> Sportamt
Seit einiger Zeit gibt es den „OL-Kompass für den Wald" [PDF], ein neu verfasstes Merkblatt für OL-Veranstaltungen von Baselbieter Schulen. Im kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 und in der kantonalen Waldverordnung vom 22. Dezember 1998 wurden für Veranstaltungen im Wald neue Bestimmungen formuliert. Dies betrifft generell Schulveranstaltungen im Wald, insbesondere auch Orientierungsläufe der Baselbieter Schulen. Seit Inkrafttreten des Waldgesetzes haben einzelne Schulen Anfragen an die Erziehungs- und Kulturdirektion gerichtet, wie bei der Organisation eines Orientierungslaufes vorzugehen ist.
Das Merkblatt wurde unter Mitwirkung des Forstamtes beider Basel, der Fachstelle Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung, Pro Natura Baselland, des Basellandschaftlichen Jagdschutzvereins, des Basellandschaftlichen Natur- und Vogelschutzverbandes, des Regionalen Orientierungslauf-Verbandes Nordwestschweiz und des Kantonalen Sportamtes Baselland erstellt.
Der „OL-Kompass für den Wald" beinhaltet alles Wissenswerte rund um einen OL mit der Schule und soll die Organisation und Durchführung einer Veranstaltung erleichtern.
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