Medieninformation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion | |
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- | Folgerungen aus den aktuellen Zahlen im Asylbereich |
- | Die eidgenössische Volksabstimmung über die Revision von Ausländer- und Asylrecht: Wie sieht es an der Front - bei den Kantonen aus? |
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Folgerungen aus den aktuellen Zahlen im Asylbereich
Herr Iselin hat Ihnen die eindrücklichen Zahlen und Entwicklungen aufgezeigt, mir bleibt wie immer die politische Würdigung. Zunächst einige generelle Ueberlegungen, und dann ein paar Bemerkungen zur bevorstehenden Abstimmung über das Ausländer- und das Asylgesetz.
Generell:
- | Die bevorstehende Abstimmung über das revidierte Ausländer- bzw. Asylgesetz polarisiert, das war zu erwarten. Die eine Seite sieht darin eine Verbesserung der Migrationspolitik, die andere eine Gefahr für die humanitäre Tradition der Schweiz. Die Wahrheit liegt vermutlich wie so oft in der Mitte. Tatsache ist, dass die Revision für uns, die Kantone, Verbesserungen bringt, daher setze ich mich auch dafür ein. |
- | Die Asylgesuche sind rückläufig, und zwar nicht nur in der Schweiz, sondern europaweit. Dieser Bereich ist starken Fluktuationen unterworfen. Das macht die Planung, vor allem in personeller Sicht, sehr schwierig. Kommt dazu, dass die Zahl von Menschen, die zu uns kommen möchten, innert kürzester Zeit explodieren können. Denken Sie an kriegerische Auseinandersetzungen, aktuell der Krieg im Libanon; Sie haben die Zahlen der Gesuche von Libanesen gesehen. |
- | Wir können mit Massnahmen, wie sie mit der Revision des Ausländergesetzes bzw. des Asylgesetzes eingeführt werden sollen, zwar in gewissen Bereichen Verbesserungen erreichen. In den Griff bekommen wir die illegale Zuwanderung längerfristig jedoch nur durch eine koordinierte internationale Zusammenarbeit. Die meisten europäischen Staaten kämpfen mit ähnlichen Problemen wie die Schweiz. Daher würde es Sinn machen, wenn sich die EU als Staatengemeinschaft dieser Probleme annehmen und gegenüber den Herkunftsstaaten als Verhandlungspartnerin auftreten bzw. Rückübernahmeabkommen aushandeln würde. Denn die EU hätte natürlich mehr politisches Gewicht gegenüber den Herkunftsländern als die kleine Schweiz. Offenbar bestehen bei der EU auch solche Absichten. |
Was bringt die bevorstehende Abstimmung über das Ausländer- bzw. Asylgesetz den Kantonen?
Wir Kantone haben die Rolle der Vollzugsbehörde, und das ist nicht immer die angenehmste Rolle. Denn ob ein Asylgesuchsteller als Flüchtling anerkannt wird oder nicht, entscheiden ausschliesslich die Bundesbehörden (das Bundesamt für Migration bzw. im Rechtsmittelverfahren die Asylrekurskommission). Den Kantonen obliegen die Betreuung während des Asylverfahrens sowie der Vollzug eines negativen Entscheids, d.h. konkret: der Vollzug der Wegweisung.
Unsere Mitarbeitenden haben oft eine schwierige und belastende Arbeit auszuführen. Sie erleben die Asylsuchenden am Anfang ihres Aufenthaltes in der Schweiz, wenn sie noch voller Hoffnung auf ein besseres Leben hier ankommen. Und sie erleben sie dann wieder am Ende des Verfahrens, wenn ein negativer Entscheid vorliegt, wenn sich also die ganze Hoffnung zerschlagen hat und die Rückkehr in das ungeliebte Herkunftsland bevorsteht. Dass es in dieser Situation oft zu Spannungen oder sogar gefährlichen Situationen kommen kann, liegt auf der Hand. Und die Oeffentlichkeit erwartet, dass die Abgewiesenen so schnell wie möglich unser Land wieder verlassen. Nur: Das ist aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich, und die Schuld daran wird dann gerne den Kantonen zugeschoben.
Daher ist es für uns als kantonale Behörden wichtig, dass wir gute und griffige Instrumente bekommen, um unseren Auftrag so gut und so effizient wie möglich ausführen zu können. Solche Instrumente erhalten wir durch die Revisionen des Ausländer- und des Asylgesetzes.
