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Medieninfos FKD

Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion

 

Projekt ILS 34 am EuroAirport: Information über das weitere Verfahren


Der französische Transportminister hat den Erlass zur Einführung des ILS 34 am EuroAirport veröffentlicht. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat über das weitere Verfahren informiert: Gegen den Erlass kann nach französischem Recht Beschwerde erhoben werden.


Der Transportminister Frankreichs hat die französische Zivilluftfahrtbehörde mit Erlass («Arreté Ministeriel») vom 25. April 2006 beauftragt, ein Instrumentenlandesystem auf die Piste 34 (ILS 34) zu installieren. Heute werden Landungen aus Richtung Süden nach dem Sichtanflugverfahren abgewickelt. Die französischen Behörden sehen vor, das bisherige Verfahren wegen erhöhter Sicherheitsanforderungen durch ein Präzisionsanflugverfahren mit Hilfe eines ILS zu ersetzen. Das Projektdossier zum ILS 34 wurde im April 2005 öffentlich vorgestellt. Bevölkerung, Gemeinden und Kantone in den betroffenen Gebieten in der Schweiz hatten bis zum Frühsommer 2005 Gelegenheit, dazu gegenüber den französischen Behörden Stellung zu nehmen. Den Rahmen für den Betrieb des ILS 34 bildet das französisch-schweizerische Abkommen vom 10. Februar 2006 über die Pistennutzungsbedingungen und die Kontrolle der Massnahmen zur Minderung der Umwelt-Auswirkungen des Betriebs eines ILS auf Piste 34 des Flughafens Basel-Mulhouse.


Gegen die Verfügung des französischen Transportministers kann Beschwerde geführt werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat mit Schreiben vom 2. Juni 2006 die zuständigen kantonalen Stellen wie folgt über das weitere Verfahren informiert:


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Eine allfällige Beschwerde ist an den Conseil d'Etat in Frankreich zu richten.

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Die Beschwerdefrist läuft am 24. Juli 2006 um Mitternacht ab; d.h. die Beschwerdeschrift muss spätestens an diesem Datum beim Gericht (Conseil d'Etat) eingetroffen sein.

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Eine allfällige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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Die Beschwerde kann sowohl die Zuständigkeit der verfügenden Behörde, als auch die Form und den Inhalt der Verfügung zum Gegenstand haben.

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Die Beschwerde muss durch einen in Frankreich am Conseil d'Etat zugelassenen Anwalt eingereicht werden.


 

Beilagen:

>>>  Abkommen über die Pistennutzungsbedingungen und die Kontrolle der Massnahmen zur Minderung der Umwelt-Auswirkungen des Betriebes eines ILS auf Piste 34 des Flughafens Basel-Mulhouse [PDF]


>>> Arreté du 25 avril 2006 portant création d'une procédure d'approche aux instruments de précision en piste 34 de l'aéroport de Bâle-Mulhouse (Haut-Rhin) [PDF]


>>>  Avis divers [PDF]



 

Weitere Auskünfte
Christian Boppart, Telefon +41 (0)61 925 66 16
Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft

Dr. Claus Wepler Telefon +41 (0)61 267 85 17
Departementsekretär, Wirtschafts- und Sozialdepartement Kanton Basel-Stadt



 

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