Schlagzeilen

Medieninfos FKD

Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion

 

NFA tritt am 1. Januar 2008 im Kanton Basel-Landschaft in Kraft


Nach gut 15jährigen Vorbereitungsarbeiten tritt die grösste Reform des Föderalismus seit der Gründung des Bundesstaates auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Ab dann gilt die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben-teilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Im Kanton Basel-Landschaft erfolgen Änderungen in acht kantonalen Gesetzen. Auf der Basis der Zahlen für das Budget 2008 wird der Kanton Basel-Landschaft als Folge der NFA beim Saldo der Laufenden Rechnung mit netto 2.0 Millionen Franken entlastet. Diese Zahl setzt sich aus einer Entlastung bei der Aufgabenentflechtung und einer Belastung bei der Finanzierung des neuen Systems zusammen. Der Kanton Basel-Landschaft zahlt im Jahr 2008 19.3 Millionen Franken in zwei NFA-Finanzierungstöpfe ein und erhält keinen Lastenausgleich.


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die mit der NFA verbundene Föderalismusreform seit Beginn der Arbeiten unterstützt. Das geltende System ist reformbedürftig, weil es seine Ziele nicht erreicht. So konnten die finanziellen Unter-schiede zwischen den Kantonen nicht verringert werden. Vielmehr wurden die Differenzen sogar grösser. Der Regierungsrat hat die Reform der Kooperation zwischen Bund und Kantonen im Grundsatz immer unterstützt, ohne dass er primär auf den für den Kanton Basel-Landschaft resultierenden Saldo geachtet hat.


Das NFA-Regime bringt für den Kanton Basel-Landschaft im interkantonalen Bereich die erwünschte verbindlichere und transparentere Grundlage als bisher. Eine sinnvolle und mit Augenmass betriebene Standardisierung begünstigt die Entwicklung der inter-kantonalen Zusammenarbeit, da nicht bei jeder Vertragsverhandlung Inhalt und Prozess neu definiert werden müssen und damit neu angefangen werden muss. Andererseits soll ein Verhandlungsspielraum im nicht-standardisierten Bereich erhalten bleiben. Dies wird mit der NFA erreicht. Ähnliche Prinzipien verwenden die beiden Basel im Rahmen der laufenden Partnerschaftsverhandlungen BL / BS. Im Rahmen dieser Verhandlungen wurde zum Beispiel der Staatsvertrag zur Gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel erfolgreich entwickelt.


Weitere Auskünfte:
Roger Wenk, Projektleiter NFA im Kanton Basel-Landschaft,
Leiter Finanz- und Volkswirtschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 53 03.


Weitere Informationen:
www.nfa-bl.ch



 

Medienrohstoff

Ergänzende Informationen zur NFA


Mit der NFA werden zwei Hauptziele angestrebt: erstens der Ausgleich kantonaler Unterschiede und zweitens die Steigerung der Effizienz. Ferner soll mit dem umfassenden Reformprojekt der Föderalismus modernisiert und damit wieder belebt werden. Um diese Ziele zu erreichen, setzt das Reformvorhaben NFA an zwei Stellen mit insgesamt fünf Instrumenten an: zum einen bei den Finanzen (mit dem Ressourcenausgleich, dem Lastenausgleich inkl. Härteausgleich), zum anderen bei den Aufgaben (mit der Entflechtung der Aufgaben, den neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lasten-ausgleich).


Die Umsetzungsarbeiten für die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) erfolgten in mehreren Schritten. In einem ersten Schritt wurden 2003 die Verfassungsgrundlagen und das neue Bundes-gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich geschaffen. Die neuen Verfassungs-normen wurden an der Volksabstimmung vom 28. November 2004 mit einer Mehrheit von 64.4 Prozent der Stimmen und von 20 1/2 Ständen angenommen. In einem zweiten Schritt haben die eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2006 die Ausführungs-gesetzgebung verabschiedet. In einem dritten und letzten Schritt hat das Parlament anlässlich der Sommersession 2007 über die Dotierung der neuen Ausgleichsgefässe Beschluss gefasst.



Reform bei den Finanzen: Die drei NFA-Töpfe


Herzstück des neuen Finanzausgleichs ist der Ressourcenausgleich zugunsten der schwächeren Kantone. Alle Kantone sollen über eine finanzielle Grundausstattung von mindestens 85 Prozent des Landesdurchschnittes verfügen. Der Ressourcenausgleich basiert auf einem neuen Index zur Erfassung der kantonalen finanziellen Ressourcen-potenziale. Anhand dieses Ressourcenindexes werden die Kantone in ressourcenstarke und ressourcenschwache Kantone eingeteilt. Ressourcenschwache Kantone erhalten von den ressourcenstarken Kantonen (horizontaler Ressourcenausgleich) und vom Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) zweckfreie finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Die NFA soll so zu einer Verringerung der Differenz der Steuerbelastung zwischen den Kantonen führen und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone erhalten. Die zur Zeit acht ressourcenstarken Kantone Zürich, Genf, Zug, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schwyz, Nidwalden und Waadt sowie der Bund leisten zu diesem Zweck für die ersten vier Jahre Zahlungen in den Ressourcenausgleichstopf, die genannten Kantone 1.3 Milliarden Franken, der Bund 1.8 Milliarden Franken jährlich (insgesamt 3.1 Milliarden Franken jährlich). Der Kanton Basel-Landschaft zahlt 15.0 Millionen Franken für das Jahr 2008 ein.


