Medieninformation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion | |
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Tätigkeitsbericht der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und der Polizei Basel-Landschaft
Neues aus der Interventionsstelle
In der Weiterbildungsarbeit konnten weitere Zielgruppen erreicht werden. Erstmals wurde ein ausserordentlich gut besuchtes Seminar für die Vormundschaftsbehörden der Gemeinden angeboten. Die Vernetzung mit Sozialdienst, Schulsozialarbeit, Frauenhaus-Beratungsstelle sowie Kinderschutzgruppe auf der ReferentInnenseite konnte wichtige Impulse setzen. Insgesamt 90 Behördenmitglieder und Gemeinde-Sozialarbeitende absolvierten die Weiterbildung. Wegen des grossen Interesses werden die Veranstaltungen auch im nächsten Jahr angeboten.
Die Zahlenerfassung der Fälle häuslicher Gewalt ist vor allem im Bereich Strafverfolgung bereits gut verankert. Durch die konsequente Bezeichnung sämtlicher Anzeigen, Rapporte etc. mit HG "Häusliche Gewalt" als Zusatz zu den Delikten wird die Priorität dieser Fälle auf den ersten Blick ersichtlich. In den letzten Jahren hat deshalb die Fallbearbeitungsdauer bei häuslicher Gewalt markant abgenommen. Es wurden rund hundert Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt bearbeitet.
Das Trainingsprogramm für gewaltausübende Männer wird gemeinsam von den Kantonen Baselland und Basel-Stadt durchgeführt, die Organisation und Administration wird von der Baselbieter Interventionsstelle wahrgenommen. Im Trainingsprogramm konnte während eines Jahres wegen der zunehmenden Teilnehmerzahl zwei Kurse parallel angeboten werden. Aufgrund der multikulturell durchmischten Gruppe wurde ein türkischer Trainer eingestellt. Die Evaluation ergab, dass die körperliche Gewalt unter dem Einfluss des Programms abgenommen hat. Laut Aussagen der befragten (Ex-)Partnerinnen gaben 50% der Frauen an, ihr Sicherheitsgefühl habe sich verbessert. Für die Überprüfung der Nachhaltigkeit des Trainings müssen weitere Erfahrungen gesammelt werden. Das Programm befindet sich noch in der Projektphase
Die Mitgestaltung der nationalen Polizeikampagne gegen häusliche Gewalt (Broschüre liegt bei) nahm sehr viel Zeit in Anspruch. Die Schweizerische Koordinationsstelle für Verbrechensprävention konnte erreichen, dass die Kampagne insgesamt auf 3 Jahre bis Ende 2004 ausgedehnt wurde, um deren nachhaltige Wirkung sicherzustellen. Erster Höhepunkt war die intensive einwöchige Schulung von polizeilichen MultiplikatorInnen aus sämtlichen Kantonen Ende letztes Jahr. Weil die Arbeit der Baselbieter Interventionsstelle und der Polizei Basel-Landschaft in aller Bescheidenheit schweizweit richtungsweisend ist, konnte unsere Interventionsstelle in den zwei deutschsprachigen Kurswochen wichtige inhaltliche Beiträge zur Optimierung des Polizeieinsatzes beisteuern. In der Zwischenzeit sind spürbare Veränderungen allerorts im Umgang mit häuslicher Gewalt festzustellen.
In der Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt wurde die von Bund und Parlamenten gutgeheissene Offizialisierung der Delikte häuslicher Gewalt thematisiert und die auf uns zukommenden Veränderungen durch die staatliche Verfolgungspflicht diskutiert.
Eine Arbeitsgruppe unter Führung der Leiterin Kommunikation JPMD bereitet die Gesetzesneuerung der polizeilichen Wegweisung mit Rückkehrverbot von Gewalttätern für den Kanton Basel-Landschaft vor. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2005 geplant.
