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Medieninfos FKD

Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion

 

Schliessung der Zweigstelle Laufen der kantonalen Steuerverwaltung


Die Zweigstelle Laufen der kantonalen Steuerverwaltung wird per Ende 2005 definitiv geschlossen. Damit lässt sich ein Einsparungspotenzial von rund 50'000 Franken realisieren. Der Baselbieter Regierungsrat hält an seinem bereits früher im Rahmen der Generellen Aufgabenprüfung (GAP) gefällten Entscheid fest und beantwortet in diesem Sinne das Postulat von Christian Steiner (CVP).


Der Regierungsrat bestätigt seinen Entscheid, die Zweigstelle Laufen der kantonalen Steuerverwaltung per Ende 2005 zu schliessen. Mit deren Schliessung können mittelfristig jährliche Kosten eingespart werden, die sich in der Grössenordnung von 50'000 Franken bewegen. Diese Kosteneinsparung ist insbesondere auf Synergieeffekte und Vereinfachungen in den Bereichen Aktenverwaltung, Veranlagungsprozess, Führung, Informatik und Infrastruktur sowie auf eine absehbare Pensionierung zurückzuführen.


Gemäss Steuergesetz haben die Gemeinden die unselbständig erwerbstätigen und die nicht erwerbstätigen Personen zu veranlagen. Sie können diese Aufgabe jedoch auch der kantonalen Verwaltung übertragen. Wenn die Gemeinden die Veranlagung selbst vornehmen - was 40 von 86 Baselbieter Gemeinden zurzeit tun -, haben sie sich nach dem Willen des Gesetzgebers selbst zu organisieren. Die kantonale Steuerverwaltung hingegen unterhält grundsätzlich keine externen Zweigstellen.


Eine Ausnahme bildete bis jetzt aufgrund des ausgelaufenen Laufental-Vertrages einzig das Laufental resp. Laufen. Es ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Gemeinden aber nicht mehr gerechtfertigt, diese Ausnahmeregelung weiterzuführen. Es liegt vielmehr in der Kompetenz der Laufentaler Gemeinden zu entscheiden, ob sie die Steuerveranlagung selbst vornehmen und ein eigenes Steuerbüro unterhalten oder ob sie diese Arbeiten der kantonalen Steuerverwaltung übertragen wollen. Bei einer Delegation der Veranlagungsarbeiten an die kantonale Steuerverwaltung werden diese künftig in Liestal durchgeführt.


Der Schliessungsentscheid liegt in der Kompetenz des Regierungsrates; er wurde bereits früher als Massnahme der Generellen Aufgabenprüfung (GAP) gefällt. Mit der Beantwortung des Postulates von Christian Steiner (CVP) hat der Regierungsrat nun die Gründe für die Schliessung dargelegt und seinen Entscheid bekräftigt.


Weitere Auskünfte:
Peter B. Nefzger, Vorsteher, Kantonale Steuerverwaltung, Telefon 061 925 52 71.


7. Juli 2005



 

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