Medieninformation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion | |
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Obligatorischer Verkehrsunterricht für wiederholt auffällige Verkehrsteilnehmende aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Gemäss Artikel 40 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) führen die Kantone den Verkehrsunterricht für Motorfahrzeugführende ein, die wiederholt in verkehrsgefährdender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen haben. Seit September 2006 besteht das Angebot zur Nachschulung von wiederholt auffälligen Verkehrsteilnehmenden auch in den beiden Basel. Bereits sind drei Kurse durchgeführt worden, insgesamt haben 30 Personen daran teilgenommen.
In den beiden Basel ist die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel für die Kursorganisation und die Administration verantwortlich. Die Kurse werden vom regionalen Fahrlehrerverband geleitet, als Referenten sind Fahr- /Verkehrslehrer und Angehörige der Polizei eingesetzt. Im achtstündigen Kurs wird mit den Teilnehmenden das risikohafte, nicht kalkulierbare Verhalten erarbeitet. Anhand von Fallbeispielen werden die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen aufgezeigt. Weitere Themen sind die Verkehrsregeln, die Fahrphysik und die Gefahrenlehre, bei denen die Teilnehmenden in Gruppenarbeiten ihr Wissen auffrischen.
Angeordnet werden die Kursbesuche von den Behörden, die für den Entzug des Führerausweises zuständig sind. Das ist im Kanton Basel-Stadt die Kantonspolizei, Administrativmassnahmen und im Kanton Basel-Landschaft die Polizei Basel-Landschaft, Hauptabteilung Verkehrssicherheit, Administrativdienst. Es handelt sich dabei um Motorfahrzeuglenkende, die wiederholt in verkehrsgefährdender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen haben (Artikel 40 Absatz 3 VZV). Der Besuch des Verkehrsunterrichts (Nachschulung) kann allein oder in Verbindung mit anderen Massnahmen angeordnet werden (Verwarnung, Führerausweisentzug, Fahrverbot). Die Kurskosten gehen vollumfänglich zu Lasten der Kursteilnehmenden (Artikel 40 Absatz 5 VZV).
Die Teilnehmenden bewerten den Kurs insgesamt als positiv. Die behandelten Themen betrachten sie als sinnvoll und lehrreich. Auch seitens der Kursleitung und der Referenten sind die gemachten Erfahrungen gut. Insbesondere fällt auf, dass die Kursteilnehmenden aktiv am Unterricht teilnehmen. Die Zukunft wird zeigen, ob die Betroffenen die gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen wissen.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel, der Motorfahrzeugkontrollen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, der Polizei Basel-Stadt und der Polizei Basel-Landschaft hatte anfangs 2005 den Auftrag erhalten, in Zusammenarbeit mit den Fahrlehrerverbänden ein Konzept zur Durchführung des Verkehrsunterrichts gemäss Artikel 40 VZV zu erarbeiten.
Beilage: Auszug Verkehrszulassungsverordnung (VZV) [PDF]
Kontaktperson für weitere Auskünfte:
Louis Wittwer, Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel, Münchenstein, Tel. 061 416 46 20
Münchenstein, den 13. Juni 2007