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Medieninfos JPMD

Medieninformation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

 

Die Entwicklung des Grundbuchwesens im Kanton Basel-Landschaft


Ende letzten Jahres konnte ein Jahrhundertwerk beendet werden: Im Kanton Basel-Landschaft ist nun das eidgenössische Grundbuch flächendeckend angelegt. Erst vier weitere Kantone haben diesen Standard ebenfalls erreicht. Die Erarbeitung von eidgenössischen Grundbüchern für jede Gemeinde setzt mit dem Inkrafttreten des schweizerischen Zivilgesetzbuches am 1. Januar 1912 ein. Erst seit dieser Zeit amten die Bezirksschreibereien als Grundbuchämter!


Auch schon in früheren Jahrhunderten bemühten sich der Staat respektive die Obrigkeit um eine Kontrolle über die Grundeigentumsrechte. Rechtswirksam festgehaltene Grundeigentumsverhältnisse bilden die Grundlage wirtschaftlicher Prosperität. Das Grundbuchwesen schafft nicht erst in seiner heutigen Form Rechtssicherheit.


Grundbücher gehören zu den grundlegendsten Dokumenten, die es überhaupt gibt. Nicht zufällig sind in Krisengebieten wie dem Kosovo und dem Nahen Osten Grundbücher vernichtet worden, um Besitzverhältnisse an Grund und Boden zugunsten der Machthaber neu zu ordnen.


Vom Mittelalter bis 1834 erfolgten auf der alten Basler Landschaft Handänderungen, also Kauf und Tauschgeschäfte von Grundeigentum, vor den diversen Zivilgerichten. Ein Kauf/Verkauf war ein öffentlicher Akt. Er musste gemäss Landesordnung von 1654 zunächst von der Kanzel verkündet werden, danach erst wurde das Kaufgeschäft mit einem schriftlichen Verfahren vor dem Fertigungsgericht vollzogen. Der Verkäufer musste alle auf dem Gut haftenden Belastungen anzeigen. Dritte erhielten Zeit, ihre Rechte anzumelden.


Es gab in der Regel nur wenige Gerichtstermine pro Jahr (vor allem zur Winterzeit, da in der übrigen Zeit Untertanen wegen den landwirtschaftlichen Arbeiten nicht abkömmlich waren).


Während der Helvetik (1798-1803) fand auf der Basler Landschaft die erste systematische Erfassung der Gemeindebänne statt. In einem Gemeindekataster wurde jede Parzelle nummeriert und ihre Grösse in Jucharten, die Art und Lage sowie der jeweilige Besitzer notiert. Zudem musste der Wert der Parzellen eingeschätzt werden, da der Kataster Steuerzwecken diente. Dieser Kataster fand jedoch später kaum eine Weiterführung: Bis zur Kantonstrennung 1833 hatten erst 14 Gemeinden die Parzellenvermessung erneuert.


Nach der Trennung von Basel wurde die Bezirksverwaltung reorganisiert. Neu fiel nun das Fertigungswesen in die Kompetenz der Gemeinden. Die Bezirksschreibereien übten jedoch nach wie vor eine Kontrollfunktion aus. Die Gemeinderäte mussten innert 14 Tagen einen Auszug aus dem Fertigungsprotokoll an die Schreibereien abgeben, wo die chronologischen Sammlungen der Kaufverträge oder Fertigungsprotokolle gebunden wurden.


1881 wurde verordnet, dass bei Fertigung festgehalten werden mussten:

1.

