Medieninformation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion | |
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Merkblatt Datenschutz im E-Government für Gemeinden und kantonale Behörden
Kantone und Gemeinden wählen im Kontakt mit der Bevölkerung immer öfter den elektronischen Weg via Internet. Die neuen Technologien stellen hohe Anforderung an den Schutz persönlicher Daten. Aus diesem Grund haben die Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Landschaft ein Merkblatt zum Thema "Datenschutz im E-Government" herausgegeben.
Die alte Amtsstube hat mit dem Einzug des Computers ausgedient. Kantone und Gemeinden sind zunehmend mehr vernetzt und nutzen im Kontakt mit der Bevölkerung das Internet. Auf zahlreichen Websites findet die Bevölkerung behördliche Informationen. Sie kann ferner Formulare elektronisch bestellen oder direkt ausfüllen und in der Westschweiz haben sogar versuchsweise Abstimmungen via Internet stattgefunden. Die ersten E-Governmentprojekte sind also angelaufen und wir befinden uns auf dem Weg zur Cyber-Administration.
Die neuen Technologien stellen hohe Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre. Wer möchte schon gerne, dass seine Gesundheitsdaten oder sein Bussenkatalog auf Grund einer Panne im Netz veröffentlicht werden. Das Vertrauen der Benutzerinnen und Benutzer wird also einer der Schlüsselfaktoren für den Erfolg von E-Government sein, denn was nutzen die besten Internetangebote, wenn sie mangels Vertrauen nicht genutzt werden? Die Beachtung wesentlicher datenschutzrechtlicher Grundsätze sowie der Einsatz innovativer Technologien zum Schutz der Privatsphäre sind Basis der vertrauensbildenden Massnahmen.
Um die kommunalen und kantonalen Behörden bei ihren Bemühungen für eine datenschutzkonforme Cyber-Administration zu unterstützen, haben die Datenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Information und Datenschutz des Kantons Solothurn und dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zug ein Merkblatt erarbeitet. Das Merkblatt enthält u.a. eine Checkliste der datenschutzrechtlichen Grundsätze im Bereich E-Government. Ausserdem werden anhand der Risiken von E-Government-Anwendungen aufgezeigt, worauf beim Internet und bei E-Mail-Anwendungen speziell zu achten ist. Insbesondere wird auf die Problematik des Internet hingewiesen, das als ein „Archiv für die Ewigkeit" wirkt, indem spezialisierte Suchmaschinen Kopien von aktuellen Websites archivieren. Informationen bleiben so selbst dann allen zugänglich, wenn die entsprechenden Dateien im eigenen Web-Auftritt gelöscht sind. Das Merkblatt zeigt anhand praktischer Beispiele, wie die Informationen problemlos veröffentlicht werden können und wo Vorsicht geboten ist.
Das Merkblatt [PDF] kann hier abgerufen oder bei den Datenschutzbeauftragten bestellt werden.
Weitere Auskünfte:
Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Landschaft, Stephan Geering, Akadem. Mitarbeiter, Justiz-, Polizei und Militärdirektion, Telefon 061 925 64 30
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