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Konzept zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft durch Schaffung einer Koordinationsstelle
Gestützt auf ein vom KIGA Baselland erarbeitetes Konzept, will der Regierungsrat die Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft wirksam bekämpfen. Er hat zu diesem Zweck eine spezielle Koordinationsstelle geschaffen, die dem KIGA angegliedert ist und vorläufig mit zwei Vollpensen dotiert werden soll. Der Regierungsrat fordert alle Behörden des Bundes und der Kantone, die mit dem Vollzug von Bundes- oder kantonalem Recht im Bereich der nicht deklarierten Arbeit beauftragt sind, zur Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle auf. Insbesondere ersucht er die zuständigen Behörden, der Koordinationsstelle alle sachdienlichen Informationen zu erteilen und die im Zusammenhang mit Schwarzarbeit ergangenen Urteile und Entscheide mitzuteilen.
Die Schwarzarbeit ist ein Phänomen, das die politischen Behörden, die Medien sowie die Wirtschaftsverbände unseres Landes schon seit einiger Zeit stark beschäftigt und zu regelmässigen Schlagzeilen in der Öffentlichkeit Anlass gibt. Entsprechend lässt sich eine erhöhte Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung zu allen Fragen feststellen, die auf irgendeine Art mit der Schwarzarbeit in Verbindung gebracht werden können. Aus diesen Gründen erkannte die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion rechtzeitig Handlungsbedarf und beschloss, die vielschichtige und facettenreiche Problematik der Schwarzarbeit auf mehreren Ebenen aktiv anzugehen.
Der Regierungsrat hat sich in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach dazu bekannt, die Schwarzarbeit mit geeigneten Massnahmen zu bekämpfen. So hat diese Zielsetzung ausdrücklichen Eingang in das Jahresprogramm des Regierungsrates für die Jahre 2000, 2001 und 2002 gefunden. Ebenso bildet der Kampf gegen die Schwarzarbeit einen festen Bestandteil des Regierungsprogramms und Finanzplans 1999-2003, der am 13. April 2000 vom Landrat genehmigt worden ist.
Parallel dazu ist auch der Bund aktiv geworden: So griffen Ende 1997 im Nationalrat zwei Motionen die Thematik auf und verlangten "Massnahmen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit" (Nationalrat Peter Tschopp) sowie eine "nationale Informationskampagne gegen die Schwarzarbeit" (Nationalrat Christoph Eymann). Eine vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe veröffentlichte am 26. Juli 2000 ihren Bericht zur Schwarzarbeit, der bis Mitte Januar 2001 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Dabei beabsichtigt der Bund, ein neues Bundesgesetz über die unerlaubte Arbeit (GUNAR) auszuarbeiten. Die parlamentarische Beratung ist für das Jahr 2002 vorgesehen, so dass der Erlass frühestens per 1. Januar 2003 in Kraft treten könnte. Dieses gesetzliche Vorhaben ersetzt indessen die kantonalen Bestrebungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit keineswegs, ganz im Gegenteil: Der Bund vertritt die klare Auffassung, dass auf der Ebene der Kantone am meisten Handlungsbedarf besteht, die Kontroll- und Sanktionsmechanismen zu intensivieren und sinnvoll miteinander zu koordinieren. Folglich besitzen die kantonalen Aktivitäten prioritären Charakter, während die Massnahmen auf Stufe Bund bloss komplementärer Natur sind.
Möglichkeiten zur Intensivierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Kanton Basel-Landschaft
Der Bericht des KIGA Baselland zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft vom November 2001 untersucht drei unterschiedliche Varianten: Als erstes wird die Beibehaltung des Status quo ohne jegliche Änderungen geprüft. Der Bericht kommt dabei klar zum Schluss, dass die heutige Situation als unbefriedigend zu qualifizieren ist, weil ein konsequenter und effizienter Vollzug aller im Kanton von Schwarzarbeit tangierter Bereiche fehlt. Zudem mangelt es an einer mit den notwendigen personellen Ressourcen ausgestatteten Koordinationsinstanz, welche die einschlägigen Inspektionen in den Betrieben durchführt.