Name der Käufer und der Verkäufer;

2.

genaue Bezeichnung des Kaufobjektes: bei Wohnhausanteilen die zugehörigen Lokalitäten, bei Häusern die Hausnummer, Brandschatzung, bei Grundstücken der Flächeninhalt, die Kulturart, der Lokalname, die Anstösser und die Katasternummer;

3.

der Kaufpreis;

4.

die Zahlungsbedingungen und Übergangsbestimmungen:

Mit dem Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1. Januar 1912 wurden die kantonalen zivilrechtlichen Regelungen aufgehoben. Dies bedeutete für die Kantone, dass sie die bundesrechtlichen Bestimmungen zu vollziehen, sprich ein eidgenössisches Grundbuch anzulegen hatten. Der Kanton Basel-Landschaft verfügte nicht über die nötigen Einrichtungen, die alle Wirkungen des eidgenössischen Grundbuchs gewährleisten konnten; vor allem fehlte vielenorts eine brauchbare Vermessung.


Zur Unsetzung des ZGB war ein kantonales Ausführungsgesetz notwendig. Für die vorberatende landrätliche Kommission war die Organisation der Grundbuchführung die wichtigste Frage, die hierbei zu lösen war. Im kantonalen Einführungsgesetz zum ZGB (EG ZGB) wurden die Bezirksschreibereien als Grundbuchämter bestimmt; sie hatten die Grundbücher gemeindeweise anzulegen und zu führen.


1912 beschloss der Regierungsrat, die Grundbuchanlegung zuerst für die vier Gemeinden Rümlingen, Giebenach, Schönenbuch und Birsfelden vorzunehmen, weil in diesen Gemeinden die Vermessungspläne sowie die Flächen- und Liegenschaftsverzeichnisse bereits vorlagen. Es wurden bewusst kleinere Gemeinden mit möglichst einfachen Verhältnissen gewählt.


1937 wurde ein kantonales Grundbuchinspektorat geschaffen. Dessen Hauptaufgabe bestand in der Beaufsichtigung und der regelmässigen Inspektion der kantonalen Grundbuchämter. Zudem war es gegenüber den Bezirksschreibereien weisungsbefugt.


Aufgrund der politischen Lage in Europa wurden 1938 die Grundbuchvermessungen der Gemeinden evakuiert. In einem ersten Schritt wurden die Unterlagen der Gemeinden westlich und nördlich der Linie Waldenburg-Sissach-Ormalingen abtransportiert, d.h. die Bezirke Arlesheim, Liestal, Waldenburg und ein Teil des Bezirks Sissach. Die Vermessungsakten wurden in ein Schloss am Thunersee verfrachtet.


Ab 1912 waren die Grundbuchanlegungen in den einzelnen Gemeinden kontinuierlich vor sich gegangen, sobald eine verlässliche Vermessung vorlag (vgl. beiliegende Tabelle). Nur während des Zweiten Weltkrieges und unmittelbar danach stagnierte die Entwicklung. Ende der 1960er Jahre waren von den 428 km2 des Kantons 374 km2 grundbuchmässig vermessen (87%). Es sollte aber noch 36 Jahre dauern, bis 2005 mit Frenkendorf auch noch für die letzte Gemeinde des Kantons das Grundbuch angelegt war.


Im Laufental erfolgte die Anlage des Grundbuches früher: Nachdem die Bundesversammlung das Schweizerische Zivilgesetzbuch erlassen hatte, beschloss der bernische Grosse Rat, zuerst ein kantonales Grundbuch anzulegen, welches sich an das eidgenössische System anlehnte. Das Laufental war denn auch einer der ersten Bezirke, in denen der erste Teil des kantonalen Grundbuchs am Anfang 1912 in Kraft treten konnte. Darauf aufbauend konnte die Anlegung des eidgenössischen Grundbuchs beginnen. Anfang der dreissiger Jahre war für 10 der 13 Gemeinden des Laufentals das eidgenössische Grundbuch bereits erstellt (vgl. beiliegende Tabelle).


>>> Abbildungen [PDF]
>>> Grundbuchanlegungen der Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft [PDF]


Weitere Auskünfte:
Mireille Othenin-Girard, Stv. Staatsarchivarin, Tel. 061 926 76 12


25. Januar 2006



 

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