Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion | |
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Lohnbeschwerden: Regierung will zwei von drei Vergleichsvorschlägen annehmen
Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat, zwei von der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben ausgearbeitete Vergleichsvorschläge zu den Lohnbeschwerden in den Bereichen Physiotherapie und Ergotherapie anzunehmen. Nicht annehmen will der Regierungsrat hingegen den Vergleichsvorschlag zu den Lohnbeschwerden im Bereich Krankenpflege DN II.
Zur Beilegung der Lohnbeschwerden aus dem Jahr 2001 in den Bereichen Physiotherapie und Ergotherapie unterbreitet der Baselbieter Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Annahme der von der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben ausgearbeiteten Vergleichsvorschläge. Die Vorschläge sehen vor, dass die Beschwerdeführenden ab dem 1. Juni 2005 um je eine Lohnklasse besser gestellt werden (Lohnklasse 15 statt 16). Mit diesem Antrag trägt der Regierungsrat der Entwicklung Rechnung, dass die Eintrittsschwelle in die Ausbildungen in den beiden genannten Berufen mittlerweile - seit der Umsetzung der Lohnrevision im Jahr 2001 - faktisch angehoben worden ist. Der Antrag erfolgt im Sinne einer vergleichsweisen Einigung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Die Lohneinreihungen sind im Personaldekret geregelt. Änderungen fallen in die Zuständigkeit des Landrates. Somit wird nun der Landrat nach der Sommerpause über eine Annahme des Vergleichsvorschlages abschliessend entscheiden müssen.
Im Bereich der Pflegefunktionen hat der Regierungsrat hingegen beschlossen, den Vergleichsvorschlag der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten bezüglich der Krankenpflege DN II abzulehnen. Dies unter anderem darum, weil mit der geltenden Lohneinreihung die heutigen, tatsächlichen Ausbildungsanforderungen an die Tätigkeit bereits berücksichtigt werden.
Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (nBBG) sind eine Reihe von Ausbildungen neu geregelt worden. Im Bereich der Berufe im Gesundheitswesen werden in diesem Jahr die ersten neuen Ausbildungen beginnen. Der Regierungsrat wird deshalb rechtzeitig ein Projekt in Auftrag geben, die heutigen Lohneinreihungen daraufhin zu prüfen, ob auf Grund dieser neuen Ausbildungen Anpassungen im Einreihungsplan und in den Modellumschreibungen vorzunehmen sind.
Weitere Auskünfte:
Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 52 02.
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