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Medieninfos FKD

Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion

 

Neuer Lohnausweis: Grosszügige Praxis für Baselbieter KMU


Im Juni 2006 hat die Schweizerische Steuerkonferenz den Kantonen empfohlen, den neuen Lohnausweis auf die Lohn- und Steuerperiode 2007 einzuführen. Der Kanton Basel-Landschaft hat sich dieser Empfehlung angeschlossen und führt den neuen Lohnausweis auf den 1. Januar 2007 ein.


Der neue Lohnausweis ist von allen Arbeitgebenden für die Löhne und Gehälter 2007 zu verwenden. Der Kanton Basel-Landschaft zeigt sich beim Übergang vom alten zum neuen Lohnausweis aber kulant und hat vor allem für kleine und kleinste Unternehmen eine grosszügige Praxis beschlossen: Falls ein Arbeitgeber den neuen Lohnausweis nicht rechtzeitig einführen kann, darf er für die Löhne und Gehälter 2007 nochmals das alte Formular verwenden. Er muss dafür auch kein Gesuch stellen.


Wie schon im zu Ende gehenden Jahr, wird die kantonale Steuerverwaltung auch im neuen Jahr die Wirtschaft bei der Durchführung von Schulungen zum neuen Lohnausweis unterstützen. Dabei geht es neben anderem auch um Fragen im Zusammenhang mit dem Spesenreglement. Bestehende Spesenreglemente und Spesenregelungen sind im Übrigen von der Einführung des neuen Lohnausweises nicht betroffen und gelten weiter, bis im Einzelfall eine Anpassung an die Vorgaben des neuen Lohnausweises verlangt wird.


Für die Löhne und Gehälter 2008 ist der neue Lohnausweis dann für alle obligatorisch. Der neue Lohnausweis sowie die relevanten Informationen und Dokumente sind im Internet unter www.steuern.bl.ch, www.estv.admin.ch und www.steuerkonferenz.ch abrufbar.


Weitere Auskünfte:
Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 53 15


20. Dezember 2006


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