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Medieninfos FKD

Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion

 

NFA: Regierung informiert Baselbieter Parlamentarier in Bern zur IV


Die Spezialkommission des Nationalrates zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) unterstützt mit einer Ausnahme die 3. NFA-Botschaft des Bundes betreffend Dotierung der Ausgleichsgefässe. Die Ausnahme betrifft die Finanzierung nachschüssiger Verpflichtungen der IV im Bereich der kollektiven Leistungen. Die Kommission des Nationalrates schlägt vor, die nach Abzug der Beiträge des Bundes und der Kantone verbleibende Restbelastung der IV von 981 Millionen Franken je zur Hälfte auf Bund und Kantone aufzuteilen. Für den Kanton Basel-Landschaft ergäbe sich dadurch eine einmalige Mehrbelastung von 21.7 Millionen Franken.


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die Vermischung von NFA-bedingten und NFA-fremden Aspekten, wie sie die NFA-Spezialkommission des Nationalrates vorschlägt, klar ab. Die Regierung wird die Baselbieter Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Bern über die Gründe ihrer ablehnenden Haltung schriftlich informieren. Sie wird dabei auch die entsprechenden Unterlagen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) weiterleiten. Die Regierung wird die eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus dem Baselbiet um Unterstützung bei der Ablehnung des Vorschlages der Spezialkommission des Nationalrates bitten.


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft steht klar hinter dem Projekt NFA als Gesamtpaket. Die vom Regierungsrat verabschiedete Landratsvorlage setzt das vom Bundesrat und den Kantonen gemeinsam erarbeitete NFA-Gesamtpaket im Kanton Basel-Landschaft um.


Weitere Auskünfte:
Roger Wenk, Leiter Finanz- und Volkswirtschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 53 03.


31. Mai 2007



 

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