Schlagzeilen

Medieninfos JPMD

Medieninformation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

 

Erfolgreicher Schlag gegen Kinderpornografie in Baselland


Liestal. Im Rahmen einer gross angelegten konzertierten Ermittlungsaktion führten das Statthalteramt Arlesheim und die Polizei des Kantons Basel-Landschaft am Dienstag, 10. September 2002, um 05.00 Uhr, 39 Hausdurchsuchungen durch. Dabei wurden 35 Personen im ganzen Kanton angehalten. Diese stehen im Verdacht, verbotenes Foto- und Filmmaterial mit Kinderpornografie erworben zu haben. Dabei wurde umfangreiches Material - insbesondere in digitaler Form auf Computern - sichergestellt.


Dieser Ermittlungserfolg ist das Ergebnis einer international geführten Polizeiaktion, die ihren Ursprung in den USA hat. Die im Kanton Basel-Landschaft angehaltenen Personen liessen sich vor 1999 bei einem heute geschlossenen Internet-Anbieter für Kinderpornografie registrieren und haben für den Bezug dieser Daten per Kreditkarte bezahlt. Die angehaltenen Personen sind zum Grossteil geständig. Rund 2/3 der verdächtigen Personen konnten bisher mittels Beweisen des Besitzes von harter Pornografie überführt werden.


Bei 39 Hausdurchsuchungen wurden rund 8500 Gegenstände beschlagnahmt (Computer, Festplatten, Videos, CDs, DVDs und Disketten, Dokumente und Schriftstück etc.). Es handelt sich dabei um Kinderpornografie übelster Art, welche die Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei Basel-Landschaft bei der Auswertung zeitlich, aber auch seelisch belastet.


Die angehaltenen Personen sind alles Männer, die aus unterschiedlichen Alters- und Berufsgruppen stammen und im ganzen Kanton wohnen. Keine der angehaltenen Personen befindet sich zur Zeit in Untersuchungshaft.


Das Statthalteramt Arlesheim hat in Absprache mit sämtlichen Statthalterämtern des Kantons ein Verfahren gegen die betroffenen Personen eingeleitet. Konkret werden diese Personen dringend verdächtigt, gegen den Artikel 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB verstossen zu haben, insbesondere gegen den Artikel 197 Ziffer 3bis. "Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonstwie beschafft oder besitzt. Die Gegenstände werden eingezogen."


Bei dieser Aktion handelt es sich um die grösste Aktion im kriminalpolizeilichen Bereich, die in Baselland durchgeführt wurde. Insgesamt waren am 10. September 2002 gegen 150 Personen der Polizei und des Statthalteramts Arlesheim im Einsatz. Derzeit sind noch gegen 40 Mitarbeitende mit der Auswertung des sehr umfangreichen Materials beschäftigt, was rund vier bis sechs Monate in Anspruch nehmen wird.


Der Bund koordiniert die Einsätze in den jeweiligen Kantonen und verhängte eine absolute Informationssperre, die der Kanton Baselland im Interesse der Ermittlungen in der ganzen Schweiz bis heute um 17.30 Uhr respektierte.


Kontaktperson für weitere Auskünfte:
Franz Bloch, Statthalter des Bezirks Arlesheim, Kontaktvermittlung über 061 / 925 61 65


Liestal, 24. September 2002


Back to Top