Nachmeldung von privat erworbenen Jagdwaffen

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Nachmeldung von privat erworbenen Jagdwaffen

Jagdwaffen, die nach der eidgenössischen Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen sind und vom Besitzer nicht direkt im Handel erworben wurden (Kauf bei Privatpersonen) müssen gemäss Art. 42a Waffengesetz dem kantonalen Waffenbüro gemeldet werden.
Das ausgefüllte Formular für die Meldung über den Besitz von Feurewaffen [PDF] senden Sie an das kantonale Waffenbüro.

Polizei Basel-Landschaft
Fachstelle Waffen & Sprengstoffe
Rheinstrasse 25
4410 Liestal
Tel. 061 926 31 24 oder 061 926 31 36
Email: pol.zebl.ch
www: Polizei BL: Waffen / Sprengstoffe


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