Schlagzeilen

Medieninfos FKD

Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion

 

Abklärung der Frenkendörfer Steuerverbuchungspraxis abgeschlossen


Die Finanz- und Kirchendirektion [FKD] hat die Abklärung der Steuerverbuchungspraxis in der Einwohnergemeinde Frenkendorf abgeschlossen und Korrekturmassnahmen angeordnet.


Die von der Rechnungsprüfungskommission Frenkendorf beauftragte Revisionsgesellschaft hat bei der Prüfung der Jahresrechnung 2004 festgestellt, dass in den letzten drei Jahren beim Jahresabschluss einzelne grosse, in Rechnung gestellte Steuerguthaben jeweils storniert und die Stornierungen zu Beginn des neuen Rechnungsjahres wieder rückgängig gemacht worden waren. Mit dieser Praxis hatte der Gemeinderat angestrebt, eine gewisse Stetigkeit der ausgewiesenen Steuereinnahmen zu erreichen und allfällige Ausschläge nach oben zu glätten.


Die Finanz- und Kirchendirektion stellt fest, dass diese Praxis - Ausbuchungen und Wiedereinbuchungen in Rechnung gestellter Steuerguthaben - inkorrekt ist und den Buchhaltungsgrundsätzen des Gemeindefinanzrechts widerspricht. Zudem hatte diese Praxis einen verfälschenden Einfluss auf den gebundenen und auf den ungebundenen Finanzausgleich für Frenkendorf sowie für das Gesamtsystem des kantonalen Finanzausgleichs gehabt, da der Finanzausgleich im Wesentlichen auf den verbuchten Steuereinnahmen basiert. Der Vorwurf des Erschleichens von Finanzausgleichsgeldern ist jedoch subjektiv wie objektiv ungerechtfertigt, da einerseits der Gemeinderat Frenkendorf keine solche Absicht gehegt hatte und da andererseits die stornierten Steuerguthaben jeweils im Folgejahr, allerdings periodenverschoben, zum Tragen gekommen waren.


Die Finanz- und Kirchendirektion hat den Gemeinderat Frenkendorf angewiesen, die beschriebene Stornierungspraxis sofort aufzugeben und fortan in den Jahresrechnungen alle in Rechnung gestellten Steuerguthaben auszuweisen. Der Gemeinderat ist mit dem Ergebnis der Abklärung einverstanden und wird die Praxisänderung umgehend vornehmen. Die Praxisänderung wird zur Folge haben, dass Frenkendorf im nächsten und allenfalls im übernächsten Jahr markant weniger Finanzausgleich erhalten wird, da die für die Jahresrechnung 2004 stornierten und in den Jahren 2005 sowie 2006 nun vereinnahmten Steuerguthaben zusammen mit den neu vollständig auszuweisenden, in Rechnung gestellten Steuerguthaben die Steuerkraft Frenkendorfs erhöhen werden.


Weiter hat die Finanz- und Kirchendirektion das Statistische Amt beauftragt, zusammen mit der Finanzkontrolle Standards für die Jahresabgrenzung in Rechnung gestellter Steuerforderungen zu erarbeiten. Die FKD wird entsprechende Weisungen erlassen und den Gemeinden kommunizieren. Zudem hat sie das Statistische Amt beauftragt, bei der Prüfung der kommunalen Jahresrechnungen 2004 der Frage der Steuerabgrenzungen besonderes Gewicht beizumessen.


Die Finanz- und Kirchendirektion hat schliesslich auch die Frage geprüft, ob wegen des inkorrekt ausgewiesenen Steuerertrags Frenkendorfs die Finanzausgleichsberechnungen für alle Gemeinden nochmals vorzunehmen sind, da, wie erwähnt, die inkorrekten Zahlen Frenkendorfs Einfluss auf die einzelnen Werte des ungebundenen Finanzausgleichs der übrigen Gemeinden gehabt hatten. Bei der Prüfung dieser Frage hat sich jedoch gezeigt, dass eine Neuberechnung zwar höhere Gerechtigkeit schaffen würde, diese jedoch nur mit einem unverhältnismässig hohen Berechnungs- wie auch Vollzugsaufwand zu erreichen wäre. Die zu hohen Finanzausgleichsbeträge, die die Gemeinde Frenkendorf erhalten hat, werden durch die nachträgliche Ausweisung der Steuerguthaben in den Rechnungen 2005 und 2006 in den kommenden Finanzausgleichsverfügungen korrigiert. In Würdigung aller Aspekte hat die Finanz- und Kirchendirektion deshalb entschieden, den Finanzausgleich nicht neu berechnen zu lassen.


Auskunftsperson: August Lienin, Leiter Statistisches Amt, 061 925 56 31


13. September 2005


Back to Top


Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.