Klar ist für mich, dass echte Flüchtlinge, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt oder gefährdet sind, in unserem Land immer und jederzeit Asyl bekommen sollen. Das gebietet schon alleine unsere humanitäre Tradition. Das wird auch nach der Gesetzesrevision weiterhin der Fall sein.
Und klar ist für mich als Juristin auch, dass keine Gesetzesrevision internationale Konventionen oder Vereinbarungen verletzen darf. Sollten sich solche Kollisionen ergeben, muss entsprechend mit Gesetzesanpassungen reagiert werden.
Aber schauen wir uns auch die Realität an, und zwar ohne jede Beschönigung: Die seit Jahren tiefen Anerkennungsquoten der Asylgesuche von unter zehn Prozent bedeuten im Umkehrschluss, dass in 90% der Fälle Missbrauch betrieben wird. Das Asylrecht wird sehr häufig als Instrument für die Zuwanderung und damit aus asylfremden Motiven eingesetzt. Die jetzige Revision des Asylgesetzes soll wieder der eigentlichen Zielgruppe dienen, nämlich auf die Flüchtlinge, die aus den gesetzlich umschriebenen und international definierten Asylgründen den Schutz der Schweiz benötigen und auch verdienen.
Lassen Sie mich auf drei der umstrittensten Revisions-Punkte kurz eingehen, nämlich auf die Neuregelung der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen, auf den Sozialhilfestopp und auf Schein- und Zwangsehen.
Die neuen Zwangsmassnahmen
Wenn die Kantone eine Wegweisung vollziehen müssen, dann haben sie die oft schwierige Aufgabe, die Identität und die Herkunft der zur Ausreise verpflichteten Personen herausfinden. Nicht selten verschleiern die Personen bewusst ihre Identität und Herkunft, und selbst klare Erkenntnisse der Behörden, die in mühsamer Kleinarbeit zusammengetragen wurden, werden geleugnet. Mittels Sprachexpertisen wird versucht, die Herkunftsregion eines Asylsuchenden zu bestimmen. Zur Ausreise verpflichtete Ausländer werden von einer möglichen heimatlichen Botschaft zur nächsten gefahren, um die zur Rückreise erforderlichen Ersatzpapiere zu beschaffen.
Die heutige maximale Haftdauer von neun beziehungsweise zwölf Monaten (bei Ausschaffungshaft und vorausgehender Vorbereitungshaft) reicht nach unseren Erfahrungen eben häufig nicht aus, um die inhaftierten Personen zur Mitwirkung bei der Papierbeschaffung zu bewegen. Zudem ist die Zusammenarbeit mit den ausländischen Botschaften sehr schwierig. Häufig haben diese kein besonderes Interesse, Reisepapiere für ihre Staatsangehörigen auszustellen, und dies erst noch gegen deren Willen.
Heute kann eine Ausschaffungshaft meist nur angeordnet werden, wenn die Haft der Sicherstellung einer bevorstehenden und tatsächlich durchführbaren Ausschaffung dient. Besteht in einem konkreten Fall, selbst wenn dies auf renitentes Verhalten der ausreisepflichtigen Person zurückzuführen ist, keine Chance, den Wegweisungsvollzug gegen deren Willen durchzuführen, darf auch keine Ausschaffungshaft angeordnet werden. Dies führt in der Praxis oft dazu, dass ein Ausreisepflichtiger, der sich standhaft weigert, seine Identität und Herkunft offen zu legen, aus der Ausschaffungshaft entlassen werden muss bzw. schon gar nicht in Ausschaffungshaft genommen werden kann. Und das stört unser Rechtsempfinden.
Das Bundesgericht spielt den Ball in dieser Situation dem Gesetzgeber zu und empfiehlt eine Ergänzung des gesetzlichen Instrumentariums, um Fällen, in denen die Mitwirkung im Hinblick auf eine freiwillige Rückkehr verweigert wird, angemessen Rechnung tragen zu können. Der Bund hat das im vorliegenden Gesetz mit der neuen Haftart "Durchsetzungshaft" getan. Diese Haft bezweckt einzig, die zur Ausreise verpflichteten Personen dazu zu bewegen, ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen und bei den für die Ausreise notwendigen Vorbereitungshandlungen mitzuwirken. Die Durchsetzungshaft kann für maximal 18 Monate angeordnet werden. Dabei hat es die inhaftierte Person jederzeit selbst in der Hand, durch eine Kooperation bei den Ausreisevorbereitungen bzw. der Papierbeschaffung diese Haft zu beenden.