Eine zweite Möglichkeit würde darin bestehen, die Bekämpfung der Schwarzarbeit an eine tri- oder multipartite, nicht-staatliche Organisation anzugliedern. Die Anbindung an ein solches Gefüge wäre jedoch mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten behaftet: So müsste zunächst die Finanzierung dieser Inspektionsstelle sichergestellt werden, wobei eine namhafte finanzielle Beteiligung der Sozialpartner derzeit politisch kaum realisierbar scheint. Zudem ist die Legitimation der Kontrollen und Sanktionen überaus heikel, weil hoheitliche Kontrollbefugnisse, die grundsätzlich nur den staatlichen Organen zustehen, an eine nicht-staatliche Instanz delegiert würden; entsprechend ist davon auszugehen, dass die Akzeptanz bei den Betroffenen nur gering ausfallen würde. Aus diesen und anderen Gründen hat sich der Regierungsrat im Rahmen seiner Vernehmlassung vom 8. Januar 2001 gegenüber dem Bund bereits klar gegen dieses Modell ausgesprochen.
Die dritte, favorisierte Variante liegt in der Einsetzung einer zentralen kantonalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die im KIGA Baselland angesiedelt ist. Für diese Option spricht der Umstand, dass das KIGA durch seinen angestammten Aufgabenbereich und seine Stellung als Arbeitsmarktbehörde bereits über ein breit gefächertes und spezialisiertes Know-how verfügt, welches für die zur Diskussion stehende Aufgabe unverzichtbar ist. Indem das KIGA schon heute ein Inspektorat in Teilbereichen des zu kontrollierenden Gebietes umfasst, ergeben sich natürliche Synergien, die im Interesse einer wirksamen Verwaltungsorganisation sinnvoll genutzt werden müssen. Überdies werden in naher Zukunft weitere Kontrollaufgaben auf das KIGA im Rahmen der kantonalen Verordnung zum Beschaffungsgesetz sowie im Rahmen des Entsendegesetzes des Bundes zukommen, wobei ein enger sachlicher Konnex zur Schwarzarbeit besteht. Ausserdem besitzt das KIGA hervorragende formelle und informelle Informationskanäle bei verschiedenen Behörden, Sozialpartnern sowie bei der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft, was im alltäglichen Kampf gegen die Schwarzarbeit von entscheidender Relevanz ist.
Schaffung einer im KIGA Baselland angesiedelten Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit als überzeugendste Variante
Der Bericht des KIGA zeigt - ebenso wie die Analyse der Arbeitsgruppe des Bundes -, dass die notwendigen Werkzeuge zur Verfolgung der Schwarzarbeit zwar grundsätzlich vorhanden wären, jedoch im gegenwärtigen Kampf gegen die Schwarzarbeit eine relative Ineffizienz festzustellen ist. Diese beruht vornehmlich auf zwei Umständen, nämlich einerseits auf der fehlenden Koordination der staatlichen Aktivitäten und der ungenügenden Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen betroffenen Behörden, andererseits aber auch auf dem Personalmangel der zuständigen Ämter. Ausserdem legt der Bericht die Notwendigkeit einer zentralen Stelle dar, welche die Kontrollen systematisch betreibt, koordiniert und bei konkreten Missbrauchsindizien die Informationen rasch an andere Behörden weiterleitet, die im jeweiligen Rechtsgebiet wirken. Erst diese koordinierende Funktion erlaubt es den zuständigen Behörden, die fehlbaren Personen mit den entsprechenden gesetzlichen Sanktionen zu belegen.
Die Schaffung einer zentralen Koordinationsstelle, welche im KIGA angesiedelt ist, gewährleistet zudem, dass die hoheitlichen Kontroll- und Sanktionskompetenzen in der kantonalen Verwaltung verbleiben und nicht an andere, nicht-staatliche Organisationen delegiert werden. Dieser Ansatz entspricht dem Willen des Regierungsrates, der bereits im Januar 2001 im Rahmen der kantonalen Vernehmlassung zum Projekt des Bundes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit deutlich festgehalten hat, dass er eine Delegation staatlicher Befugnisse an nicht-hoheitliche Organisationen (wie es z.B. tri- oder multipartite Gebilde sind), ablehnt. Aus all diesen Überlegungen hat die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion eine rechtliche Grundlage in Form einer Verordnung ausgearbeitet, welche die Schaffung einer kantonalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorsieht, die zweckmässigerweise beim KIGA Baselland anzusiedeln ist.
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| Verordnung Schwarzarbeit (SGS 814.11) |
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Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL
Auskünfte:
Dr. Dieter Eglin, KIGA Baselland, Telefon 061 826 77 03
Liestal, 16. Januar 2002