Medieninformation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion | |
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1. Bericht der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus: Grundlagen vom 25. April 2001 | |
Zweiter Bericht der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus mit Massnahmenkatalog
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat Anfang September 2000 eine interdisziplinäre "Arbeitsgruppe Rechtsextremismus" eingesetzt. In einem ersten Bericht nahm die Arbeitsgruppe im Frühjahr 2001 eine Lagebeurteilung vor und gab Empfehlungen ab. Im nun erschienenen zweiten Bericht schlägt die Arbeitsgruppe Massnahmen auf den Ebenen Politik, Jugendarbeit, Sport, Eltern, Schule, Polizei und Strafjustiz vor. Als Sofortmassnahme schafft die JPMD ab sofort eine Anlaufstelle für die Beratung von aussteigewilligen Jugendlichen, betroffenen Eltern und Gemeinden.
AUSGANGSLAGE
Nachdem rechtsextremen Vorfälle in der Schweiz zwischen 1993 und 1997 deutlich abgenommen haben, ist seit 1999 eine Zunahme von Vorfällen zu verzeichnen. Dabei ist ein Schwerpunkt bei den Skinheads zu beobachten. Mitte 2000 schreckten diverse rechtsextreme Ereignisse die Schweizer Bevölkerung auf. So störten am 1. August 2000 gegen 100 Rechtsextreme die Ansprache von Bundesrat Villiger auf dem Rütli. Kurz darauf marschierten am 17. August 2000 anlässlich des Todestages des Nazi und Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess 15 rechtsextreme Sympathisanten durch Liestal. Neu an diesen Vorkommnissen war die Unverfrorenheit, mit der Rechtsextreme ihre Gesinnung in aller Öffentlichkeit skandierten.
Die Ereignisse blieben nicht ohne Folgen. Der Regierungsrat hat am 29. August 2000 folgende Sofortmassnahmen ergriffen bzw. bereits Beschlossenes bekräftigt:
- | Es darf keine Toleranz gegenüber Verletzungen der Rechtsordnung - insbesondere der Antirassismus-Bestimmung des Strafrechts - geben. |
- | Öffentliche Anlässe, die der Manifestation und der Verbreitung rechtsextremer Parolen dienen, sind konsequent zu verhindern. |
- | Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hat, die rechtsextreme Situation in unserem Kanton zu analysieren und dem Regierungsrat Massnahmenvorschläge zu unterbreiten. |
An seiner Sitzung vom 5. September 2000 hat der Regierungsrat beschlossen, die erwähnte Arbeitsgruppe Rechtsextremismus einzusetzen. Sie setzt sich interdisziplinär aus Fachleuten der kantonalen Verwaltung zusammen.
Ein erster Grundlagenbericht der Arbeitsgruppe zeigte, dass rund 70-75 Jugendliche und junge Erwachsene der rechtsextremistischen Szene im Kanton Basel-Landschaft zuzurechnen sind. Es handelt sich dabei nicht um ein Randgruppenphänomen: alle sozialen Schichten sind vertreten. Die rechtsextremistische Ideologie ist bei den Befragten nicht in deren Persönlichkeit verankert. Die Ideologie dient vielmehr zur Befriedigung des Bedürfnisses von Jugendlichen, sich von Erwachsenen abzugrenzen und eine eigene Identität zu schaffen.
MASSNAHMENKATALOG
Aufgrund der Lagebeurteilung formulierte die Arbeitsgruppe Rechtsextremismus im nun erschienenen zweiten Bericht insgesamt sieben sogenannte Präventionsfelder. In jedem dieser Felder empfehlen die Mitglieder der Arbeitsgruppe die Umsetzung mehrerer Massnahmen. Die Analyse im ersten Bericht zeigte, dass der Kanton vor allem im Bereich Prävention, Information und Beratung tätig werden sollte. Das folgende Verzeichnis soll einen Überblick über die vorgeschlagenen Massnahmen ermöglichen. Als Sofortmassnahme schafft die JPMD ab sofort eine Anlaufstelle für die Beratung von aussteigewillige Jugendliche, betroffenen Eltern und Gemeinden.
