Medieninformation der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion | |
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Französisch vor Englisch an der Baselbieter Primarschule
Die landrätliche Bildungs-, Kultur- und Sportkommission lehnt den Vorentscheid von Bildungsrat und Regierungsrat ab, Englisch ab 3. Schuljahr und Französisch ab 5. Schuljahr an der Primarschule zu unterrichten. Sie möchte Französisch als Landessprache und Sprache des Nachbarn stärker gewichten und als erste Fremdsprache einführen. Der Regierungsrat soll beauftragt werden, dem Landrat eine Vorlage für einen Verpflichtungskredit zur Umsetzung von Französisch ab 3. und von Englisch ab 5. Schuljahr vorzubereiten.
Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) beschloss im März 2004, den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule koordiniert weiter zu entwickeln und früher mit der Sprachförderung zu beginnen. Gemeinsames Ziel ist eine verstärkte Förderung der Erstsprache und das Unterrichten von zwei Fremdsprachen für alle Schülerinnen und Schüler spätestens ab dem 3. bzw. dem 5. Schuljahr. Zum Sprachenrepertoire gehören obligatorisch eine zweite Landessprache und Englisch.
Nachdem sich der Bildungsrat für Englisch als erste Fremdsprache ab 3. Klasse und von Französisch als zweite Fremdsprache ab 5. Schuljahr ausgesprochen hat, hat der Regierungsrat diesen Vorentscheid dem Landrat zur Genehmigung unterbreitet. Die landrätliche Bildungs-, Kultur- und Sportkommission hat sich mit den Fragen zum Gesamtsprachenkonzept und der Koordination des Sprachenunterrichts auseinandergesetzt. Bedauert wurde, dass es der EDK nicht gelungen ist, die Kantone für eine koordinierte Staffelung des Fremdsprachenunterrichtes zu gewinnen. Befürchtet wird, dass die unterschiedliche Reihenfolge beim Fremdsprachenunterricht neue Mobilitätsbarrieren schafft.
Die Kommission beantragt nun dem Landratsplenum, den Vorentscheid von Bildungsrat und Regierungsrat, Englisch als erste und Französisch als zweite Fremdsprache einzuführen, nicht zu genehmigen. Der Regierungsrat soll beauftragt werden, eine Vorlage mit Französisch ab 3. und mit Englisch ab 5. Schuljahr vorzubereiten.
Auskünfte:
Karl Willimann, Präsident der landrätlichen Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, 076 378 70 63
24. November 2006