Die Polizei Basel-Landschaft bekämpft die häusliche Gewalt
Grundlagen
Gewalt im engen sozialen Nahraum ist weltweit eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. In keinem anderen Sektor der Gesellschaft ist die Sicherheit von allen so schlecht gewährleistet wie im häuslichen Bereich. Bei der Polizei Basel-Landschaft sind in den letzten Jahren die Zahlen von Misshandlungen durch Lebenspartner, Eheleute oder Freunde, statistisch erfasst worden. Mit Sicherheit sind es aber sehr viel mehr, die in ihren Beziehungen Gewalt erleben, die jedoch nie öffentlich wird, weil Gewalt im sozialen Nahraum leider noch oft als Privatangelegenheit betrachtet wird.
Die Polizei ist eine der Institutionen, die dazu beitragen kann, dass häusliche Gewalt als gesellschaftliches Problem erkannt wird. Sie ist die niederschwelligste Anlaufstelle, die als erste bei einem Notruf wegen häuslicher Gewalt tätig wird und die als erste Kontakt zu Opfer und Täterschaft hat. Gewalt gegen Menschen, vor allem gegen Frauen und Kinder, ist immer ein Verbrechen, das verfolgt werden muss, weil die Grundrechte der Betroffenen massiv verletzt werden. Da die Privatsphäre gesetzlich geschützt ist, können sich die Polizeimitarbeitenden nicht ohne Grundlagen in die Familie einmischen. Es braucht gesetzliche Grundlagen, um die Interventionen mit dem Ziel der Gefahrenabwehr, zu legitimieren.
Gewalt in der Familie ist kein neues Phänomen. Die Begegnung mit diesem verlangt aber soziale Kompetenzen. Polizistinnen und Polizisten üben einen Kontaktberuf aus. Begegnungen mit Menschen gehören da zu ihrem Alltag und aus diesem Grund müssen sie etwas über ihr eigenes und das fremde Verhalten, und besonders, wie darauf Einfluss genommen werden kann, wissen. Obwohl für alle ein gewisser Spielraum bei der persönlichen Gestaltung im polizeilichen Handeln bleibt, ist ihre Arbeit in Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft mit ihren Gesetzen und Normen, aber auch gegenüber ihren Vorgesetzten eingebunden.
Das FachspezialistInnenteam
Die Polizei Basel-Landschaft hat eine Fachspezialistin und zwei Fachspezialisten, die sich mit dem Thema "Häusliche Gewalt" befassen. Zu den Aufgaben gehört - neben dem Führen von Statistiken - die Einsatzkontrolle und Beratung der Mitarbeitenden sowie die Grundausbildung und die Weiterbildung im Polizeikorps. Die enge Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen bringt uns auch oft direkt mit Gewalt betroffenen Personen in Kontakt. Wir beraten diese über die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Möglichkeiten. Wir erstellen Anzeigen an die Untersuchungsbehörde und wenn wir feststellen, dass Kinder direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt betroffen sind, Berichte an die zuständigen Vormundschaftsbehörden zur Abklärung von Kindesschutzmassnahmen.
Einsatzstatistik 2002 [PDF] || Einsatzstatistik 2003 [PDF]
Kriminalstatistik
Im Jahre 2002 wurden zum ersten Mal die Zahlen und Fakten im Bereich "Häusliche Gewalt" in der Kriminalstatistik festgehalten:
- | Im ersten Halbjahr 2002 rückte die Polizei 456 Mal wegen häuslicher Gewalt aus. Dabei wurden bei 273 Einsätzen strafbare Handlungen festgestellt. |
- | Im ersten Halbjahr 2003 rückte die Polizei 397 Mal aus. In 243 Fällen wurden strafbare Handlungen festgestellt. |
Der leichte Rückgang dieser Einsätze ist sicher auch ein Zeichen unserer konsequenten Vorgehensweise. Die Sommermonate Juli und August zeigten aber in diesem Jahr eine leichte Zunahme der Einsätze. Dies ist sicher auf die besonderen heissen Wetterverhältnisse, aber auch auf die wirtschaftliche und politische Lage zurückzuführen.