Ebene Politik
- | Bekenntnis in den Regierungs- und Jahresprogrammen, dass der Rechtsextremismus ernst genommen wird und dass seiner Bekämpfung hohe Priorität eingeräumt wird. |
- | Selbstverpflichtung der Mitglieder des Regierungsrats, wenigstens einmal jährlich zum Rechtsextremismus oder zu verwandten Themen öffentlich Stellung zu nehmen. |
- | Bereitstellung der erforderlichen Strukturen innerhalb der Verwaltung, damit der Rechtsextremismus und die anderen Arten des Extremismus wirksam bekämpft werden können. |
- | Verbesserung der Information der Öffentlichkeit durch eine aktuelle, offensive und transparente Informationspolitik. |
- | Vernetzte, interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den staatlichen und den nichtstaatlichen Kreisen (Kirchen, Verbände, Vereine), die sich mit dem Rechtsextremismus bzw. mit dem Extremismus generell befassen. |
- | Überprüfung, Aktualisierung und Optimierung der Rechtsgrundlagen. |
Ebene Jugendarbeit
- | Mit Hilfe der Mobilen Jugendarbeit an Jugendliche gelangen, die zum Rechtsextremismus oder zum Hooliganismus neigen. Unterstützung der Gemeinden bei der Einführung der mobilen Jugendarbeit. |
- | Bezeichnung einer ersten Ansprechperson für Jugendliche, welche die rechtsextreme Szene verlassen wollen, oder für andere betroffene Jugendliche, die eine Ansprechperson zum Thema Rechtsextremismus konsultieren wollen. |
Ebene Sport
- | Unterstützung der Kampagne "Begeisterung braucht keine Gewalt". |
- | Unterstützung von Fanprojekten. |
Ebene Eltern
- | Bezeichnung einer ersten Ansprechperson für betroffene Eltern oder andere erziehungsberechtigte Personen. |
Ebene Schule
- | Bildung einer Koordinationsgruppe innerhalb der Erziehungs- und Kulturdirektion zum Thema "Rechtsextremismus und Schulen". Die Koordinationsgruppe hat den Auftrag, den schulstufenübergreifenden Informationsaustausch zum Problem des Rechtsextremismus unter Jugendlichen zu gewährleisten und die Aktivitäten und Hilfestellungen für die Schulen so weit als möglich zu koordinieren. |
- | Bildung einer Arbeitsgruppe innerhalb des Schulinspektorats mit dem Auftrag, sich mit den Konsequenzen für die Volksschule zu befassen, die sich aus dem "Grundlagenbericht zur Verbreitung des Rechtsextremismus unter schweizerischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kanton Basel-Landschaft" ergeben (u.a. Überprüfung der Lehrmittel, Unterrichtshilfen etc.). |
- | Die Haltung zum Rechtsextremismus im Leitbild der Schule und im Schulprogramm zum Ausdruck bringen und den Schulleitungen Unterstützung bei der Bearbeitung der Thematik Rechtsextremismus geben, z.B. durch gezielte Weiterbildung. |
- | Verstärkte Vernetzung der Schulen mit dem ausserschulischen Umfeld (Sozialdienste, Vormundschaftsbehörden, Jugendanwaltschaft, Polizei). Für die Arbeit zum Thema Rechtsextremismus werden die in den letzten Jahren aufgebauten Strukturen im Bereich Jugend- und Gesellschaftsfragen gezielt genutzt. |
Ebene Polizei und Strafjustiz
- | Informationsbrief an die Eltern oder die anderen erziehungsberechtigten Personen von jugendlichen Skinheads (bis 18 Jahre). |
- | Prävention an den Schulen durch polizeiliche Informations- und Aufklärungsarbeit. |
- | Orientierung der Bürgergemeinden und der Vereine betreffend Vermietung von Waldhütten und Lokalen an rechtsextreme Gruppierungen. |
- | Kontakte der Polizei in die rechtsextreme Szene |
Sofortmassnahmen
Zusammen mit Franz Kohler, diplomierter Sozialarbeiter, Firma PMS Kohler Projektmanagemanet im Sozialwesen, Rodersdorf, schafft die JPMD per sofort eine Anlauf- und Beratungstelle, die folgende Dienste anbietet:
Beratung ausstiegswilliger Jugendlicher
Die Entwicklung eines Ausstiegswillens von Jugendlichen, welche der rechtsextremen Szene angehören, bedarf eines Leidensdrucks. Der Jugendliche muss sich bewusst werden, dass der Verbleib in dieser Orientierung mit Nachteilen einhergeht, welche sich für die eigene Perspektive (Leben, Arbeit, Familie) negativ auswirken. Die Jugendlichen durchleben beim Ausstieg eine grosse Verunsicherung, weil die alten Werte (vermittelt innerhalb der Szene) brüchig werden und noch keine alternative Orientierung vorliegt.
