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Medieninfos FKD

Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion

 

Regierungsrat lanciert Strategie gegen die Erwerbslosigkeit Jugendlicher im Kanton Basel-Landschaft


Für Schulabgehende, vor allem für leistungsschwache, wird es immer schwieriger, einen schulischen oder beruflichen Ausbildungsplatz zu finden. Dazu kommt jedoch auch eine nicht geringe Anzahl Jugendlicher, die potenziell unmotiviert sind. Die Analyse zeigt, dass gesamthaft 70 bis 100 Jugendliche pro Jahrgang vor und nach dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit scheitern resp. stark gefährdet sind, zu dauerhaften Bezügerinnen und Bezügern der verschiedenen sozialen Auffangsysteme zu werden. Dies sind rund 2.5 bis 3.5 Prozent der Schulabgehenden eines Jahrgangs.


Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Baselbieter Regierungsrat im Juni 2006 eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Hauptziel, eine gemeinsame Strategie zu erarbeiten, wie künftig von Erwerbslosigkeit bedrohte oder betroffene Jugendliche in koordinierter Weise nachhaltig betreut werden können. Die Arbeitsgruppe umfasst drei Direktionen - VSD, BKSD und FKD - und vier Dienststellen - Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA), Amt für Volksschulen (AVS), Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (AfBB) und Kantonales Sozialamt (KSA).


Eine gemeinsame Strategie
Der Regierungsrat hat am 30. Januar 2007 dem Bericht der Arbeitsgruppe und der vorgeschlagenen Strategie zugestimmt. Die Strategie hält fest, dass der Staat nach der obligatorischen Schulzeit für die weiter führende Bildung der Jugendlichen mitverantwortlich ist. Die mit der Strategie neu verfolgte Philosophie schliesst ein, dass der Staat auch bei jenen Jugendlichen, die selbst kein Interesse an einem Abschluss haben, alles unternimmt - also aktiv handelt - damit diese dennoch einen entsprechenden Abschluss erreichen. Dabei werden nicht nur die Interessen der Jugendlichen, sondern schlussendlich auch diejenigen des Staates und der Gesellschaft - in Bezug auf die Abwendung hoher finanzieller Risiken - berücksichtigt.


Fünf Handlungsfelder
Eine Analyse der aktuellen Strukturen hat ergeben, dass für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie Massnahmen in den fünf folgenden Handlungsfeldern nötig sind:

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1 Früherkennung und gezielte Förderung von Personen mit zu erwartenden Pro-blemen in der Phase am Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II:
Wesentliche schulische und / oder persönliche Defizite von Schülerinnen und Schülern sollen frühzeitig erkannt und geeignete Fördermassnahmen frühzeitig ergriffen werden.

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2 Namentliche Erfassung derjenigen Personen, die aus dem System hinausfallen bzw. hinauszufallen drohen:
Heute besteht das Problem, dass bei vielen Schulabgehenden nicht bekannt ist, ob sie letztlich eine Anschlusslösung gefunden haben oder nicht. So kann es sein, dass Schulabgehende ohne Anschlusslösung "abtauchen" ohne die Leistungen der Studien- und Berufsberatung oder anderer Stellen in Anspruch zu nehmen. Solche Personen sollen künftig systematisch und zentral erfasst werden.

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3 Etablierung einer Fallführung (Case Management) für Personen, die zum System hinausfallen bzw. hinauszufallen drohen:
Bei Jugendlichen, die nach Schulabgang, nach Lehrabbruch oder nach einer therapeutischen Massnahme keine Anschlusslösung haben oder bei denen sich schon in der Schule abzeichnet, dass sie wahrscheinlich keine Anschlusslösung finden werden, soll künftig eine Fallführung (Case Management) ergriffen werden, die auf eine langfristige und nachhaltige Problemlösung ausgerichtet ist.

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4 Schaffung anreizkompatibler Strukturen und Instrumente, um potenziell unmotivierte Jugendliche zu motivieren:
Die Schülerinnen und Schüler mit "Null-Bock" sind neben den Leistungsschwachen die Risikogruppe. Mittels geeigneter Anreizmechanismen sollen solche Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zu einem Umdenken bzw. zu einer Verhaltensänderung bewegt werden.

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5 Schaffung anreizkompatibler Strukturen für Institutionen, um zu verhindern, dass Personen zum System hinausfallen:
Es sollen Strukturen geschaffen werden, damit die betreffenden Stellen, die sich in der Phase um den Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II um die Jugendlichen kümmern, starke Anreize haben sicherzustellen, dass keine Personen zum System hinausfallen.

Drei Kategorien von Massnahmen
Die vorgeschlagenen Massnahmen lassen sich in drei Kategorien unterscheiden:

1.

Massnahmen vor dem Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II:
Diese Massnahmen umfassen die systematische und zentrale Erfassung von Schulabbrechenden, die allfällige Ergreifung eines Case-Managements, eine spezielle Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen sowie weitere Massnahmen im disziplinarischen Bereich in der Volksschule. Für die Umsetzung ist das AVS verantwortlich.

2.

Massnahmen am Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II:
Am Übergang soll künftig eine systematische und zentrale Erfassung von Personen ohne Anschlusslösung erfolgen. Im Weiteren ist eine noch engere Abstimmung zwischen den Lehrpersonen und dem AfBB in Bezug auf Jugendliche mit Schwierigkeiten vorgesehen und eine "warme" Fallübergabe dieser Personen vom AVS an die der Volksschule nach gelagerten Stellen.

3.

Massnahmen nach dem Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II:
In der Phase nach dem Übergang wird neu einer zu definierenden Stelle die langfristige Fallführung bzw. Fallverantwortung für Personen ohne Anschlusslösung übergeben. Als weitere Massnahme ist künftig eine systematische und zentrale Erfassung von Lehrabbrechenden ohne Anschlusslösung geplant.

Die neuen Massnahmen schaffen letztlich die Voraussetzungen dafür, dass bei Jugendlichen mit erheblichen Problemen am Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II eine langfristig ausgerichtete und koordinierte Fallführung und Integrationsstrategie angewendet werden kann. Damit werden sich die Chancen, solche Jugendliche in eine schulische oder berufliche Ausbildung der Sekundarstufe II zu führen, deutlich verbessern.


Die Umsetzung dieser Massnahmen wird einer groben Schätzung zufolge zusätzliche personelle Ressourcen innerhalb der BKSD in der Grössenordnung von 2 bis 5 Vollstellen erfordern. Der genaue Umfang des zusätzlichen Personalbedarfs kann erst nach dem Vorliegen der Detailkonzepte zu den einzelnen Umsetzungsmassnahmen festgelegt werden.


- Referat von Regierungsrat Adrian Ballmer, Finanz- und Kirchendirektion [PDF]
- Referat von Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion [PDF]
- Referat von Rudolf Schaffner, Vorsteher des Kantonalen Sozialamtes (KSA) und Leiter der Arbeitsgruppe "Jugendliche Arbeitslose" [PDF]
- Referat von Thomas Keller, Vorsteher des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) [PDF]
- Referat von Christian Studer, Leiter des Amtes für Volksschulen (AVS) [PDF]
- Referat von Niklaus Gruntz, Leiter des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung (AfBB) [PDF]
- Folien der Medienkonferenz [PDF]
- Bericht "Strategie gegen die Erwerbslosigkeit Jugendlicher im Kanton BL" [PDF]


Weitere Auskünfte:
Rudolf Schaffner, Vorsteher Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion, Leiter der Arbeitsgruppe, Telefon 061 925 56 41


8. Februar 2007


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