Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion | |
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Regierungsrat verabschiedet NFA-Vorlage
Der Baselbieter Regierungsrat hat die Landratsvorlage betreffend Gesetz über die Umsetzung der NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden an den Landrat weiter geleitet. Die Landratsvorlage ist in enger Zusammenarbeit mit einer Vertretung des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) erarbeitet worden. Es konnte dabei ein Konsens erzielt werden.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton (NFA) wurde am 28. November 2004 von Volk und Ständen angenommen. Im Kanton Basel-Landschaft stimmte eine Mehrheit von 63 Prozent der Vorlage zu. Die NFA tritt voraussichtlich auf den 1. Januar 2008 auf Bundesebene in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die entsprechenden kantonalen Regelungen in Kraft gesetzt werden können.
Mit der NFA werden zwei Hauptziele angestrebt: Erstens sollen die Unterschiede in der Finanzkraft der Kantone verringert und zweitens die Effizienz in der staatlichen Leistungserbringung durch eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen erhöht werden.
Zur NFA-Vorlage wurde vom 7. September 2006 bis zum 10. Dezember 2006 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassungsvorlage wurde anschliessend überprüft und zum Teil überarbeitet hinsichtlich:
- | der Ergebnisse der Vernehmlassung, |
- | des am 6. Oktober 2006 vom Eidgenössischen Parlament verabschiedeten Bundesgesetzes zur NFA (2. NFA-Botschaft) inklusive Agglomerationsprogramm und |
- | der am 8. Dezember 2006 vom Bundesrat zuhanden des Eidgenössischen Parlamentes verabschiedeten 3. NFA-Botschaft. |
Die CVP und die EVP sind sowohl mit der NFA-Umsetzung als auch mit den weiteren Gestaltungen im Verhältnis Kanton und Gemeinden einverstanden. Die FDP erachtet es als störend, aber unumgänglich, dass die NFA per 1. Januar 2008 auf einen Schlag eingeführt wird. In keiner der übrigen Vernehmlassungsantworten wird die Vorlage grundsätzlich abgelehnt. Naturgemäss wurden aber auch kritische Meinungsäusserungen eingereicht und Änderungsvorschläge genannt.
Schwerpunkte der Kritik in der Vernehmlassung bildeten die Änderungen im Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) sowie im Spitex-Bereich, insbesondere die Streichung des Spitex-Gesetzes. In der nun vom Regierungsrat verabschiedeten Fassung wird die bisherige strategische Stossrichtung beibehalten. Die Aufgabenteilung soll möglichst klar geregelt werden. Das Spitex-Gesetz soll gestrichen werden und im Gesundheitsgesetz wird eine neue Bestimmung eingeführt, welche die Gemeinden zum Vollzug der Spitex verpflichtet. Das GeBPA wurde nochmals geprüft und es werden nun weniger Änderungen vorgenommen als in der Vernehmlassungsfassung geplant.
Sämtliche Gesetzestexte wurden nach dem Vorliegen des vom Eidgenössischen Parlament verabschiedeten Bundesgesetzes zur NFA überprüft und allenfalls angepasst. Drei Bundesgesetze (Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, Alkoholgesetz, Wasserrechtsgesetz), welche das Eidgenössische Parlament neu in das Bundesgesetz zur NFA integriert hat, wurden in die Vorlage eingebaut. Des weiteren wurden die entsprechenden Be- und Entlastungen des Kantons und / oder der Gemeinden aufgrund der Gesetzesänderungen auf eidgenössischer Ebene überprüft und allenfalls angepasst. Aufgrund der 3. NFA-Botschaft ergaben sich Änderungen infolge der Senkung des Mineralölsteueranteils der Kantone von 12 auf 10 Prozent, der vorgeschlagenen Lösung betreffend "Nachschüssiger Zahlungsverpflichtungen des Bundes" und der Aktualisierung der Globalbilanz 2004 / 2005 aus Bundessicht.
Gesamthaft werden die NFA-Umsetzung und die weiteren Gestaltungen im Verhältnis Kanton und Gemeinden für den Finanzhaushalt des Kantons Basel-Landschaft zu einer wiederkehrenden Belastung im Umfang von 8.1 Mio. Franken und zu einer einmaligen Belastung im Umfang von 59.3 Mio. Franken führen. Ohne weitere Massnahmen würde eine wiederkehrende Belastung im Umfang von 2.1 Mio. Franken zu Lasten des Kantonshaushaltes und in der Höhe von 6.0 Mio. Franken zu Lasten der Gemeindehaushalte anfallen. Die einmalige Belastung im Umfang von 59.3 Mio. Franken geht zu 58.3 Mio. Franken zu Lasten des Kantonshaushaltes und zu 1 Mio. Franken zu Lasten der Gemeindehaushalte.
Im Rahmen der Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden schlägt der Regierungsrat vor, die zusätzlichen Spitex-Belastungen der Gemeinden aus dem Wegfall der Bundesbeiträge im Umfang von rund 6.4 Mio. Franken zu übernehmen, da der Kanton aufgrund der neuesten verfügbaren Unterlagen noch mit netto 2.1 Mio. Franken belastet würde. Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die finanziellen Mehrbelastungen von rund 2.8 Mio. Franken durch die GAP (Generelle Aufgabenüberprüfung) über eine Reduktion des EL-Schlüssels (Anteil der Gemeinden an den gesamten Aufwendungen für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV) zu kompensieren.
Um für die notwendige Anpassung des Finanzausgleichssystems, d.h. für die rechtliche Festlegung der massgebenden Parameter, flexibler zu sein, wird vorgeschlagen, das geltende Finanzausgleichsgesetz zu revidieren und Art und Umfang der Indices an die Verordnungsebene zu delegieren.
Weitere Auskünfte:
Roger Wenk, Leiter Finanz- und Volkswirtschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Projektleiter NFA, Telefon 061 925 53 03.
Die NFA-Unterlagen werden regelmässig unter www.nfa-bl.ch publiziert.
31. Januar 2007