Kampagne
Die Schweizerische Koordinationsstelle für Verbrechensprävention ist mit Plakaten und Broschüren an die Öffentlichkeit gelangt: Stopp! Häusliche Gewalt. Die laufende Kampagne macht deutlich, dass bei häuslicher Gewalt null Toleranz gilt:
- | dass die Polizei bei Häuslicher Gewalt sofort eingreift |
- | dass sie die Opfer über ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklärt |
- | dass die Polizei nach strafbaren Handlungen ermittelt |
- | und dass sie Strafanzeigen und Berichte erstellt. |
Was kann die Polizei und was kann sie nicht?
Mit unserem Einschreiten können wir nicht garantieren, dass es keine Gewalt mehr geben wird. Wir können aber mit unserem raschen Einschreiten einem Opfern die Hilfe anbieten, damit es aus seiner Opferrolle entfliehen kann. Wir müssen das Opfer, aber auch den Täter oder die Täterin, ernst nehmen!
Immer wieder erliegen Menschen, die mit Gewalt ausübenden Personen zu tun haben, der Versuchung, diese als Opfer wahrzunehmen - entweder Opfer der Umstände (Arbeitslosigkeit, Alkohol, Verhalten der Frau oder des Mannes etc.) oder Opfer erlittener Gewalt in ihrer Kindheit. Damit wird der Täterschaft ein schlechter Dienst erwiesen. Es wird verhindert, dass sie die Verantwortung für ihre Taten übernehmen. Subjektiv werden sie erneut zu armen bemitleidenswerten Opfern - genau das, was diese Personen nicht sein dürfen. Allein die offene Konfrontation mit ihren Handlungen und deren Folgen kann dem Täter oder der Täterin weiter helfen.
Und wir zeigen der Gewalt ausübenden Person auf, dass Gewalt in der Familie ein Verbrechen ist, dass häusliche Gewalt ihr Leben und das Leben der Opfer zerstören kann, aber auch, dass es Hilfe gibt, wenn man sein gewalttätiges Verhalten ablegen will.
Ausblick: Schwerpunkte Gesundheitsbereich und Kindesschutz
Häufigste Ansprechpartner für gewaltbetroffene Menschen sind die HausärztInnen. Sie sind mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert, mitten im Praxisalltag auf einen misshandelten, verletzten Menschen zu reagieren, Abklärungen zu seinem Schutz zu leisten und dabei im Auge zu behalten, dass die Dokumentation der Verletzungen bei einem späteren zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verfahren ein gerichtsverwertbares Beweismittel darstellt.
Viele Opfer häuslicher Gewalt schweigen aus Scham- und Schuldgefühl, aus Angst vor dem Misshandler/in oder befürchten das Unverständnis, die Ablehnung der Umwelt. Gerade diesen Opfern fällt es schwer sich anzuvertrauen, wurde doch ihr Vertrauen in der Gewaltbeziehung manchmal jahrelang enttäuscht. Meist wird es aber als Erleichterung empfunden, wenn sie gezielt und vorsichtig angesprochen werden. Eine Tatsache die häufig übersehen wird. Viele ÄrztInnen scheuen sich noch das Opfer anzusprechen, wenn es um einen blossen Verdacht geht und die Zeichen nicht eindeutig sind.
Das schwierige Thema geht nicht leicht über die Lippen - die wenigsten Menschen sind geübt über Gewalt zu sprechen. Die Tatsache aber, dass laut einer Studie von Godenzi und Yodanis 1998 : "Gewalt gegen Frauen in der Schweiz, Bund, Kantone und Gemeinden schätzungsweise 400 Millionen Fr. pro Jahr kostet " macht deutlich, dass Handlungsbedarf gegeben ist.
Diese Ausgangslage und das Wissen um die Präsenz des Themas innerhalb des Gesundheitswesens, haben die Interventionsstelle dazu bewogen, häusliche Gewalt und Gesundheit zu einem der Hauptressorts der Interventionsstelle zu machen. Folgende Projekte wurden und werden realisiert.
Plakataktion
Um Patientinnen im Wartezimmer zu signalisieren, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin bereit ist über das Thema häusliche Gewalt zu sprechen, wurde in Zusammenarbeit mit der Interventionsstelle Halt Gewalt, Basel-Stadt ein Poster entwickelt, welches jetzt in der Versuchsphase in diversen Praxen im Kanton Basellandschaft und im Kanton Basel-Stadt aufgehängt ist.
