Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion | |
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Baselbieter Regierung schickt Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Vernehmlassung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2007 das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) verabschiedet und heute in die Vernehmlassung geschickt. Mit diesem Gesetz bezweckt die Regierung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kanton Basel-Landschaft zu erleichtern. Die vorhandenen Mittel sollen wirksam und nachhaltig auf der Basis bestehender Strukturen eingesetzt werden.
Familienformen und die familiäre Arbeitsteilung haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Mit dem Gesetz sollen Eltern frei entscheiden können, wie sie die Erwerbs-, Haus- und Familienarbeit aufteilen und ob und in welchem Umfang sie familienergänzende Betreuungsangebote in Anspruch nehmen wollen.
Mit der Einführung des Gesetzes werden die verschiedensten Bedürfnisse der Gesellschaft abgedeckt. Es wird insbesondere finanziell schwächeren Familien die Möglichkeit eingeräumt, den Anteil der Erwerbstätigkeit zu vergrössern. Durch Scheidung oder Trennung in Sozialhilfeabhängigkeit geratenen Frauen wird mit diesen Rahmenbedingungen eine erleichterte Wiedereingliederung ermöglicht. Nicht minder erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass mit der neuen gesetzlichen Grundlage dem schweizerischen Arbeitsmarkt gut und sehr gut ausgebildete Eltern erhalten bleiben können.
Bei der Umsetzung wird bewusst an bestehende Strukturen angeknüpft. Zusätzliche Angebote sollen nur finanziert werden, wenn dafür tatsächlicher Bedarf besteht. Die Aufteilung des Vollzugs und der Finanzierung zwischen Gemeinden und Kanton ist mit Ausnahme des gebundenen Finanzausgleichs in Analogie zur Aufgabenteilung im Schulbereich vorgenommen worden. Die Angebote an die Betreuung von Kleinkindern im Früh- und Vorschulbereich sollen wie bisher von den Trägern der Kindertagesstätten und Tagesfamilien angeboten werden. Die schulergänzenden Angebote sind von den Gemeinden und vom Kanton als Schulträger bereitzustellen.
Die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung folgt einem Modell, das am stärksten den ungleichen finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnissen der heutigen Familienformen gerecht wird. Die subjektbezogene Finanzierung - abhängig von der Leistungskraft der Eltern - gewährt den Erziehungsberechtigten im Früh- und Vorschulbereich öffentliche Beiträge. Für den Schulbereich sind die Erziehungsberechtigten entsprechend verpflichtet, Benützungsgebühren zu leisten.
Die Gemeinden sollen die einkommensabhängigen Beiträge im Früh- und Vorschulbereich vollziehen und finanzieren sowie die nach Abzug der einkommensabhängigen Benützungsgebühren verbleibenden FEB-Aufwände ihrer Kindergärten und Primarschulen. Der Kanton hingegen vollzieht und finanziert die nach Abzug der einkommensabhängigen Benützungsgebühren verbleibenden FEB-Aufwände der Sekundar- und Sonderschulen.
Bei den Kostenschätzungen wird davon ausgegangen, dass schätzungsweise die Hälfte der Eltern mit Kindern im Kindergarten- und Primarschulalter Angebote nachfragen würden, wenn sie frei zwischen privater und familienergänzender Betreuung wählen könnten. Dies entspricht einer potenziellen Nachfrage von etwa 3'500 Plätzen für etwa 8'800 Kinder dieser Altersklasse. Aktuell werden auf schätzungsweise 650 Plätzen rund 1'650 Kinder betreut. Weiter wird davon ausgegangen, dass 40 Prozent der Eltern mit Kindern, welche die Sekundarschule besuchen, familienergänzende Betreuungsangebote nachfragen würden, wenn sie frei wählen könnten. Dies entspricht einer geschätzten potenziellen Nachfrage von 1'800 Betreuungsplätzen für 4'500 Kinder. Aktuell sind an der Sekundarschule keine Angebote vorhanden.
Der Ausbau der Angebote für die Kinder aller Altersklassen kann nur schrittweise erfolgen. Es ist weder finanziell noch organisatorisch möglich, das vorhandene Angebot kurzfristig so auszubauen, dass die gesamte potenzielle Nachfrage gedeckt werden kann. Trotzdem wurden im Sinne der vollen Transparenz die gesamten Kosten gerechnet und ausgewiesen. Die Deckung der potenziellen Nachfrage hätte für die öffentliche Hand jährliche Mehrkosten gegenüber dem Ist-Zustand von schätzungsweise 30 Mio. Franken zur Folge.
Beilagen:
- Folien 1 [PDF]
- Folien 2 [PDF]
- Referat Adrian Ballmer, Regierungsrat FKD [PDF]
- Referat Urs Wüthrich, Regierungsrat BKSD [PDF]
- Referat Rudolf Schaffner, Vorsteher Sozialamt [PDF]
- Vernehmlassung
Weitere Auskünfte:
Rudolf Schaffner, Leiter Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 56 41.
31. Oktober 2007