Fakt ist weiter, dass die meisten zur Ausreise verpflichteten Personen sehr wohl Reisepapiere besitzen, diese dem Kanton und dem Bund jedoch nie abgegeben haben. Diese vielleicht etwas provokativ erscheinende Aussage wird durch die Feststellung gestützt, dass selbst Personen, welche bisher das Vorhandensein von Reisepapieren bestritten haben, sehr schnell solche Dokumente vorlegen können, wenn sie beispielsweise aufgrund einer Heirat einen definitiven Aufenthalt über den Familiennachzug beantragen.
Das Gesetz bestimmt neu, dass die Durchsetzungshaft und die Ausschaffungshaft zusammen maximal 24 Monate dauern dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir nun erpicht darauf sind, alle Ausschaffungshäftlinge während 24 Monaten in Haft zu halten. Sondern der Häftling hat es wie gesagt selbst in der Hand, durch Kooperation die Haftdauer zu verkürzen. Und die Erfahrung zeigt, dass der Kooperationswille, sofern er vorhanden ist, sich meistens in den ersten zwei Monaten der Haft einstellt. Die Aussicht auf eine Dauer von 24 Monaten wird die Inhaftierten voraussichtlich eher dazu bewegen, mit uns zusammen zu arbeiten. Zudem muss die Haft angemessen sein, das kann auch jederzeit gerichtlich überprüft werden.
Der zweite Aspekt: Sozialhilfestopp für alle ausländischen Personen mit abgelaufener Ausreisefrist.
Asylsuchende mit einem Nichteintretensentscheid erhalten bereits heute statt der Sozialhilfe eine tiefere Nothilfe, die aber den Anforderungen der Bundesverfassung entsprechen muss. Diese Regelung wird nun neu auf alle Asylsuchende ausgedehnt, die einen ablehnenden Entscheid haben und die Schweiz verlassen müssen. Damit wird eine nicht nachvollziehbare Unterscheidung zwischen Personen mit einem NEE und den anderen Ausreisepflichtigen aufgehoben. Der Zweck ist auch hier, die Attraktivität eines Verbleibes in der Schweiz zu senken und die freiwillige Ausreise zu fördern. In BL wären derzeit rund 324 Personen von dieser Regelung betroffen.
Hinsichtlich der Entschädigung des Bundes an die Kantone für die Ausrichtung der Sozialhilfe bzw. der Nothilfe konnte in den letzten Wochen eine befriedigende Lösung mit BR Blocher gefunden werden, die es uns erlaubt, unsere Kosten besser decken.
Es versteht sich von selbst, dass die Schweiz nach ihren humanitären Grundsätzen verpflichtet ist, niemanden verhungern oder erfrieren zu lassen. Das entspricht auch meiner Ueberzeugung. Jede Person mit negativem Asylentscheid wird die Nothilfe, die ihr das Überleben sichert, erhalten.
Und wichtig für mich ist auch, dass in Härtefällen besondere Regelungen möglich sind, vor allem für die so genannt "vulnerablen" Personen. Das sind unbegleitete minderjährige Asylsuchende, alleinerziehende Mütter oder in seltenen Fällen auch alleinerziehende Väter, Personen, die besonderer medizinischer Betreuung bedürfen und auch gebrechliche Personen hohen Alters sowie Frauen während der Schwangerschaft.
Der dritte Aspekt sind Schein- und Zwangsehen:
Das Zivilstandsamt und die Kontrolle der ausländischen Bevölkerung sind beide in der JPMD angesiedelt. Meine Mitarbeitenden erleben nun aber oft, dass die Heirat zur Umgehung der ausländerrechtlichen Bestimmungen benutzt wird; Zweck der Übung ist die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Und wir wissen vom Bund, dass auch die Schweizer Botschaften im Ausland dieses Phänomen vermehrt feststellen.