Zur Abfederung von Sonderlasten des Berggebietes einerseits (= geografisch-topo-grafischer Lastenausgleich) und der städtisch geprägten Kantone andererseits (= sozio-demografischer Lastenausgleich; Ältere, Arme, Ausländer) alimentiert der Bund den Lastenausgleichstopf im Jahr 2008 mit 682 Millionen Franken. Die Verteilung erfolgt hälftig auf beide Bereiche. Der Kanton Basel-Landschaft erhält keinen Lastenausgleich.


Damit nach dem Übergang zur NFA kein ressourcenschwacher Kanton schlechter gestellt wird als bis anhin, zahlen die Kantone und der Bund 365 Millionen Franken in den Härteausgleichstopf ein, die acht ressourcenstarken Kantone ein Drittel, der Bund zwei Drittel. Dieser Ausgleich wird über maximal 28 Jahre verteilt abgebaut. Der Kanton Basel-Landschaft alimentiert diesen Topf mit 4.3 Millionen Franken jährlich während acht Jahren.



Reform bei den Aufgaben: Entflechtung und neue Formen der Zusammenarbeit


Im Rahmen der Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen werden zehn Aufgabenbereiche vollständig in die Verantwortung der Kantone (darunter die Sonder-schulen, die Behindertenwohnheime und die Werkstätten) und sieben Aufgaben-bereiche in diejenige des Bundes (darunter die Nationalstrassen und die individuellen Leistungen von AHV / IV) übertragen. Als Grundsatz der Aufgabenzuweisung dient das Subsidiaritätsprinzip. Danach soll die übergeordnete staatliche Ebene (Bund) nur diejenigen Aufgaben übernehmen, welche die untergeordnete Ebene (Kantone) nicht aus eigener Kraft erfüllen kann.


Die wichtigste und anspruchsvollste Aufgabe, welche der Bund ab dem 1. Januar 2008 in integraler Verantwortung übernehmen wird, sind die Nationalstrassen. Der Bund wird Eigentümer der Nationalstrassen. Er ist neu der Bauherr und wird entsprechend alle strategischen und operativen Bauherrenaufgaben wahrnehmen. Konsequenterweise trägt er künftig auch sämtliche Kosten. Die Kantone bleiben dennoch zum Teil beteiligt: Die Fertigstellung des beschlossenen Autobahnnetzes wird als Verbundaufgabe zu Ende geführt. Beim betrieblichen und projektfreien baulichen Unterhalt werden die Kantone mit Leistungsvereinbarungen beauftragt. Die Kantone Aargau, Solothurn und Basel-Landschaft haben beschlossen, für den Betrieb der Gebietseinheit Aargau, Solothurn, Basel-Landschaft und Basel-Stadt die Aktiengesellschaft "Nationalstrassen Nordwestschweiz AG" (NSNW AG) mit dem Zweck zu gründen, die Nationalstrassen auf der Basis des Leistungsauftrages des Bundes weiterhin zu betreiben.


Die inhaltlich und finanziell wichtigsten Aufgaben, welche der Kanton Basel-Land-schaft übernimmt, sind die Sonderschulung und die Behindertenhilfe. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt arbeiten in diesen Bereichen seit Jahren eng zusammen und haben die Kooperation im Hinblick auf die NFA noch verstärkt. Die Regierungen von BL und BS haben eine gemeinsame Projektorganisation eingesetzt, welche den Wechsel der Verantwortung vom Bund zu den Kantonen vorbereitet und die Übergangszeit mit der Sicherung der bisherigen Leistungen gewährleistet. Die Rechtsgrundlagen für das gesamte künftige System im Behindertenbereich müssen bis Ende 2010 beschlossen werden. Die für 2008 benötigten rechtlichen Grundlagen sind beschlossen.


Insgesamt 17 Aufgabenbereiche werden im Rahmen der NFA als Verbundaufgaben eingestuft:


17 bleibende Verbundaufgaben


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Amtliche Vermessung

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Straf- und Massnahmenvollzug

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Ausbildungsbeihilfen im Tertiärbereich

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Natur- und Landschaftsschutz

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Heimatschutz und Denkmalpflege: Objekte von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung

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Hauptstrassen

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Hochwasserschutz

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Agglomerationsverkehr

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Regionalverkehr

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Lärmschutz mit Mineralölsteuererträgen (ohne National- und Hauptstrassen)

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Gewässerschutz

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Ergänzungsleistungen

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Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

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Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen

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Wald

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Jagd

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Fischerei

Bei diesen Aufgaben liegt die strategische Führung beim Bund, während die Kantone die operative Verantwortung übernehmen. An die Stelle von Einzelbeiträgen des Bundes nach Aufwand treten Globalsubventionen für Mehrjahresprogramme mit einem vereinbarten Ziel. So entfällt bei den Kantonen der Anreiz, mit teuren Projekten möglichst viele Bundesmillionen "abzuholen".


