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Mobilfunkantennen
In den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind knapp 800 Mobilfunkbasisstationen in Betrieb (Stand Anfang 2008), davon rund 250 so genannte Mikrozellen mit geringer Sendeleistung. Standorte von Mobilfunkbasisstationen Man kann heute praktisch überall mit dem Handy telefonieren. Mit dieser flächendeckenden Versorgung hat auch die Strahlung durch die Antennen zugenommen. Die Immissionsgrenzwerte für Mobilfunkstrahlung beziehen sich auf die elektrische Feldstärke und betragen 41 Volt pro Meter für GSM 900, 58 Volt pro m für GSM 1800 bzw. 61 Volt pro Meter für UMTS. Sie müssen überall eingehalten werden, wo sich Personen - auch kurzfristig - aufhalten können. Die strengeren Anlagegrenzwerte für den vorsorglichen Schutz an Orten, wo sich Personen längere Zeit aufhalten (z.B. Wohnungen, Arbeitsplätze, Schulen, Spitäler), betragen 4 bis 6 Volt pro Meter. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Grenzwerte erfolgt durch Berechnungen und Messungen. Die Einhaltung der Betriebsparameter - insbesondere der ferngesteuerten Sendeleistungen und Sendewinkel - wird durch ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) auf den Steuerzentralen der Netzbetreiber sichergestellt. Das QS-System beinhaltet eine Datenbank, in der die eingestellten Werte für die Senderichtung und die maximale Sendeleistung für jede einzelne Antenne erfasst und täglich mit den bewilligten Werten verglichen werden. Überschreitungen müssen innert 24 Stunden behoben werden, sofern dies durch Fernsteuerung möglich ist, andernfalls innerhalb einer Arbeitswoche. Die Umweltbehörden werden mit Fehlerprotokollen über allfällige Überschreitungen der Betriebsparameter informiert und haben zur Kontrolle auch eine uneingeschränkte Einsicht in die Datenbank. Eine Überschreitung der Betriebsparameter hat nicht zwingend eine Überschreitung des Anlagegrenzwerts zur Folge. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte kann auf Grund der bisherigen Fehlermeldungen ausgeschlossen werden. |
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