Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion | |
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Kein Steuerrabatt, dafür Entlastungen bei der Revision des Steuergesetzes
Der Baselbieter Regierungsrat hat beschlossen, wie er auf den Bundesgerichtsentscheid (BGE) vom 27. Mai 2005 reagieren will. Dieses Urteil hält bekanntlich fest, dass die Baselbieter Wohneigentumsbesteuerung gegen das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz verstösst und deshalb einerseits der Mietkostenabzug abgeschafft werden muss und andererseits die Eigenmietwerte auf mindestens 60 % des Marktmietwertes erhöht werden müssen. Ohne Kompensationsmassnahmen hätte dies eine allgemeine "Steuererhöhung" im Ausmass von etwa 70 Mio. Franken bei der Staatssteuer und etwa 40 Mio. Franken bei den Gemeindesteuern zur Folge. Die Regierung will jetzt die Umsetzung des Urteils mit Entlastungsmassnahmen im Rahmen der Vorlage über eine Revision des Steuergesetzes betreffend die steuerliche Entlastung von Familien und tiefen Einkommen vornehmen.
Nachdem es unmittelbar nach dem Urteil nach einer raschen Lösung in Form eines Steuerrabattes ausgesehen hatte, hat sich der Baselbieter Regierungsrat nun nach eingehender Analyse der Urteilsbegründung für ein anderes Vorgehen entschieden. Er will die vom Bundesgericht angeordnete Abschaffung des Mietkostenabzugs und die Erhöhung der Eigenmietwerte zusammen mit entsprechenden Kompensationsmassnahmen in der Höhe von 70 Mio. Franken im Rahmen einer Revision des Steuergesetzes umsetzen. Die Regierung will diese drei Massnahmen in die bereits begonnene Revision des Steuergesetzes betreffend die steuerliche Entlastung von Familien und tiefen Einkommen integrieren. Das ganze Paket soll per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden.
Der Regierungsrat hat beschlossen, den zeitlichen Handlungsspielraum, welchen der Bundesgerichtsentscheid zulässt, zugunsten einer optimalen Lösung auszuschöpfen. Er will mit diesem Beschluss keine möglichst schnelle Übergangsregelung, sondern per 1. Januar 2007 eine breit abgestützte und langfristig tragfähige Lösung im Rahmen der bereits gestarteten Revision des Steuergesetzes zur Entlastung von Familien und von tiefen Einkommen. Mit diesem Vorgehen schlägt der Baselbieter Regierungsrat mehrere Fliegen auf einen Schlag: Die pragmatische Lösung mit der Umsetzung per 1. Januar 2007 und der Revision des Steuergesetzes ermöglicht den Einbezug des Parlamentes und der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in einem Bereich, der politisch sensibel ist. Zudem werden alle steuerpflichtigen Personen rechtsgleich behandelt, und es werden für die Steuerzahlenden nicht die Spielregeln während des Spiels geändert. Ausserdem greifen die Kompensationsmassnahmen auch bei den Gemeindesteuern. Schliesslich werden mit dem Verzicht auf eine Übergangslösung und damit auf einen Steuerrabatt keine Verzerrungen bei den Steuerbelastungen geschaffen, die sozial nicht verträglich und damit unbefriedigend und von niemandem gewollt wären.
Die Integration des Bundesgerichtsentscheids verleiht der bereits gestarteten Revision des Steuergesetzes zur Entlastung von Familien und tiefen Einkommen zusätzlichen Schub. Die ergänzte Vernehmlassungsvorlage "Entlastung der Familien und tiefen Einkommen inkl. Umsetzung des BGE" wird voraussichtlich am 17. Januar 2006 vom Regierungsrat beschlossen. Nach einer leicht gekürzten Vernehmlassungsfrist will die Regierung die definitive Vorlage am 11. April 2006 zuhanden des Landrates verabschieden. Die parlamentarische Beratung soll Ende September 2006 abgeschlossen sein, so dass die von Anfang an geplante Volksabstimmung dann am 26. November 2006 stattfinden kann. Bei einem Ja könnten die Massnahmen schliesslich auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden.
Weitere Auskünfte:
Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 52 71.
Beilagen:
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- | Referat von Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung | |
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