Schlagzeilen

Medieninfos VSD

Medieninformation der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

 

Antibiotika-Einsatz in der Tiermast: Die Absetzfristen werden eingehalten


In rund einem Viertel der untersuchten Harnproben von inländischen Kälbern und Schweinen konnte das Kantonale Labor Basel-Landschaft geringe Konzentrationen von Antibiotika nachweisen. Mit einer Ausnahme, wo das verbotene Chloramphenicol verwendet worden war, waren die Konzentrationen gesetzeskonform. Für die Konsumentinnen und Konsumenten besteht somit kein unmittelbares Risiko. Die Konsumentenschaft muss sich jedoch bewusst sein, dass in der Tiermast diese Arzneimittel relativ häufig zur Anwendung kommen. Der Antibiotikaeinsatz ist für die Tiergesundheit unabdingbar, sollte jedoch aufgrund der Resistenzbildung minimiert werden.


Der Einsatz von Tierarzneimitteln als Leistungsförderer im Futter ist in der Schweiz und der EU verboten. In der Tiermedizin hingegen dürfen und müssen Antibiotika verwendet werden, allerdings mit der gebotenen Zurückhaltung und unter Einhaltung von Absetzfristen. Werden Tierarzneimittel verabreicht, so ist gemäss neuer Fleischhygieneverordnung die Aufzeichnung in den Stalljournalen der Landwirtschaftsbetriebe obligatorisch. Ziel der Untersuchungskampagne war es, Klarheit darüber zu schaffen, ob und in welchem Ausmass Antibiotika angewendet werden und ob dabei die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.


In einer gemeinsamen Kampagne der Kantonalen Laboratorien und der Veterinärämter beider Basel wurden am Schlachthof Basel sowie in den kleineren Metzgerei-Schlachthöfen im Baselbiet insgesamt über 100 Harnproben erhoben und untersucht. Dabei wurden die folgenden Ergebnisse erzielt: Eine Probe Schweineharn enthielt Chloramphenicol, dessen Anwendung seit Anfang dieses Jahres verboten ist. Bei über einem Viertel der Kälberurine wurden Tetracycline, bei den Schweinen mit der gleichen Häufigkeit vorwiegend Sulfonamide nachgewiesen. Die gefundenen Konzentrationen waren jedoch gering, und führten in den zum Teil gleichzeitig untersuchten Nieren zu keinen Beanstandungen. Die Absetzfristen werden also offensichtlich eingehalten und die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten ist nicht gefährdet.


Trotzdem muss sich die Konsumentenschaft bewusst sein, dass bei der Fleischproduktion diese Arzneimittel häufig zur Anwendung kommen und in geringen, aber unbedenklichen Mengen in Organen wie Niere und Leber, seltener in Muskelfleisch vorkommen können. Erste Nachforschungen bei den Produzenten haben ergeben, dass die angewendeten Antibiotika offenbar nicht überall in den Stalljournalen vermerkt wurden. Die Untersuchungen werden fortgeführt.


Liestal, 15. Januar 2002


Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL, Informationsdienst


Weitere Auskünfte:
Kantonales Laboratorium Basel-Landschaft, Telefon 061 906 64 64


Back to Top