Medieninformation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion | |
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BL erhöht Standortattraktivität: neues Gebührenmodell bei den Bezirksschreibereien
Ab 1. Januar 2006 verrechnen die Bezirksschreibereien im Kanton Basel-Landschaft ihre Dienstleistungen nach dem effektiven Aufwand. Bisher wurden die Leistungen nach festgelegten Promilleansätzen verrechnet. Damit werden insbesondere Geschäfte im Bereich Grundeigentum, Erbschaften und Aktiengesellschaften günstiger.
Auf den 1. Januar 2006 haben die Bezirksschreibereien ein neues Gebührenmodell eingeführt, das zu tieferen Gebühren für die Kundschaft führt. Für Dienstleistungen im Notariat, Grundbuch- und Erbschaftswesen werden künftig nur noch kostendeckende Gebühren verlangt. Der Kanton Basel-Landschaft, der nun in diesen Bereichen durchgehend die Promillegebühren durch kostendeckende, verursachergerechte Gebühren ersetzt, betritt damit schweizweit Neuland und erhöht dadurch seine Standortattraktivität.
Die Gebühren für den Erwerb und die Finanzierung von Grundeigentum, für die Gründung und Kapitalerhöhung von Aktiengesellschaften und für den Erwerb von Erbschaften werden erheblich reduziert. Bisher haben die Bezirksschreibereien in diesen Bereichen mit den kostenunabhängigen Promillegebühren Überschüsse erzielt.
Eine Änderung in der rechtlichen Beurteilung ist nun durch ein neues Kantonsgerichtsurteil eingetreten. Ohne entsprechende Verfassungsgrundlage dürfen für Verwaltungshandlungen nur noch reine Gebühren erhoben werden, die den Verwaltungsaufwand (Vollkosten) decken.
Gestützt auf die neue Rechtssprechung beschliesst der Regierungsrat ab sofort die Einführung kostendeckender Gebühren. Somit werden ab 1. Januar 2006 nur noch Rechnungen nach dem neuen Gebührenmodell verschickt.
Weitere Auskünfte:
Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Vorsteherin der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion BL, Telefon 061 925 57 07 (zwischen 10 und 14 Uhr)
18. Januar 2006
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