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Neugliederung der Friedensrichterkreise - Vernehmlassungsvorlage
Geschichtliches
Das Friedensrichteramt wurde im Jahr 1834 eingeführt, also kurz nach der Gründung des Kantons Basel-Landschaft. Die Hauptaufgabe der Friedensrichter bestand damals wie heute darin, zu versuchen, die Streitparteien miteinander auszusöhnen und einen Vergleich herbeizuführen, damit der Streit nicht vor Gericht ausgetragen werden muss.
1839, also nur gerade fünf Jahre später, wurde das Friedensrichteramt bereits wieder abgeschafft. Weil offenbar einige Friedensrichter den Anforderungen an dieses Amt nicht genügten. Es bestand die Meinung, dass die Friedensrichter nur die Kosten erhöhen würden und sonst nichts bringen. Als Konsequenz der Abschaffung wurden Rechtsstreitigkeiten wieder direkt bei den Bezirksgerichten eingereicht, was zu vielen Klagen über die zu hohe Zahl von Gerichtsverfahren führte. Im Jahr 1844 schrieb das Basellandschaftliche Volksblatt:
"Wann kriegen wir wieder Friedensrichter? War es nicht kreuzdumm, sie anno 1839 abzuschaffen? Zur Zeit hängen nicht weniger als 50 Zivilappellationen, was seit langem unerhört gewesen, indem das Obergericht geraume Zeit immer nur 30 Stück auf dem grünen Tisch liegen hatte. Wohl die Hälfte von Zivilprozessen kann ein wohlwollender und fleissiger Friedensrichter in Güte beseitigen."
Die berechtigten Klagen über das Fehlen eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens, das dem Gerichtsprozess vorgeschaltet ist, bewirkten schliesslich, dass das Friedensrichteramt 1844 wieder eingeführt wurde. Bis heute war ein Verzicht auf diese Institution nie mehr ein Thema.
Aufgabengebiet der Friedensrichterinnen und Friedensrichter
Seit ihrer Einführung vor mittlerweile rund 170 Jahren bis heute erledigen die Friedensrichterämter durchschnittlich gut die Hälfte der Fälle, die bei ihnen anhängig gemacht werden. Auf diese Weise konnten die Friedensrichterinnen und Friedensrichter die Gerichte stark entlasten.
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind für die meisten Forderungsklagen, für nachbarrechtliche Streitigkeiten, für gewisse erbrechtliche Klagen und auch für strafrechtliche Ehrverletzungsklagen zuständig. In vielen Fällen kommt es vor dem Friedensrichteramt zu einer Einigung zwischen den Parteien. Andernfalls erlassen die Friedensrichterinnen und Friedensrichter ein Urteil, falls der streitige Betrag Fr. 500.-- nicht übersteigt. In allen weiteren Fällen stellen sie den sogenannten Akzessschein aus, mit dem die Klagpartei ihren Rechtsanspruch vor dem Bezirksgericht weiterverfolgen kann. Bei den strafrechtlichen Ehrverletzungsklagen leiten die Friedensrichterinnen und Friedensrichter den Akzessschein von Amtes wegen an das Strafgericht weiter.
Seit 60 Jahren unveränderte Einteilung der Friedensrichterkreise ist
Im Jahr 1941 wurden die Friedensrichterkreise im dazumal neuen Gerichtsverfassungsgesetz neu definiert. Das war nötig, weil sich schon in dieser Zeit der untere Kantonsteil bevölkerungsmässig deutlich stärker entwickelte als der obere Kantonsteil. Im Gerichtsverfassungsgesetz wurden insgesamt 19 Friedensrichterkreise festgelegt, die bis heute alle unverändert geblieben sind. Die aktuelle Kreiseinteilung besteht also mittlerweile seit rund 60 Jahren. Einzig die Gesamtzahl der Friedensrichterkreise wurde per 1. Januar 1994 wegen der Aufnahme des Laufentals zu unserem Kanton um vier Laufentaler Kreise erweitert. Die heute total 23 Friedensrichterkreise setzen sich jeweils aus zwei oder mehreren Gemeinden zusammen, wobei pro Kreis zwei Friedensrichterinnen und Friedensrichter gewählt sind (einzige Ausnahme: Kreis Aesch, Reinach, Pfeffingen mit drei). Insgesamt sind also in unserem Kanton 47 Friedensrichterinnen und Friedensrichter tätig.
