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Medieninfos FKD

Medieninformation der Finanz- und Kirchendirektion

 

1'000-Franken-Jobs im Baselbiet?


Zurzeit werden die Eingliederungsmassnahmen des Sozialhilferechtes evaluiert. Sozial- und Finanzdirektor Adrian Ballmer hat den Auftrag gegeben, in diesem Rahmen auch die Frage von Lohnkostenbeiträgen zu prüfen.


Die Konsultativkommission Sozialhilferecht evaluiert derzeit die Wirkung der Eingliederungsmassnahmen, welche von 2002 bis Mitte 2005 durchgeführt worden sind. Ihr hat nun Finanzdirektor Adrian Ballmer - in seiner Funktion als Sozialdirektor - den Auftrag erteilt, zusätzlich zu untersuchen, welche Auswirkungen es hätte, wenn das Gesetz Lohnkostenbeiträge bei steuerpflichtigen Arbeitgebenden zulassen würde.


Das im Jahr 2002 in Kraft getretene neue Sozialhilfegesetz hat die Möglichkeit eröffnet, mit "allen zweckgerichteten Arten von Tätigkeiten" unterstützungsberechtigten Personen Möglichkeiten zur beruflichen und sozialen Eingliederung zu schaffen. Damit konnten individuelle Jobs und Massnahmen angeboten werden, welche den spezifischen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Einzelnen gerecht werden. In diesem Rahmen sind auch heute schon Lohnkostenbeiträge möglich, allerdings nur bei steuerbefreiten oder gemeinnützigen Arbeitgebenden.


Die Konsultativkommission Sozialhilferecht ist nun beauftragt worden, entsprechende Möglichkeiten auch bei steuerpflichtigen und nicht-gemeinnützigen Arbeitgebenden und damit eine Alternative zu den in jüngster Zeit geforderten 1'000-Franken-Jobs zu prüfen. Sie wird der Regierung ihren Bericht Anfang 2006 zukommen lassen, der Entscheid über die zu treffenden Massnahmen liegt beim Landrat.


Der Kommission gehören neben Vertretungen der kantonalen Verwaltung auch solche von Sozialhilfebehörden, Gemeinderäten und Sozialarbeitenden an.


Beim heute praktizierten Modell entschädigen zunächst die - steuerbefreiten und gemeinnützigen - Arbeitgebenden die geleistete Arbeit, und die Gemeinden richten darüber hinaus, sofern zur Erreichung des sozialhilferechtlichen Bedarfes noch nötig, einen Sozialhilfebetrag aus. Damit haben die Behörden in den Gemeinden individuelle Möglichkeiten, die betreuten Personen trotz reduziertem Arbeitsmarkt platzieren zu können.


Weitere Auskünfte: Rudolf Schaffner, Vorsteher Kantonales Sozialamt, Tel. 061 925 56 41


21. Juni 2005



 

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