Namensänderung


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Namensänderung bei natürlichen Personen (infolge Heirat, Scheidung usw.)

 

Damit wir Ihre Ausweispapiere mit dem neuen Namen versehen können, benötigen wir nachstehende Unterlagen.


Führerausweis (blau)

 

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blauer Führerausweis (im Original)

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das ausgefüllte Formular "Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)"    >>>  Formular

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ein farbiges Passfoto (siehe Fotomuster)

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Kopie eines amtlichen Dokumentes mit Ihrem neuen Namen (Pass, Identitätskarte, Familienbüchlein, Eheschein etc.)



Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)

 

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bisheriger Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)

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Kopie eines amtlichen Dokumentes mit Ihrem neuen Namen (Pass, Identitätskarte, Familienbüchlein, Eheschein etc.)

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das ausgefüllte Formular "Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)"    >>>  Formular

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ein farbiges Passfoto (siehe Fotomuster)



Fahrzeugausweis (grau)

 

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einen Versicherungsnachweis

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den Fahrzeugausweis im Original

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bei Ausländerinnen und Ausländern: eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung

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Kopie eines amtlichen Dokumentes mit Ihrem neuen Namen (Pass, Identitätskarte, Familienbüchlein, Eheschein etc.)


 

Namensänderung bei juristischen Personen (Firmen)

Damit wir Ihre Ausweispapiere mit dem neuen Namen versehen können, benötigen wir nachstehende Unterlagen.


Fahrzeugausweis (grau)

 

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einen Versicherungsnachweis

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den Fahrzeugausweis im Original

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Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges


 

Gesetzliche Grundlagen

Änderungen in den Ausweisen müssen innert 14 Tagen gemeldet werden. (SR 741.51 VZV)



 

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