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Ombudsman; Jahresbericht 1991 |
1. Vermitteln als primäre Aufgabe des Ombudsman Ich lege auf die gemeinsame Besprechung, in der eine einvernehmliche Lösung gesucht und hoffentlich auch gefunden werden kann, sehr grossen Wert. Im Alltag werden Konflikte häufig - zumindest wegen vordergründiger Klarheit und aus Zeitgründen - in einem formellen Entscheidungsverfahren beigelegt, mit oder ohne Druck. Die Zeit für Vermittlungen und für einvernehmliche Lösungen ist oft nicht vorhanden. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass man diese Form der Konfliktlösung gar nie richtig gelernt hat. Ich meine aber, dass es wertvoll ist, wenn man sich auch auf diesem Feld ein solides Handwerkzeug zulegt. In meiner Erfahrung hat sich bestätigt, dass für ein erfolgreiches Finden von befriedigenden Lösungen vier Aspekte wesentlich sind (siehe: Fisher/Ury, Getting to Yes, Boston/Mass., 1981). In der konkreten, manchmal auch heftigen Verhandlungs- und Schlichtungssituation ist es aber nicht immer einfach, sich an diese Faustregel zu halten. 1. Üblicherweise sucht man einen Vergleich irgendwo in der Mitte, in einem Kompromiss zwischen zwei entgegengesetzten Positionen. Es fragt sich dabei nur, wer erfolgreicher ist, derjenige der hart verhandelt oder der andere, der es auf sanfte Art versucht, erfahrungsgemäss wohl der erste. Dass in einem solchen Streit um Positionen meistens beide Seiten die Hälfte auf dem Verhandlungstisch liegen lassen, veranschaulicht folgendes fiktives Beispiel von zwei Schwestern, die sich um eine Orange streiten. Hätten sie sich vorgängig über ihre wahren Interessen unterhalten, so hätten sie sich nicht mit je der Hälfte zufrieden geben müssen, sondern hätten je das "Ganze" erhalten: die eine die ganze Schale für ihren Kuchen, die andere das ganze Fleisch für ihren Fruchtsalat. Die elementaren Interessen, die als Motive den eingenommenen Positionen zugrundeliegen, sind von ausschlaggebender Bedeutung. Es handelt sich um Dinge wie persönliche, gruppen- oder schichtspezifische Sicherheit, wirtschaftliche Existenz, Anerkanntwerden, Zugehörigkeitsgefühl und Ernstgenommenwerden, Selbstbestimmung und -achtung. Gelingt es auf diese Ebene vorzudringen, so zeichnen sich oft spielend Lösungen ab. 2. Dies setzt aber voraus, dass man zwischen den Sachen selbst, den Problemen einerseits und den Menschen, die Positionen einnehmen und ihr Prestige etc. in die Waagschale werfen andererseits zu unterscheiden lernt und dies den streitenden Parteien auch nahe bringen kann. Eine rein objektive Einstellung genügt dabei nicht, obwohl es wichtig ist, eine strikt beobachtende Einstellung einzunehmen und eine pauschalisierend-wertende Haltung, in die man nur zu leicht verfällt, vor allem wenn sie in juristische Worthüllen gekleidet daherkommt, zu vermeiden. Umgekehrt ist es unerlässlich, wenn man schon auf die Interessen und Motive der beteiligten Personen eingehen will, beiderseits Emotionen zu erkennen und zuzulassen. Über diesen Weg müssen die grundlegenden persönlichen, gruppenspezifischen etc. Anliegen freigelegt werden. Die mit einer solchen Öffnung verbundene Gefahr persönlicher Verletzung bedarf des Schutzes des Vermittlers vor plötzlichen Rückfällen in Angriffe, die jederzeit drohen können. Dass keine Seite ihr Gesicht verlieren muss, ist ein nicht zu unterschätzender Faktor. 3. Aus einer solchen gegenseitigen Öffnung heraus erwächst zuallererst ein günstiges Klima für neue Lösungen. Das Entwickeln von Optionen erfolgt im Rahmen eines eigentlichen Brainstorming, in dem Wege sichtbar werden, an die vorher niemand gedacht hat. Dass dies im privatrechtlichen Bereich möglich ist, wo man etwa einen gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleich findet, ist bekannt. Dass das aber auch im öffentlich-rechtlichen Bereich in grossem Masse möglich ist, hat mich selber erstaunt. 4. Schliesslich sind bei Konfliktlösungen nicht beliebige Ziele anzustreben. Damit nicht ein Rückfall in Positionskämpfe stattfindet, sind Vergleichsverhandlungen an objektiven Kritierien zu orientieren. Hier bieten die juristischen Massstäbe natürlich einen ausgezeichneten Halt in Form von bereits vorhandenen Gesetzen, gängigen Interpretationen und gefestigter Praxis. Im Rahmen der Ombudsmantätigkeit ist das Ausschöpfen des Ermessens unter Gesichtspunkten der Billigkeit eine gute Möglichkeit, Konsens zwischen Verwaltung und Bürger zu finden und sich zugleich an den vorgegebenen rechtlichen Rahmen zu halten. Die vier aufgezeigten Aspekte spielen in der Praxis stark ineinander hinein. Wesentlich ist dabei, dass die involvierten Personen, betroffene Bürgerinnen und Bürger und Vertreter der Verwaltung, an diesem Vorgang aktiv partizipieren und nicht bloss, wie Rechtssuchende von einer entscheidenden urteilenden Instanz, ein fertiges Produkt entgegennehmen. Der Ombudsman ist eben keine richtende Instanz. Insbesondere Vertreter der Verwaltung werden von mir, weil z.B. angesichts eines Anliegens einer betroffenen Person in einer besonderen Lage eine massgeschneiderte Lösung erforderlich ist, eingeladen, an diesem skizzierten Prozedere aktiv mitzuwirken. Ich hoffe, damit zur Vermittlung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat einen Beitrag zu leisten, ohne in hohle Kompromisse zu verfallen.
Mehrere im Jahresbericht 1990 dargestellte Angelegenheiten insbesondere die Kurzfassungen, wurden von einigen Zeitungen im Verlaufe des Jahres vor allem im mittleren und oberen Kantonsteil publiziert. Im Zusammenhang mit der 700 Jahrfeier wurden die vier parlamentarisch gewählten Ombudsleute in der Schweiz - Kanton und Stadt Zürich, Basel-Stadt und Baselland - während einer Woche vom 2. bis 6. Dezember 1991 zum "Rendez - vous am Mittag" bei Radio DRS eingeladen. Auf diesem Weg konnte Idee und Institution des Ombudsman einer breiteren deutschsprachigen Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Die Rückfragen der Bevölkerung zeugten von lebhaftem Interesse. An vier Nachmittagen führte ich auf Anfrage des Gemeindeverwalterverbandes einen Workshop unter dem Titel "Erfolgreich verhandeln" durch. Ziel war, Behördenmitgliedern Beamten und Beamtinnen eine von verschiedenen möglichen Techniken weiterzuvermitteln, wie man Konflikte auf gütliche Weise beilegen kann. | |