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Medieninfos FKD

Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion

 

Baselbieter Regierung will gordischen Knoten durchschlagen


Der Baselbieter Regierungsrat will mit der Landratsvorlage zur H2 und dem darin vorgeschlagenen Spezialgesetz den Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal in zwei Etappen unverzüglich und ohne zugesicherte Bundesbeiträge beginnen. Mit dem Spezialgesetz und dem aufgestellten Finanzierungsplan kann die Finanzierung der H2 sichergestellt werden und die Bauarbeiten können damit beginnen, obwohl im Staatshaushalt für Strassenbauten momentan nur wenig finanzielle Mittel vorhanden sind. Es ist geplant, den Anschluss Liestal Nord mit Kosten von 42 Mio. Franken im dritten Quartal 2006 als erste Bauetappe in Angriff zu nehmen (Bauzeit: 2.5 Jahre).


Der Regierungsrat legt jetzt neu ein Spezialgesetz "über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal" vor, das einerseits die unverzügliche Fertigstellung der H2 festlegt und andererseits die Spezialfinanzierung mit Fonds, Konsultativkommission und befristeter Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes regelt (ohne LSVA belastete Lastwagen). Dabei soll der Rabatt nicht mehr von vornherein für zehn Jahre aufgehoben werden, sondern neu für fünf Jahre plus optional und maximal fünf weitere Jahre. Diese zwischenzeitliche Beurteilung gibt dem Parlament die Möglichkeit, erwartete, aber noch nicht beschlossene Bundesbeiträge für die Finanzierung der H2 zu berücksichtigen und die Dauer der Aufhebung des Rabattes allenfalls zu verkürzen.


Da der Ertrag aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes zweckgebunden verwendet werden muss, wird im Spezialgesetz eine Fondsfinanzierung geschaffen. Der Fonds zur Finanzierung der H2 hat den alleinigen Zweck, die H2 Pratteln - Liestal zu finanzieren. Der Fonds wird mit den Mehreinnahmen aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes von jährlich rund 17.2 Mio. Franken geäufnet. Allfällige später zugesicherte Bundesbeiträge an die H2 werden vollumfänglich und zweckgebunden dem Fonds gutgeschrieben. Die Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes kann frühestens auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten. Deshalb werden die im Jahr 2006 anfallenden Baukosten von maximal 10 Mio. Franken vom Kanton aus dem allgemeinen Staatshaushalt vorfinanziert.


Die Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes belastet den einzelnen Verkehrs-teilnehmenden nicht stark. Die Abgabe macht bei einem Mittelklassewagen zwischen 60 und 70 Franken im Jahr aus, was in etwa einer Tankfüllung Benzin entspricht. [Korrektur: Medienmitteilung vom 7. Februar 2006] Dafür wird eine gravierende Staustelle der Schweiz beseitigt, was für den Wirtschaftsstandort und Lebensraum Basel von grosser Bedeutung ist.


Mit der Einsetzung einer Konsultativkommission will der Regierungsrat von Anfang an Transparenz schaffen. Es handelt sich um eine vertrauensbildende Massnahme. Die Kommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie der Wirtschafts- und der Verkehrsverbände (ACS, TCS, VCS), wird dem Regierungsrat in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau und der Finanzierung der H2 beratend zur Seite stehen.


Die Finanzierung der H2 im Rahmen des Grundnetzes des Bundes (Sachplan Verkehr) ist für den Regierungsrat heute keine sinnvolle Option mehr, da der Baubeginn der H2 Pratteln - Liestal um Jahre oder Jahrzehnte aufgeschoben würde, bis der Bund über sein Grundnetz abschliessend entschieden hätte. Der Regierungsrat erwartet vielmehr, dass der Bund aus dem Finanzierungsgefäss "Infrastrukturfonds" Beiträge an die H2 sprechen wird, obwohl bis heute noch keine entsprechende Subventionszusicherung des Bundes vorliegt. Der Regierungsrat wird sich weiterhin intensiv um die Zusicherung von Bundesmitteln für das Projekt H2 bemühen.



 

Referat von Regierungsrat Adrian Ballmer [PDF]

Präsentation [PDF]


Vorlage an den Landrat



 

Weitere Auskünfte:
Für Fragen zum Projekt, zur Bauabwicklung und zu den Bundessubventionen:
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel,
Vorsteherin der Bau- und Umweltschutzdirektion, Telefon 061 925 54 03;

Für Fragen zur Finanzierung und zum Spezialgesetz:
Regierungsrat Adrian Ballmer,
Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 52 05.



 

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