Die interkantonale Zusammenarbeit in neun Aufgabenbereichen wird auf klare verfassungsmässige und gesetzliche Grundlagen gestellt mit dem Ziel, Lasten auszugleichen:


9 gemeinsame Kantonsaufgaben


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Institutionen zur Eingliederung und Betreuung Behinderter

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Spitzenmedizin und Spezialkliniken

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Kantonale Universitäten

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Fachhochschulen

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Agglomerationsverkehr

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Straf- und Massnahmenvollzug

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Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung

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Abfallbewirtschaftung

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Abwasserreinigung

In diesen neun Aufgabenbereichen kann das Bundesparlament auf Antrag beteiligter Kantone eine interkantonale Vereinbarung allgemeinverbindlich erklären oder einen Kanton zum Beitritt verpflichten. Der interkantonale Lastenausgleich sorgt dafür, dass in den kantonsübergreifenden Aufgabenbereichen die Nutzniesser zur Finanzierung beitragen müssen. Mit dem erfolgten Inkrafttreten der Interkantonalen Rahmen-vereinbarung (IRV) am 11. Mai 2007 stehen die erforderlichen Grundlagen zur Verfügung. Auch der Kanton Basel-Landschaft hat die IRV ratifiziert.



Lastenausgleich für Baselbieter Gemeinden


Da der Kanton Basel-Landschaft mit zunehmender Dauer des Projektes NFA vom Bund weniger stark belastet wurde, hat der Regierungsrat beschlossen, die zusätzlichen Belastungen der Gemeinden bei der Spitex aufgrund des Wegfalls der Bundesbeiträge in der Höhe von 6.4 Mio. Franken zu übernehmen. Der Regierungsrat hat im Weiteren beschlossen, die finanziellen Auswirkungen der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) auf die Gemeinden zu berücksichtigen.


Der Regierungsrat hat die finanziellen Mehrbelastungen von 2.8 Millionen Franken aus der GAP über eine Reduktion des EL-Schlüssels (Anteil der Gemeinden an den gesamten Aufwendungen für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV) kompensiert. Die GAP-Ausgleichsmassnahme hat zu einer Reduktion des Gemeindeanteils beim EL-Schlüssel um 3.5 Prozentpunkte von 68.0 % auf 64.5 % geführt; beim Kanton hat sie eine entsprechende Mehrbelastung zur Folge gehabt. Da die GAP-Massnahmen bereits wirken, ist diese Reduktion rückwirkend per 1. Januar 2007 umgesetzt worden.


Die Spitex-Ausgleichsmassnahme führt zu einer weiteren Reduktion des Gemeinde-anteils beim EL-Schlüssel, und zwar um 7.9 Prozentpunkte. Sie wird zusammen mit dem Inkrafttreten der NFA-Massnahmen umgesetzt, d.h. per 1. Januar 2008, und bedeutet die Reduktion des EL-Schlüssels von 64.5 % auf 56.6 %.


Mit diesen beiden Massnahmen ist der Regierungsrat seiner Auffassung nach den Baselbieter Gemeinden doch ein rechtes Stück entgegen gekommen. Die Kompen-sation der Mehrbelastungen der Gemeinden durch den Wegfall der Spitex-Beiträge des Bundes in der Grössenordnung von 6.4 Millionen Franken darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei der Spitex um eine typische Gemeindeaufgabe handelt, für welche die Gemeinden selber aufzukommen haben.



Totalrevision des kantonalen Finanzausgleichgesetzes


Mit der NFA wurde die Finanzierung der Ergänzungsleistungen an die AHV und IV neu geregelt. Die bisherigen EL-Beiträge an die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen (APH) decken die Heimkosten nicht. Die verbleibende Deckungs-lücke wird heute durch die APH-Regionen übernommen und bei mehreren Gemeinden, die an einem Heim beteiligt sind, nach der Bevölkerungszahl solidarisch getragen. Da die EL in Zukunft nach oben keine Begrenzung kennt, fallen die bisherigen APH-Beiträge weg. Diese Änderung führt zu starken Verwerfungen unter den Gemeinden, da die EL-Beiträge aufgrund der Finanzausstattung auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden. Als Übergangslösung werden deshalb die EL-Beiträge ab 2008 im Umfang der bisherigen APH-Beiträge auf die Gemeinden verteilt (rund 19 Millionen Franken) und der Rest nach Finanzausstattung.


Diese Lösung hat nur provisorischen Charakter, weshalb der Landrat die Regierung beauftragt hat, eine Landratsvorlage für eine Totalrevision des kantonalen Finanz-ausgleichgesetzes zu unterbreiten, die bis zum 1. Januar 2010 in Kraft treten kann. Dabei sollen auch die Unterschiede in der Sozialhilfe und die Folgen der an der Volksabstimmung vom 25. November 2007 angenommenen Kapitalsteuerfuss-Senkung (Unternehmenssteuerreform) analysiert und allenfalls berücksichtigt werden.


17. Dezember 2007



 

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