Namensänderung |
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Namensänderung bei natürlichen Personen (infolge Heirat, Scheidung usw.)
Damit wir Ihre Ausweispapiere mit dem neuen Namen versehen können, benötigen wir nachstehende Unterlagen.
Führerausweis (blau) |
- | blauer Führerausweis (im Original) |
- | das ausgefüllte Formular "Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)" >>> Formular |
- | ein farbiges Passfoto (siehe Fotomuster) |
- | Kopie eines amtlichen Dokumentes mit Ihrem neuen Namen (Pass, Identitätskarte, Familienbüchlein, Eheschein etc.) |
Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) |
- | bisheriger Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) |
- | Kopie eines amtlichen Dokumentes mit Ihrem neuen Namen (Pass, Identitätskarte, Familienbüchlein, Eheschein etc.) |
- | das ausgefüllte Formular "Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)" >>> Formular |
- | ein farbiges Passfoto (siehe Fotomuster) |
Fahrzeugausweis (grau) |
- | einen Versicherungsnachweis |
- | den Fahrzeugausweis im Original |
- | bei Ausländerinnen und Ausländern: eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung |
- | Kopie eines amtlichen Dokumentes mit Ihrem neuen Namen (Pass, Identitätskarte, Familienbüchlein, Eheschein etc.) |
Namensänderung bei juristischen Personen (Firmen)
Damit wir Ihre Ausweispapiere mit dem neuen Namen versehen können, benötigen wir nachstehende Unterlagen.
Fahrzeugausweis (grau) |
- | einen Versicherungsnachweis |
- | den Fahrzeugausweis im Original |
- | Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges |
Gesetzliche Grundlagen
Änderungen in den Ausweisen müssen innert 14 Tagen gemeldet werden. (SR 741.51 VZV)
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