Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion | |
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Baselbieter Defizitbremse nach bewährtem St. Galler Strickmuster
Der Baselbieter Regierungsrat hat am 15. November 2005 die Vorlage an den Landrat zur Einführung einer kantonalen Defizitbremse verabschiedet. Die Defizitbremse nimmt den in der Verfassung verankerten Auftrag - nämlich den Finanzhaushalt sparsam zu führen und auf die Dauer ausgeglichen zu gestalten - auf und definiert ihn auf Gesetzesstufe. Das neue Instrument der Finanzpolitik soll im Herbst 2006 zusammen mit dem Budget 2007 zum ersten Mal eingesetzt werden.
Die Ziele der Baselbieter Defizitbremse sind der Ausgleich der Laufenden Rechnung, die Stabilisierung der Verschuldung und der Passivzinsbelastung auf einem tiefen Niveau sowie die Stärkung der Standortattraktivität des Baselbietes. Eine Defizitbremse, die wirken soll, muss drei Regeln vorgeben: die Grundregel, die Steuerungsregel und den Sanktionsmechanismus. Grundsätzlich gilt: Je strikter und eindeutiger die Vorgaben und die Sanktionen, desto wirksamer die Defizitbremse.
Zur Grundregel: Die Grundregel definiert den anzustrebenden Zielwert. Als Zielwert der Baselbieter Defizitbremse wird der Ausgleich der Laufenden Rechnung gefordert. Damit diese Grundregel nicht manipuliert werden kann, muss die Schnittstelle zwischen Laufender Rechnung und Investitionsrechnung genau definiert werden. Die Defizitbremse darf nicht zu einer Verschiebung von Ausgaben aus der Laufenden Rechnung in die Investitionsrechnung führen.
Zur Steuerungsregel: Die Steuerungsregel definiert den Mechanismus, mit welchem das Ziel gemäss Grundregel erreicht werden soll. Grundsätzlich soll im Baselbieter Modell der Aufwandüberschuss mit dem Eigenkapital gedeckt werden.
Zum Sanktionsmechanismus: Reicht das verfügbare Eigenkapital nicht aus, um das Defizit der Laufenden Rechnung zu decken, muss der Landrat den Steuerfuss je nach Aufwandüberschuss zwischen 100% und 105% festlegen. Die Möglichkeit einer Steuerfusserhöhung wirkt wie ein Sanktionsmechanismus und dämpft die Ausgabendynamik. Dies ist unmittelbar einleuchtend, denn Ausgabenbeschlüsse, die nicht mehr einfach über Defizite finanziert werden können, sondern eine zwingende Steuererhöhung zur Folge haben, bedürfen einer besonders überzeugenden Begründung gegenüber dem Parlament und dem Stimmvolk, um nicht ein Referendum zu riskieren. Der politische Druck auf die Aufwandseite wird damit deutlich höher sein als derjenige auf Steuererhöhungen.
Der vom Regierungsrat vorgeschlagene Mechanismus lehnt sich stark an die seit 1929 bewährte Defizitbremse im Kanton St. Gallen an. Zwei empirische Studien zeigen, dass Defizitbremsen nach St. Galler Strickmuster langfristig einen signifikant dämpfenden Einfluss auf Defizite und Schuldenstände ausüben. Sie wirken also tatsächlich. Und sie haben gewichtige Vorteile:
- | Der vorgeschlagene Mechanismus ist einfach, transparent und kaum manipulierbar. |
- | Der Mechanismus kann dem Konjunkturverlauf über eine einfache Regel Rechnung tragen. |
- | Der Mechanismus sieht einen griffigen Sanktionsmechanismus vor, falls die Regel verletzt wird. |
Von den im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen 94 Stellungnahmen unterstützen 89 die vorgeschlagene Baselbieter Defizitbremse. Darunter die Parteien FDP, CVP und EVP, der VBLG und 84 Gemeinden sowie die Handelskammer beider Basel. In vier Stellungnahmen wird die Landratsvorlage abgelehnt; darunter von den Parteien SVP, SP und Grüne Fraktion sowie von der Gemeinde Bretzwil - und zwar aus gegensätzlichen Gründen. Die einen befürchten Druck auf die Ausgaben, die anderen Druck auf die Einnahmen (Steuern).
Beilagen:
Übersicht über verschiedene Defizitbremsen [PDF]
Folien der Präsentation [PDF]
Referat vom Regierungsrat Adrian Ballmer [PDF]
Referat vom Finanzverwalterin Yvonne Reichlin [PDF]
Vorlage an den Landrat: Defizitbremse
Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Adrian Ballmer, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 52 05
Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 53 35
24. November 2005