Medieninformation der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion


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Stellungnahme zur Verfassungsinitiative "Ja, Bildungsvielfalt für alle" - Ablehnung mit Gegenvorschlag

 

Am 12. Oktober 2006 wurde die formulierte Verfassungsinitiative „Ja, Bildungsvielfalt für alle" im Amtsblatt publiziert und am 6. Dezember 2006 eingereicht. Die Initiative fordert folgende Ergänzung von § 95 der Kantonsverfassung:


1bis  

Eltern können zwischen den einzelnen öffentlichen und den nichtstaatlichen Schulen wählen.

2bis

Der Unterricht an nichtstaatlichen Schulen in der Schweiz wird für Kantonseinwohner durch die staatlichen Schulträger entsprechend den Durchschnittskosten der öffentlichen Schulen finanziert, sofern der Zugang ohne ethnische, religiöse und finanzielle Einschränkung gewährleistet ist."

Der Regierungsrat hat wegen der positiven Aspekte der freien Schulwahl und des Wettbewerbs Möglichkeiten für einen Gegenvorschlag geprüft: Erstens könnte die Wahlfreiheit auf das öffentliche Bildungswesen beschränkt und somit auf die Finanzierung der Privatschulen zu Durchschnittskosten verzichtet werden. Zweitens könnte die Wahlfreiheit auf bestimmte Schulstufen begrenzt werden. Drittens könnte die Wahlfreiheit mit einer kantonalen Schulliste gesteuert werden. Und viertens könnten die Beiträge des Kantons und der Einwohnergemeinden an die Kosten des Privatschulbesuchs erhöht werden.


Der Regierungsrat kommt nach Prüfung dieser Möglichkeiten eines Gegenvorschlages zum Schluss, dass die Verfassungsinitiative abzulehnen  und ihr ein Gegenvorschlag gegenüber zu stellen sei. Als Gegenvorschlag soll § 100 Absatz 2 des Bildungsgesetzes revidiert werden: Der Beitrag soll von gegenwärtig 2'000 Franken auf 4'000 Franken zu Lasten des Schulträgers verdoppelt werden. Der Gegenvorschlag hat zur Konsequenz, dass neu die Einwohnergemeinden als Schulträger für das zweite Jahr Kindergarten und die Primarschule einen Beitrag in der Höhe von 4'000 Franken an den Privatschulbesuch zu entrichten haben. Der Kanton finanziert diesen Beitrag als Schulträger an den Privatschulbesuch auf der Sekundarstufe I.


Mit dem Gegenvorschlag wird ankerkannt, dass Kanton und Gemeinden aufgrund der Leistungen der Privatschulen finanziell entlastet werden. Gesamthaft erhöhen sich die Beiträge von 2,5 auf 5 Millionen Franken. Für die Einwohnergemeinden bewirkt der Gegenvorschlag Mehrausgaben von 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Für den Kanton ist die Veränderung kostenneutral, weil seine bisherigen Beiträge an den Privatschulbesuch auf Kindergarten- und Primarschulstufe entfallen. Die Erziehungsberechtigten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft werden aufgrund dieser Erhöhung der Beiträge entlastet, Privatschulen bleiben indes eine hochschwellige Alternative zu den staatlichen Schulen.


 Der Regierungsrat setzt sich ein für eine öffentliche Schule mit Qualität für alle, wie sie mit dem Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 neu gefasst worden ist. Ein Systemwechsel zur freien Schulwahl soll nicht vorgenommen werden. Dazu gehört auch, dass die bestehende Flexibilität für eine Zuteilung an eine andere Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs oder freier Plätze erhalten bleibt. Ausdrücklich spricht sich der Regierungsrat dafür aus, bei der Schaffung des Bildungsraumes Nordwestschweiz den Ausbau der Wahlmöglichkeiten und der Freizügigkeit für Schulen auf der Sekundarstufe II zu prüfen.


In den nächsten Jahren steht das Bildungswesen des Kantons Basel-Landschaft vor grossen Herausforderungen und bildungspolitischen Weichenstellungen mit erheblichen Auswirkungen. Dazu gehören der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat), der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat), die Einführung von Tagesstrukturen sowie die Schaffung eines Bildungsraumes Nordwestschweiz. Allein die Einführung der neu gemäss HarmoS-Konkordat 8 Jahre dauernden Primarstufe und die Kürzung der Sekundarschule auf 3 Jahre bedürfen der vollen Aufmerksamkeit der kantonalen und kommunalen Behörden, der Schulräte und Schulleitungen sowie der Lehrerinnen und Lehrer. Eine Konzentration der Kräfte auf diese Aufgabe zur Sicherung und Weiterentwicklung der „Guten Schule Baselland" im Sinne der „Bildungsqualität für alle" ist angezeigt. Der Kanton Basel-Landschaft soll schliesslich in der nun anlaufenden schweizerischen und nordwestschweizerischen Schulharmonisierung keinen Sonderweg beschreiten.


Auskünfte erteilt Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 925 50 60 (Sekretariat).


25. April 2008



 

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