Die ÄrztInnen, die sich bereit erklärten an diesem Projekt mitzumachen, wurden in einer kurzen Weiterbildung vorbereitet. Nach einer Evaluation des Pilotprojekts ist geplant das Plakat in beiden Kantonen an alle AllgemeinpraktikerInnen, GynäklogInnen und KinderärztInnen zu verteilen, zusammen mit einer Broschüre mit dem Titel "Wenn Patientinnen von Gewalt betroffen sind".
Dokumentationsblatt
Im Juli 2003 wurden alle AllgemeinpraktikerInn, KinderärztInnen und GynäkologInnen des Kantons angeschrieben und mit einem Dokumentationsblatt versehen, das sich eignet, objektive Daten zu erheben, die bei Bedarf vor Gericht wesentlich sein können. Dieses Dokumentationsblatt ist als Hilfsmittel gedacht und lässt sich bei der Website der Aerztegesellschaft ausdrucken, so dass die MedizinerInnen einfachen Zugang zu dieser Arbeitsunterlage haben. Mit der gleichen Sendung erhielten sie Notfallkarten, auf denen die relevanten Stellen angegeben sind. Für Fragen steht die Interventionsstelle auch jederzeit zur Verfügung.
Sentinella Meldesystem
Seit Januar 2003 ist die Erfassung häuslicher Gewalt Gegenstand des Sentinella Meldesystems. 300 Arztpraxen sind an dieser schweizweiten Umfrage des Bundesamtes für Gesundheit BAG beteiligt. So wird einerseits das Auftreten von häuslicher Gewalt in Arztpraxen registriert, andererseits werden die, an der Umfrage beteiligten ÄrztInnen, informiert und sensibilisiert. Nach Ablauf eines Jahres wird eine Statistik erstellt werden, die über Häufigkeit, Art der Gewalt, Lebensumstände von Opfer und Täter, Nationalität etc. Auskunft geben kann.
Im Sinne eines umfassenden Opferschutzes hat sich die Interventionsstelle zum Ziel gesetzt, den ÄrztInnen mit diesem schwierigen Thema möglichst effiziente Hilfe zukommen zu lassen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, zu denen der Zugang unkompliziert möglich ist.
Spitäler
Als nächstes gilt es zu überprüfen, welchen Bedarf die ÄrztInnen in den Spitälern des Kantons haben, denn auch dort soll das Angebot rasch und innert nützlicher Frist zugänglich sein.
Kindesschutz
Die Diskussion im Bereich häusliche Gewalt ist nicht vollständig, wenn man nur von der Gewalt unter Erwachsenen spricht. Sehr häufig sind auch Kinder in diese Konflikte miteingebunden. Als Beispiel mögen die Zahlen der Monate Mai, Juni und Juli 2003 dienen:
Polizeiliche Interventionen "Häusliche Gewalt" mit direkt oder indirekt betroffene Kindern | ||||
Monat | Total Einsätze | Kinder direkt | Kinder direkt betroffen | Kinder indirekt betroffen |
Mai | 60 | 5 | 4 | 15 |
Juni | 80 | 1 | 1 | 20 |
Juli | 69 | 4 | 1 | 20 |
Daneben gibt es sehr viele andere, statistisch nicht erfasste Kinder, die in ihrem privaten Umfeld Gewalt erleiden.
Hier setzt die projektierte Kindesschutzstelle ein. Sie soll ab Frühjahr 2004 - sofern das Parlament das Budget bewilligt - ähnlich wie die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt tätig sein, d.h. beispielsweise Behörden und Institutionen vernetzen, diese Form von Gewalt enttabusieren und sichtbar machen.
Kontaktperson für weitere Auskünfte:
Barbara Umiker, Leiterin Kommunikation JPMD (die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt ist Teil der Kommunikation JPMD), Liestal, Telefon 061 925 61 65
22. September 2003