Medieninformation der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion | |
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Strategie Sekundarschulstandorte - Dialog zwischen Kanton und Gemeinden
An seiner letzten Sitzung hat der Regierungsrat die Entscheidungsgrundlagen für die zukünftigen Sekundarschulstandorte als Grundlage für die konferenzielle Beratung mit den Gemeinden verabschiedet. Orientierungsrahmen für die vom Regierungsrat festgelegte Verhandlungsposition des Kantons bilden einerseits die Prognosen über die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen, die zukünftige Struktur der Sekundarstufe I mit 3 Jahren und 3 Leistungszügen. Anderseits bilden neben den Konzeptstudien der Firma Planconsult Bildungsqualität, Wirtschaftlichkeit und regionalpolitische Überlegungen Grundlage für die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Eckwerte. Der Bericht wurde gestern dem Vorstand des VBLG unterbreitet. Gleichzeitig einigten sich Kanton und VBLG auf das weitere Vorgehen. Der Bericht wird sämtlichen Gemeinden unterbreitet. Für den 29. April 2008 haben die besonders betroffenen Gemeinden Gelegenheit, dem VBLG ihre Haltung im Rahmen einer konferenziellen Beratung zu unterbreiten. Für den 13. Mai 2008 wird die konferenzielle Beratung der Entscheidungsgrundlagen zwischen VBLG und Kanton in Aussicht genommen. Gestützt auf diesen Dialog wird der Regierungsrat anschliessend die Landratsvorlage verabschieden und das Vernehmlassungsverfahren eröffnen. Materielle Eckwerte der regierungsrätlichen Verhandlungsposition sind folgende Positionsbezüge:
1. | Der Regierungsrat strebt langfristig Sekundarschulen an 16 Standorten an. |
2. | An den bestehenden 19 Sekundarschulorten wird vorläufig unterrichtet. Angestrebt werden Standorte mit 24 bis ca. 32 Klassen. Im Minimum werden pro Jahrgang und Niveau je 2 Klassen geführt, was einer Schulminimalgrösse von 18 Klassen entspricht. |
3. | Sobald am Hauptschulort die Räumlichkeiten zur Aufnahme der Niveau A-Klassen zur Verfügung stehen, werden die heutigen Nebenschulorte in Absprache mit den Gemeinden geschlossen. |
4. | Die neuen Sekundarschulkreise werden festgelegt. |
5. | Die Sekundarschulorte Arlesheim und Münchenstein werden bezüglich Klassen und Räumen als Einheit mit vorläufig zwei Standorten in beiden Gemeinden geführt. Die Zusammenführung zur Sekundarschule „Arlesheim-Münchenstein" erfolgt nach der Erstellung einer neuen, gemeinsamen Schulanlage. Allfällige Investitionen in die Anlage Arlesheim sind nicht vorgesehen. |
6. | Die Gemeinde Bubendorf, bisher dem Schulkreis Liestal zugehörig, wird in den Schulkreis Reigoldswil umgeteilt. Dieser Schulkreis erreicht damit eine schulerhaltende Grösse und der Schulort Reigoldswil wird somit gestärkt. |
7. | Die Schulkreise Laufen und Zwingen werden zum Schulkreis Laufental zusammengeführt. An beiden Standorten in Laufen und in Zwingen wird weiterhin unterrichtet. Am Standort Laufen werden die gemäss Raumprogramm notwendigen Räumlichkeiten für die ganze Sekundarschule Laufental erstellt. Allfällige Investitionen in die Anlage in Zwingen bedürfen jeweils einer Überprüfung. Auf Grund der Entwicklung der Schülerinnen-/ Schülerzahlen und der gemachten Erfahrungen im „Kooperativen Verbund" wird von Fall zu Fall neu entschieden. |
8. | Zur langfristigen Erhaltung von genügend grossen Standorten werden Sekundarschulkreise zu „Kooperativen Verbünden" zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit innerhalb der Verbünde betrifft schwergewichtig die gemeinsamen Klassenbildungen unter Einhaltung der Richtzahlen, das Verschieben von Schülerinnen/Schülern, das Anbieten von standortübergreifenden Kursen, der flexible Einsatz von Lehrpersonen und die optimale Nutzung von Schulräumen, insbesondere die gemeinsame Nutzung kostspieliger Infrastrukturelementen. |
9. | Eine Verordnung betreffend „Kooperative Verbünde" ist auszuarbeiten. |
Diese hat insbesondere den Folgen der vorgesehenen Veränderungen der Schulkreise auf Schulräte und Schulleitungen Rechnung zu tragen. | |
10. | Die aus pädagogischen und betrieblichen Gründen notwendigen Ausbau- und Anpassungsarbeiten werden auf Grund der vorhandenen Schulanlagen innerhalb eines kooperativen Verbundes geplant und realisiert. |
Auskunftspersonen:
Herr Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Tel. 061 925 50 60
Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Nat. 079 219 11 07
Herr Ueli O. Kräuchi, Verband Basellandschaftlicher Gemeinden, Tel. 061 985 92 90
14. März 2008
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