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Medieninfos FKD

Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion

 

Baselbieter Finanzausgleich wird umfassend revidiert


Gemäss der Baselbieter Kantonsverfassung (§ 134) stellt der Kanton den Finanzausgleich sicher. Durch den kantonalen Finanzausgleich sollen ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung und in den Leistungen der 86 Baselbieter Gemeinden erreicht werden. Die neuste Publikation des Statistischen Amtes zeigt, dass der Baselbieter Finanzausgleich in jüngster Zeit ins Ungleichgewicht geraten ist. Der Regierungsrat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, das kantonale Finanzausgleichsgesetz (FAG) per 1. Januar 2010 total zu revidieren.


Die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft sind vergleichsweise für wenig Aufgaben zuständig. Die Liste der Gemeindeaufgaben beschränkt sich durchwegs auf typische Gemeindeaufgaben. Zudem ist der Schulbereich - ein Bereich mit einem grossen Finanzierungsvolumen - im Vergleich zu anderen Kantonen relativ stark kantonalisiert. Dies demonstriert die Statistik der Öffentlichen Finanzen der Schweiz (2003): Fasst man Kantons- und Gemeindeausgaben zusammen, macht der Anteil der Gemeindeausgaben im interkantonalen Durchschnitt 43.8% aus, im Baselbiet aber nur 28.9%. Allerdings leisten die Gemeinden - insbesondere die finanzstarken - erhebliche Beiträge an den Kanton für gemeinsame Aufgaben von Kanton und Gemeinden nach Massgabe der Finanzausstattung. Den Baselbieter Gemeinden geht es generell finanziell gut, insbesondere geht es den finanzschwachen Gemeinden im Baselbiet gut.


Am 1. Januar 2008 traten die NFA - die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen - und die kantonalen NFA-Anpassungen in Kraft. Diese berühren auch das Verhältnis der Gemeinden untereinander. So wurden die Beiträge an die Bewohner/innen der Alters- und Pflegeheime durch Ergänzungsleistungen abgelöst. Bisher kamen die Gemeinden für die Beiträge ihrer Einwohner/innen auf. Die Ergänzungsleistungen aber werden nach der Finanzausstattung auf die Gemeinden verteilt. Dieser Finanzierungswechsel hätte zu starken Verschiebungen unter den Gemeinden geführt. Deshalb beschloss der Landrat im Einvernehmen mit den Gemeinden eine Übergangslösung, welche die bisherigen Belastungen der einzelnen Gemeinden beibehielt, und beauftragte gleichzeitig den Regierungsrat mit einer Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes per 1. Januar 2010.


Das Ziel von ausgewogenen Verhältnissen unter den Gemeinden wird mit dem heutigen Verteilschlüssel des Baselbieter Finanzausgleichs aus weiteren Gründen nur bedingt erreicht. Der Vergleich der Perioden vor und nach Inkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2003 zeigt, dass gewisse Gemeinden im heutigen System überproportional stark belastet werden, während andere deutlich profitieren. Einem Teil der finanzstarken Gemeinden ohne Anspruch auf Finanzausgleichsbeiträge stehen im Endeffekt weniger Mittel zur Verfügung als ausgleichsberechtigten Gemeinden. Als Folge haben diese Gemeinden eine tiefere Selbstfinanzierung, weniger Eigenkapital und eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung als steuerkraftschwache Gemeinden. Kleine Gemeinden haben von der im Laufe der Zeit gestiegenen Finanzausgleichssumme allgemein stärker profitiert. Auch werden sie dank Subventionen an die Lehrkräftebesoldung stärker entlastet und haben im Allgemeinen tiefere Sozialhilfekosten.


Der Regierungsrat hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der kantonalen Verwaltung und zwölf Gemeindevertretern eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis zum 1. Januar 2010 ein neues Finanzausgleichsgesetz zu erarbeiten, welches den heutigen Indizes bestimmten Finanzausgleich durch ein System des Ressourcenausgleichs und der Sonderlastenabgeltung ersetzt.


Beilagen:
- Referat von Regierungsrat Adrian Ballmer [PDF]
- Präsentation von August Lienin, Kantonsstatistiker [PDF]
- Publikation Finanzausgleich Statistisches Amt [PDF]


Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 52 05
August Lienin, Kantonsstatistiker, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 56 31


6. März 2008


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