Die Beratung unterstützt in dieser Phase den Jugendlichen, die vorübergehende Verunsicherung zuzulassen und fokussiert mit ihm die Türen, welche - durch ihn selbst aufgestossen -, neue Sicherheit durch neue Orientierung gewinnen lassen. Die Unterstützung bei einer Neuorientierung kann anschliessend durch ein Tragieren mit den passenden Fachstellen oder - personen weitergeführt werden.
Beratung betroffener Eltern
Eltern von Jugendlichen, deren rechtsextremistische Orientierung öffentlich manifest wird, reagieren zumeist mit Betroffenheit, Wut und Hilflosigkeit, sei es gegenüber dem Jugendlichen, sie es gegenüber den öffentlichen Reaktionen. Im diesem Moment sind viele in ihrer Handlungsfähigkeit reduziert.
Die Beratung unterstützt in dieser Phase Eltern, ihre Handlungsfähigkeit wieder zu erlangen, sei es durch konkrete Tipps für den Umgang mit dem Jugendlichen oder den öffentlichen Reaktionen, sei es durch ein Vermitteln von passenden Fachstellen oder -personen. Das vorliegende Angebot sieht vor, anrufenden Eltern ein Erstgespräch von einer Stunde Dauer zur Verfügung zu stellen und die geeigneten weiteren Massnahmen in die Wege zu leiten.
Beratung betroffener Gemeinden
Auch für Gemeinden gilt, dass ein öffentliches Manifestwerden einer rechtsextremistischen Orientierung von Jugendlichen, welche in der Gemeinde wohnen oder sich in der Freizeit treffen, zumeist Betroffenheit, Wut und Hilflosigkeit auslöst. Die Beratung versucht nun in einer ersten Phase in einem Pilotprojekt mit der Gemeinde Laufen, die kommunikativen Kompetenzen von Vertretern des öffentlichen Lebens, welche im direkten Kontakt mit solchen Jugendlichen stehen, zu ermitteln und zu bilden, gegebenenfalls zu ergänzen, damit die direkte konstruktive Auseinandersetzung mit diesen Jugendlichen geführt werden kann.
Erreichbarkeit
Die Anlauf- und Beratungsstelle ist folgendermassen erreichbar: |
Kosten
Die Kosten für die Beratungstätigkeit von Franz Kohler werden jährlich bei rund 24'000 Franken liegen. Die Aufwendungen für die Realisierung der anderen Massnahmen können zum heutigen Zeitpunkt nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Die Kosten werden im Rahmen des jährlichen Budgets bewilligt.
ERFOLGSKONTROLLE UND AUSBLICK
Die Bekämpfung des Rechtsextremismus, aber auch der anderen Formen des gewalttätigen Extremismus ist ein Dauerauftrag, der sich gleichermassen sowohl an die gesellschaftlichen als auch an die staatlichen Instanzen richtet. Der vorliegende Bericht bringt eine erste Palette von Massnahmen.
Der Regierungsrat hat die Arbeitsgruppe Rechtsextremismus beauftragt, einen Vorschlag für eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Kantons Basel-Landschaft und Basel-Stadt auszuarbeiten. Die Kontaktnahme mit den zuständigen Stellen des Nachbarkantons hat ergeben, dass Basel-Stadt den Vorschlag einer interkantonalen Arbeitsgruppe grundsätzlich unterstützt.
Die erfolgreiche Umsetzung der aufgelisteten Massnahmen ist gewährleistet. Der Regierungsrat beauftragt die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) sowie die Erziehungs-und Kulturdirektion (EKD), die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Massnahmen umzusetzen. Zudem müssen die beiden Direktionen dem Regierungsrat bis Ende 2002 über den Stand der umgesetzten Massnahmen Bericht erstatten.
2. Bericht der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus vom November 2001: Massnahmen [PDF-Format; 60 KB]
1. Bericht der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus: Grundlagen vom 25. April 2001
Kontaktpersonen für weitere Auskünfte:
Stephan Mathis, Präsident der Arbeitsgruppe und
Direktionssekretär der JPMD, Liestal, Tel. 061 / 925 57 02 oder
Barbara Umiker, Leiterin Kommunikation JPMD, Liestal, Tel. 061 / 925 61 65
12. Dezember 2001