Da gibt es die verschiedensten Fälle: Die Brauleute können nicht einmal verständigen oder wissen nichts über die andere Familie. Es gibt enorme Altersunterschiede, die berechtigte Zweifel am Ehewillen aufkommen lassen. Das krasseste Beispiel in BL: vor 2 Jahren hatten wir einen Fall, da war die Braut Jahrgang 1917 (rechne: mit 87!) und der Bräutigam hatte Jahrgang 1972. Zur Heirat kam es nicht, weil die Braut 1 Woche vor der Hochzeit gestorben ist.
Ein weiteres Beispiel: Ein Asylbewerber holt seine Verlobte in die Schweiz, sie haben ein gemeinsames Kind, das behindert ist. Sein Gesuch wird abgelehnt. Wegen des behinderten Kindes erhalten beide die vorläufige Aufnahme. Die Verlobte heiratet daraufhin einen niedergelassenen Landsmann, lässt sich kurze Zeit später wieder scheiden, und heiratet dann ihren ursprünglichen Verlobten.
Weitere Varianten sind: wenige Tage vor einer Rückführung gefundener Heiratspartner (wir hatten vor kurzen einen Fall, wo eine junge Frau zwei Tage nach ihrem 18. Geburtstag einen Ausreisepflichtigen geheiratet hat), von Drittpersonen arrangierte Heirat, Heirat gegen finanzielle Entschädigung usw. Das kann teilweise auch als Zwangsehe bezeichnet werden.
Die bisherigen Bestimmungen des Ausländerrechts reichen zur Bekämpfung dieses Phänomens nicht aus. Neu können die Zivilstandsämter bei offensichtlichem Missbrauch die Trauung verhindern. Das ist eine sinnvolle Lösung. Auf der anderen Seite dürfen wir nicht zu viel erwarten: Es kann nicht sein, dass unsere Mitarbeitenden im Stil des Filmes "Die Schweizermacher" quasi als "Scheinehe-Polizisten" den Ehewillen überprüfen müssen. Nur bei offenkundigem Missbrauch sollen sie bessere Handlungsmöglichkeiten erhalten. Es geht auch darum mögliche Opfer, vor allem bei Zwangsehen, zu schützen.
Neben diesen repressiven Massnahmen bringt uns die Gesetzesrevision aber auch einiges im präventiven Bereich, und für eine erfolgreiche Migrationspolitik braucht es beides, Prävention und Repression.
Präventiv liegen wir in Baselland gut im Rennen: Gemeinsam mit Basel-Stadt wollen wir das neue Integrationsgesetz schaffen, das uns bessere Instrumente für eine erfolgreiche Integration der Migrationsbevölkerung gibt. Erfreulicherweise hat uns der Bund sehr genau über die Schulter geschaut und viele unserer Formulierungen und Forderungen übernommen, vor allem unsere Strategie "Fördern und fordern". Unsere Bestimmung, wonach unter Umständen die Ausländerinnen und Ausländern verpflichtet werden können, einen Sprach- oder Integrationskurs zu besuchen, hat der Bund ebenfalls übernommen.
Zur Prävention zähle ich ferner die Entwicklungszusammenarbeit von Bund und Kantonen (der Baselbieter Lotteriefonds hat letztes Jahr rund 1,3 Millionen Franken aufgewendet). Wenn es gelingt, den Lebensstandard in den fraglichen Staaten anzuheben, und wenn es gelingt, die individuellen Fertigkeiten und Chancen der dortigen Einwohner nachhaltig zu stärken, dann leistet die Schweiz einen mindestens so wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Süd-Nord-Migration wie mit den vorliegenden Gesetzesrevisionen.
Das Revisionspaket ermöglicht uns in den Kantonen, unsere Arbeit noch besser zu machen. Ausländerinnen und Ausländer, die gewillt sind, sich an die bestehende schweizerische Ordnung zu halten, erfahren viele Verbesserungen in der Rechtsstellung bringen. Auf der anderen Seite ermöglicht das Revisionspaket, Missbräuche konsequent zu bekämpfen. Die humanitäre Tradition der Schweiz wird nicht ausgehöhlt, sondern im Gegenteil auf ihren Kerngehalt, den Schutz von verfolgten Personen zurückgeführt
Kontaktpersonen für weitere Auskünfte:
Regierungsrätin Sabine Pegoraro via
Barbara Umiker Leiterin Kommunikation Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 61 65
9. August 2006