Warum eine Neugliederung der Friedensrichterkreise?
In den heutigen Friedensrichterkreisen ist die Arbeitslast teils recht ungleich verteilt, weil sich die Gemeinden in den letzten Jahre nicht gleich stark entwickelt haben. Einige Friedensrichterinnen und Friedensrichter hatten in den letzten Jahren eine derart hohe Arbeitslast zu bewältigen, die mit ihrer angestammten Berufstätigkeit kaum noch zu vereinbaren ist. Das birgt die Gefahr in sich, dass die betreffenden Amtsträgerinnen und Amtsträger ihre wichtige Funktion kaum mehr mit der nötigen Sorgfalt wahrnehmen können. Auf der anderen Seite kommen etliche Friedensrichterinnen und Friedensrichter wegen sehr tiefer Fallzahlen in gewissen Kreis ausgesprochen wenig zum Zug, so dass sie sich die unbedingt nötige Erfahrung und Routine kaum je aneignen können.
So waren letztes Jahr in sieben Kreisen jeweils zwischen 100 bis über 180 Fälle hängig, in markantem Gegensatz dazu waren es in sechs Friedensrichterkreisen jeweils weniger als 10 Fälle, in den übrigen Kreisen betrug das Fallaufkommen zwischen 11 bis 88 Fälle. Seit einigen Jahren verzeichnen die Friedensrichterkreise im unteren und im mittleren Kantonsteil (Aesch, Allschwil, Binningen, Arlesheim, Birsfelden und Oberwil sowie Liestal, Frenkendorf und auch Sissach) jeweils ein sehr hohes Fallaufkommen, während in den Kreisen des oberen Kantonsteils (wie etwa Diegten, Wenslingen, Wintersingen etc.) nur einige wenige Fälle hängig sind. Spitzenreiter in den letzten fünf Jahren war immer der Kreis Aesch (Gemeinden Pfeffingen, Reinach und Aesch) mit durchschnittlich 205 hängigen Fällen pro Jahr. Schlusslicht waren die Oberbaselbieter Kreise Wenslingen und Wintersingen mit durchschnittlich weniger als 10 Fällen pro Jahr, wobei in einzelnen Jahren noch weitere Kreise nur gerade eine Handvoll hängige Fälle zu verzeichnen hatten (Buckten, Diegten, Reigoldswil, Röschenz).
Dieser Zustand ist unbefriedigend und gefährdet die bisher hohe Qualität der friedensrichterlichen Tätigkeit. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Strukturanalyse Gerichte von 1993 eine Modifizierung der Kreiseinteilung vorgeschlagen. In der Folge setzte die Vereinigung Basellandschaftlicher Friedensrichterinnen und Friedensrichter eine Arbeitsgruppe ein, die sich der Thematik annahm. Die umfassenden Abklärungen der Arbeitsgruppe wurden vom damaligen Obergericht (heute Kantonsgericht) begleitet und mündeten in einen Vorschlag, der eine Neugliederung der heutigen Friedensrichterkreise vorsieht. Diesen Vorschlag wurde von der Vollversammlung der FriedensrichterInnen-Vereinigung einstimmig gutgeheissen. Im Oktober 2001 beantragte dann das damalige Obergericht dem Regierungsrat, eine entsprechende Landratsvorlage auszuarbeiten.
Wie sieht der Revisionsvorschlag in den Grundzügen aus?
