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Medieninfos JPMD

Medieninformation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

 

Teilrevision des Gastgewerbegesetzes - Verbesserung des Jugendschutzes bei der Abgabe von alkoholischen Getränken


Der Regierungsrat hat eine Teilrevision des Gastgewerbegesetzes verabschiedet. Mit besseren gesetzlichen Rahmenbedingungen soll der Jugendschutz verbessert und die vernetzte Präventionsarbeit wirkungsvoll unterstützt werden.


Rund 10 Prozent der 15-jährigen Jungen und über 4 Prozent der 15-jährigen Mädchen in unserem Kanton geben an, dass sie jede Woche Bier trinken. Fast jeder fünfte 15-Jährige und jede sechste 15-Jährige im Kanton Basel-Landschaft war schon mehrmals betrunken. In der Schweiz werden täglich drei bis vier Jugendliche wegen einer Alkoholvergiftung oder Alkoholabhängigkeit im Spital behandelt.


Der Alkoholkonsum von Jugendliche führt zu erheblichen gesundheitlichen und sozialen Problemen sowie Störungen der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung. Der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion machen vor allem die Folgen des extensiven Alkoholkonsums unserer Jugendlichen zu schaffen. Viele Jugendlichen trinken am Wochenende nicht nur ein zwei Bierchen, sondern gleich Six-Pack-weise. Alkohol senkt die Hemmschwellen. Jugendliche unter Alkohol sind aggressiver und werden schneller gewalttätig. Mit den Negativfolgen ist unsere Polizei, die Jugendanwaltschaft und vor allem der Gemeinden täglich konfrontiert.


Das Ausmass des Problems verlangt nach einer Überprüfung, inwiefern die bestehenden Jugendschutz-Massnahmen und gesetzlichen Regelungen ausreichen und ob allenfalls Korrekturen nötig sind. Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion hat dafür eine breit abgestützte, interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt. Mit seiner Vorlage schlägt der Regierungsrat nun Massnahmen zur Verbesserung der Lage vor und beantwortet drei parlamentarische Vorstösse zum Thema "Alkohol und Jugendschutz". Auf dem Wege einer Teilrevision des Gastgewerbegesetzes sollen die folgenden Punkte neu geregelt werden:


1. Alkohol-Verkaufsverbot generell auf 18 Jahre erhöhen
2. Bewilligungspflicht für Bier- und Weinverkauf wieder einführen
3. Weitergabe von Alkohol an Jugendliche soll strafbar werden


Diese Massnahmen sollen die Verfügbarkeit von Alkohol für Jugendliche und damit den Alkoholkonsum von Jugendlichen verringern. Sie sollen die auf verschiedenen Ebenen - Bund, Kanton, Gemeinden - laufenden Bemühungen bezüglich Information, Prävention, Behandlung etc. wirkungsvoll unterstützen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die von ihm vorgesehenen Massnahmen eine Grundlage für einen besseren Alkohol-Jugendschutz bieten.


Anhang:
- Revision Gastgewerbegesetz (LR-Vorlage, Entwurf) [PDF]
- Revison Gastgewerbegesetz (Gesetzestext) [PDF]
- Revison Gastgewerbegesetz (Synopse) [PDF]
- Folien Gesetzesbestimmungen und Änderungen der Teilrevision des Gastgewerbegesetzes [PDF]


Kontaktpersonen für weitere Auskünfte:
Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Generalsekretariat JPMD, Liestal, Telefon 061 925 58 05
oder
Anand Jagtap, Leiter Kommunikation Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 66 15


9. Januar 2008


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