Schlagzeilen

Medieninfos VSD

Medieninformation der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

 

Kein Alkohol für Jugendliche


Eine Kampagne der Gesundheitsförderung Baselland


Die Gesundheitsförderung Baselland, eine Abteilung der Sanitäts- und Volkswirtschaftsdirektion, führt im November eine Sensibilisierungskampagne zum Thema Verkaufsverbot von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche durch. Im Mittelpunkt der Kampagne steht der Aushang von grossformatigen Plakaten im ganzen Kantonsgebiet und von Plakaten in Tram, Bus und Waldenburgerbahn. Parallel zu dieser Kampagne haben das Kantonale Labor und das Pass- und Patentbüro alle Alkohol verkaufenden Geschäfte und Restaurants im Kanton persönlich angeschrieben und sie auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht.


 

Die Plakatkampagne der Gesunheitsförderung Baselland verwendet ein Sujet der Kampagne "Sucht beginnt im Alltag. Prävention auch" der Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich (Werbeagentur Matter & Partner, Fotostudio Grob & Schneeberger Olten). Das Bild zeigt zwei Flaschen eines fiktiven Alcopops neben einem "Bravo" und einem "Pez". Mit dieser Darstellung soll thematisiert werden, dass der Verkauf von Alkohol an Jugendliche verboten ist: An unter 16-Jährige dürfen kein Bier, Wein oder Most, an unter 18-Jährige keine Spirituosen und Alcopops abgegeben werden.

Bei den sogenannten Alcopops handelt es sich um alkoholische Mixgetränke mit süssem Geschmack. Sie weisen einen Alkoholgehalt von rund 5 Prozent auf. Diese Getränke sind bei Jugendlichen sehr beliebt, weil sie der Süssigkeit wegen wohlschmeckend sind und den Durst löschen. Ferner sind sie billig zu kaufen. Der Konsum von Alcopops ist in der Schweiz innerhalb von kurzer Zeit besorgniserregend angestiegen. Immer mehr Jugendliche, vor allem auch junge Mädchen, betrinken sich mit diesen Getränken bis hin zur Schwelle des gefährlichen Alkoholrausches.


In einer Untersuchung aus dem Jahr 1998 gaben 8 Prozent der 13-jährigen Jugendlichen an, in ihrem Leben bereits mindestens einmal betrunken gewesen zu sein. Damit Jugendliche keinen Alkohol kaufen können, braucht es die Leitplanken von Erwachsenen: Von Verkäuferinnen und Verkäufern sowie von Gastwirtinnen und Gastwirten - von morgens früh bis abends spät. Denn der Verkauf von Suchtmitteln an Jugendliche ist unethisch und im Fall von Alkohol auch von Gesetzes wegen verboten. Eltern sollen ihren Kindern im massvollen Umgang mit dem Suchtmittel Alkohol Vorbild sein und Jugendlichen zudem weder Alkohol anbieten noch für sie einkaufen.


Parallel zur Sensilbilisierungskampagne der Gesunheitsförderung Baselland haben das Kantonale Labor (zuständig für die Lebensmittelkontrolle) und das Pass- und Patentbüro (zuständig für die Wirtepatente) in diesen Tagen alle Alkohol verkaufenden Geschäfte und Restaurants im Kanton angeschrieben und auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hingewiesen. In Geschäften und Restaurants ist danach ein gut sichtbares Schild anzubringen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist. Nach der neuen Lebensmittelverordnung müssen zudem alkoholische Getränke so zum Verkauf angeboten werden, dass sie von alkoholfreien Getränken klar getrennt und deutlich unterscheidbar sind.


Die Gesundheitsförderung Baselland bittet die Bevölkerung um ihre Meinung zur laufenden Sensibilisierungskampagne auf www.gefoe.bl.ch. Personen, die dort per E-Mail ihr Feedback abgeben, erhalten für ihr Mitwirken ein kleines Geschenk.


Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Informationsdienst


Weitere Auskünfte:
Irene Renz, Gesundheitsförderung Baselland, Tel. 061/925 62 86, e-mail: irene.renzvsd.bl.ch


Liestal, 6. November 2002



 

Back to Top