Das Ziel der Neugliederung der bisherigen Friedensrichterkreise liegt auf der Hand, nämlich eine bessere Fallverteilung auf die verschiedenen Kreise und damit eine optimalere Auslastung der einzelnen Friedensrichterinnen und Friedensrichter herbeizuführen. In allen Kreisen sollen die Friedensrichterinnen und Friedensrichter möglichst gleich ausgelastet sein. Konkret soll die Belastung in den modifizierten Kreisen künftig ca. 50 Fälle pro Friedensrichterin und Friedensrichter und Jahr betragen. Das ist aus der Sicht der Regierungsrates, des Kantonsgerichts und der Vereinigung Basellandschaftlicher Friedensrichterinnen und Friedensrichter ein realistischer und diesem Nebenamt angemessener Wert. Dieses Ziel kann erreicht werden, indem einzelne Kreis zusammengelegt bzw. gewisse Gemeinden anderen Kreisen als heute zugeordnet werden. Neu sollen künftig statt 23 noch 15 Friedensrichterkreise bestehen. Konkret sieht der Vorschlag in den Grundzügen wie folgt aus:
- | Bezirk Arlesheim: neu 7 Kreise (bisher 6) |
- | Bezirk Laufen: neu 1 Kreis (bisher 4) |
- | Bezirk Liestal: 4 Kreise (wie bisher) |
- | Bezirk Sissach: neu 2 Kreise (bisher 5) |
- | Bezirk Waldenburg: neu 1 Kreis (bisher 4) |
Im Einzelnen bedeutet dies:
- | Aus dem heutigen Kreis Aesch (Gemeinden Aesch, Pfeffingen und Reinach), der regelmässig am meisten Fällen pro Jahr zu verzeichnen hat, soll Reinach ausgegliedert werden und als bevölkerungsreichste Gemeinde im Kanton neu einen eigenen Kreis bilden. So kann die bisherige Spitzenbelastung von 100 und mehr Fällen pro Friedensrichterin und Friedensrichter auf rund die Hälfte reduziert werden. |
- | In den vier Laufentaler Friedensrichterkreisen waren Jahr 2001 zusammengezählt insgesamt nur 115 Fälle hängig. Aus diesem Grund sollen sie neu zu einem einzigen Kreis zusammengefasst werden. |
- | Im Kreis Liestal soll die Gemeinde Seltisberg herausgelöst und neu dem Kreis Bubendorf zugeordnet werden. |
- | Ebenfalls einen eigenen Kreis sollen neu die Gemeinden Pratteln und Augst bilden und aus dem heutigen Kreis Frenkendorf ausgegliedert werden. |
- | Der Kreis Sissach wird neu mit den Gemeinden Buckten, Häfelfingen, Känerkinden, Läufelfingen, Nusshof, Rümlingen und Wintersingen ergänzt, die alle vergleichsweise sehr wenige Fälle pro Jahr aufweisen. Bisher sind diese Gemeinden im Kreis Wintersingen organisiert, der so aufgehoben werden kann. |
- | Ebenfalls ein geringes Fallaufkommen verzeichnen die kleinen Oberbaselbieter Gemeinden Anwil, Buus, Kilchberg, Maisprach, Oltingen, Rickenbach, Rünenberg, Wenslingen und Zeglingen. Sie sollen darum neu dem bisheriger Kreis Gelterkinden zugeordnet werden, so dass der heutige Kreis Wenslingen ebenfalls aufgehoben werden kann. |
- | Und schliesslich werden die heutigen Kreise Reigoldswil, Hölstein und Diegten zusammengefasst und in der heutigen Kreis Waldenburg integriert. |
Finanzielle Auswirkungen
Gemäss dem Revisionsvorschlag sollen künftig noch 15 Friedensrichterkreise mit je zwei Friedensrichterinnen und Friedensrichter bestehen. Das heisst, die Zahl der Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber reduziert sich gegenüber heute um mehr als die Hälfte. Da die Friedensrichterinnen und Friedensrichter nebst der Fallentschädigung auch eine Jahresvergütung von Fr. 500.- erhalten, wird die vorgeschlagene Neugliederung der Friedensrichterkreise und die damit verbundene Verringerung der Friedensrichterzahl keine Mehrausgaben, sondern Minderausgaben zur Folge haben.
Vernehmlassung: Neugliederung der Friedensrichterkreise
Kontaktpersonen für weitere Auskünfte:
Peter Guggisberg, Leiter Rechtsetzung, Generalsekretariat JPMD, Liestal, Tel. 061 925 57 37
oder
Anand Jagtap, stv. Leiter Kommunikation JPMD, Liestal, Tel. 061 925 66 15
25. September 2002