Schlagzeilen

Medieninfos JPMD

Medieninformation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

 

Wieder mehr Alkoholverkauf an Jugendliche


Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 (Bier, Wein) bzw. 18 Jahren (Spirituosen, Alcopops usw.) ist verboten. Um die Einhaltung dieser Jugendschutzbestimmungen zu gewährleisten, hat die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion in diesem Frühling wieder Testkäufe in Verkaufsläden durch Jugendliche durchführen lassen. Das Verhalten der Verkäuferinnen und Verkäufer hat sich gegenüber den Vorjahren leider massiv verschlechtert. Von 123 durchgeführten Testkäufen wurden bei 59 % (2000: 32 % und 2001: 34 %) problemlos Alkohol an Jugendliche verkauft.


Im Frühjahr 1999 wurden im Auftrag der Gesundheitsförderung und der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Baselland erstmals Testkäufe in hundert verschiedenen Verkaufsstellen mit alkoholischen Getränken durchgeführt. Lag damals das Resultat noch bei bedenklichen 86 %, konnten in den darauf folgenden Jahren 2000 und 2001 die Verkäufe auf 32 % bzw. 34 % gesenkt werden.


Im letzten Jahr wurde auf die Testkäufe verzichtet, jedoch im Herbst eine weitere Informationskampagne in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsförderung Baselland und dem Kantonalen Laboratorium durchgeführt. Dabei wurden alle Verkaufsgeschäfte und Gastwirtschaftsbetriebe, die alkoholische Getränke verkaufen, erneut mit einem Schreiben auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht und gleichzeitig mit entsprechenden Plakaten beliefert. Die Polizei Basel-Landschaft hat anschliessend in allen Betrieben eine Kontrolle durchgeführt, ob die Plakate gut sichtbar platziert sind.


Um das Resultat dieser Bemühungen zu überprüfen und den Jugendschutzbestimmungen weiterhin Nachdruck zu verleihen, wurde diesen Frühling wiederum im ganzen Kanton mit Testkäufen durch Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren begonnen. Das bisherige Resultat zeigt trotz der intensiven Information leider ein wesentlich schlechteres Bild als noch vor zwei Jahren. Von den bis heute 123 durchgeführten Testkäufen konnten die Jugendlichen in 59 % problemlos alkoholische Getränke einkaufen. Die Testkäufe wurden in insgesamt 97 Betrieben durchgeführt, dass heisst einzelne Betriebe wurden mehrfach überprüft. In 62 dieser 97 Betrieben (64 %) konnten Jugendliche Alkohol einkaufen.


Die präventiven- aber auch repressiven Massnahmen der vergangenen Jahre haben offensichtlich bei vielen Verantwortlichen und dem Personal der Verkaufsläden keine andauernde positive Wirkung hinterlassen. Die Fehlbaren - das heisst die Verkäuferinnen und Verkäufer - werden nun verzeigt. In drei Fällen wird das Pass- und Patentbüro den Patententzug für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken einleiten. In diesen Betrieben konnten Jugendliche bei Testkäufen dreimal hintereinander Alkohol einkaufen. 12 Betriebe, in denen Jugendliche bereits zweimal hintereinander Alkohol einkaufen konnten, erhalten eine Androhung zum Patententzug.


Ziel dieser Aktionen ist es, Jugendlichen im Interesse unserer Gesellschaft den Zugang zu alkoholischen Getränken aus Gründen der Gesundheitsprävention zu erschweren. Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion wird die Kontrollen auch aufgrund des schlechten Resultates kontinuierlich weiterführen und die Fehlbaren konsequent zur Verantwortung ziehen.


Weitere Auskünfte:
Markus Hauser, Leiter Pass- und Patentbüro, Generalsekretariat JPMD, Liestal, Telefon 061 925 58 67
oder Anand Jagtap, stv. Leiter Kommunikation JPMD, Liestal, Telefon 061 925 66 15


21. August 2003



 

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