt mit 13 Stimmen, dem Landrat die Auflösung der Spezialkommission Ombudsman zu beantragen.




7. Anträge


Auf Grund der vorliegenden Ausführungen beantragen wir dem Landrat:

1.

Es sei die Revision des Gesetzes über den Ombudsman im Sinne des früheren Berichtes dieser Kommission vom 29.9.2005 (Nr. 2005-253) mit den bereits genehmigten Anträgen vorzunehmen.

2.

Es wird vom Ergebnis (Einstufungsempfehlung) des durch das Personalamt Baselland in Auftrag gegebenen Berichtes der externen Beraterfirma vom 8.5.2006 zur Einstufung der Ombudsstelle im Kanton Baselland Kenntnis genommen.

3.

Es sei der Ombudsman für seine Entlöhnung neu in die Lohnklasse 6 anstatt wie bisher in der Lohnklasse 3 einzustufen.

4.

Es sei die neue Lohnregelung mit der Lohnklasse 6 für den Ombudsman anstatt im Gesetz über den Ombudsman (SGS 160, § 5 Abs. 1 OMG) neu im Personaldekret (SGS 150.1) aufzunehmen.

5.

Es wird dem Landrat nach Überweisung des vorliegenden Berichtes die Auflösung der Spezialkommission Ombudsman beantragt.




3.3. Der Entscheid des Landrates


An seiner Sitzung vom 2.11.2006 wurden die Anträge 1, 2 und 5 ohne Gegenanträge stillschweigend beschlossen. Zu den beiden Anträgen 3 und 4 entbrannte eine kontroverse Diskussion zwischen der bürgerlichen Mehrheit, die die beiden Anträge der SKO befürworteten und der links-grünen Minderheit, die diese beiden Anträge ablehnten und den Status quo beibehalten wollten. Mit jeweils 57 zu 27 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgte der Landrat schlussendlich den beiden Anträgen der SKO.




3.4. Fazit


Nach der Auflösung der SKO steht nun noch die Revision des Ombudsmangesetzes aus. Die Revisionsarbeiten sind zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Jahresberichtes noch im Gange. Auf den Revisionsentwurf darf man gespannt sein; ebenso auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, der Beratung in der vorberatenden landrätlichen Kommission sowie der Beratung im Landratsplenum. Ob dereinst gar das Volk über das revidierte Ombudsmangesetz (und damit auch über den Lohn des Ombudman) abzustimmen haben wird, steht noch in den politischen Sternen. Aus grundsätzlichen staatspolitischen Überlegungen kann eine Volksabstimmung die Institution Ombudsman meines Erachtens aber nur stärken.



 

4. Diverses

4.1. Teilnahme an Fachtagungen und Weiterbildungsveranstaltungen


Im Berichtsjahr konnte ich an den folgenden Fachtagungen und Weiterbil-dungsveranstaltungen teilnehmen:

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Fachtagung der Schweizerischen Vereinigung der Parlamentarischen Ombudsleute (SVPO) vom 15. März in Bern

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Treffen mit den Verantwortlichen von „help", Beratungsstelle der GGG Basel für psychische Probleme am Arbeitsplatz vom 22. April und 22. Mai

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Tagung der Basellandschaftlichen Richtervereinigung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Strassenverkehrsdelikten inkl. Verkehrsunfällen vom 16. Juni auf dem Leuenberg

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Fachtagung der SVPO vom 28. Juni in St. Gallen

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Seminar des kantonalen Personalamtes „Umgang mit gefährlicher Kundschaft - Fortsetzungskurs" vom 30. Oktober in Muttenz (zusammen mit meiner Mitarbeiterin Evelina Cereghetti)

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Richterweiterbildung „Revision Allgemeiner Teil Strafgesetzbuch" vom 6. November in Bern

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Fachtagung der SVPO vom 13. November in Zürich

Die Arbeitstreffen mit den Kolleginnen und Kollegen der SVPO dienen dem Erfahrungsaustausch und helfen mir, die im eigenen Wirkungskreis doch recht „einsame" Tätigkeit immer wieder neu zu hinterfragen und - hoffentlich stetig - zu verbessern. Für diese Unterstützung möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken.


Das Treffen mit den Verantwortlichen der Beratungsstelle „help" der GGG Basel diente der Erörterung und Klärung von Fach- und Koordinationsfragen bei der Behandlung/Lösung von Problemen und Schwierigkeiten von kantonalen und kommunalen Angestellten an ihrem Arbeitsplatz.




4.2. Jubiläum der Ombudsstelle der Stadt Zürich


Am 31. Oktober 2006 konnte die Ombudsstelle der Stadt Zürich ihr 35-jähriges Jubiläum feiern. Am Festakt im Theater am Hechtplatz - an dem auch die übrigen kantonalen und kommunalen Ombudsleute der Schweiz teilnahmen - nutzten der Zürcher Stadtpräsident, Elmar Ledergerber, und der Präsident des Gemeinderates (Parlament), Christopher Vohdin, die Gelegenheit für eine politische Würdigung der Stadtzürcher Ombudsstelle und ihres 35-jährigen erfolgreiches Wirken zum Wohle der Stadt und ihrer Bevölkerung.



 

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