Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion | |
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Korrektur zur Medienmitteilung betreffend Finanzierung und Spezialgesetz zur H2
Im Rahmen der Medienkonferenz zur Finanzierung und zum Spezialgesetz zur H2 vom Donnerstag vergangener Woche hat die Finanz- und Kirchendirektion festgehalten, dass die vorgeschlagene Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes bei einem Mittelklassewagen zwischen 60 und 70 Franken im Jahr ausmache, was etwa einer Tankfüllung Benzin entspreche.
Der genannte Frankenbetrag und damit die Aussage hinsichtlich einer Tankfüllung sind nicht zutreffend, wie die Finanz- und Kirchendirektion in der Zwischenzeit aufgrund eines Hinweises der Basellandschaftlichen Zeitung festgestellt hat. Richtig ist, dass zum Beispiel ein VW Golf mit 98 Franken, ein Peugeot 206 1.6 mit 111 Franken und ein Opel Vectra A 20l mit 114 Franken zusätzlich belastet werden.
Der Irrtum ist dadurch entstanden, dass bei der Berechnung des ursprünglichen Betrages fälschlicherweise das Leergewicht des Fahrzeuges und nicht das Gesamtgewicht herangezogen worden ist.
Die Finanz- und Kirchendirektion bedauert dieses Versehen.
Weitere Auskünfte:
Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 52 02
7. Februar 2006