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Medieninfos EKD

Medieninformation der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion

 

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule


Breite Diskussion in Baselland


Die Schweizerische Erziehungsdirekorenkonferenz (EDK) unterbreitet heute den Kantonen den Entwurf für die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule zur Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November 2006. Ein Jahr später, im Herbst 2007, wird die EDK das Konkordat verabschieden. Danach werden die Kantone über den Beitritt zum neuen Konkordat zu befinden haben. Am 21. Mai 2006 wird das Schweizer Stimmvolk zudem über den neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung abstimmen. Der Staatsvertragsentwurf der EDK über die Harmonisierung der Volksschule und die neue Bildungsverfassung stimmen inhaltlich miteinander überein. Der Vollzug des neuen EDK-Konkordats hängt zwar nicht unmittelbar vom neuen Bildungsartikel ab, dessen Annahme wird das Harmonisierungsvorhaben jedoch untermauern. Falls die Kantone die Harmonisierung der Volksschule nicht zustande bringen, kann der Bund die wichtigsten Belange der Schulkoordination regeln.


Der Kanton Basel-Landschaft hat mit seiner Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme, die der Landrat am 28. Februar 2002 beschlossen hat, die weitere Harmonisierung der obligatorischen Schule in der Schweiz zu einer zentralen Aufgabe der kantonalen Bildungspolitik erhoben. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) unterstützt daher die Absicht, welche die EDK mit dem Konkordatsentwurf verfolgt. Der Entwurf legt erstmals die Bildungsbereiche der obligatorischen Schule fest und gibt die Entwicklung sprachregionaler Lehrpläne vor. Zudem werden mit Hilfe von nationalen Bildungsstandards die Fähigkeiten definiert, welche die Schülerinnen und Schüler am Ende der 2., 6. und 9. Klasse erworben haben sollen. Die Erreichung der Bildungsstandards soll gesamtschweizerisch regelmässig überprüft werden. Neben der Vereinheitlichung der Inhalte und Ziele der obligatorischen Schule sieht der Konkordatsentwurf auch gemeinsame strukturelle Eckwerte vor. Von diesen Eckwerten erfüllt der Kanton Basel-Landschaft die Auflage, dass die Volksschule einschliesslich Kindergarten neu 11 Jahre dauern soll. Ein Eckwert steht allerdings im Widerspruch mit den Bestimmungen, die im neuen Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 festgeschrieben worden sind. Der Konkordatsentwurf sieht vor, dass die Primarschule (mit Kindergarten) acht Jahre und die Sekundarschule drei Jahre dauern soll. Im Konkordatsentwurf nicht geregelt sind die Abschlüsse am Ende der Volksschule. Um die Durchlässigkeit der Schultypen auf der Sekundarstufe I sowie den Anschluss an die berufs- und allgemeinbildenden Ausbildungsgänge der Sekundarstufe II über die Kantonsgrenzen hinweg zu gewährleisten, sollte nach Auffassung der BKSD das Konkordat auch die Volksschulabschlüsse koordinieren.


Der Konkordatsentwurf der EDK wird möglichst rasch innerhalb des Kantons Basel-Landschaft in eine breite Vernehmlassung gegeben. Die Baselbieter Stellungnahme an die EDK soll, gestützt auf die Vernehmlassungsantworten sowie die Beratungen zum Konkordatsentwurf im Bildungsrat und in der landrätlichen Bildungs-, Kultur- und Sportkommission, vorbereitet werden. Im Rahmen der Vernehmlassung wird die BKSD zusammen mit den Einwohnergemeinden, den Parteien, den Sozialpartnern, den Schulbehörden und den Lehrerinnen- und Lehrerorganisationen insbesondere prüfen, ob und mit welchen Massnahmen und Reformen die wesentlichen Eckwerte der vierjährigen Sekundarschule mit den drei Niveaus A, E und P im Kanton Basel-Landschaft beibehalten werden können. Ferner wird sich die BKSD darum bemühen, die Stellungnahme des Kantons Basel-Landschaft möglichst eng mit Basel-Stadt und den zwei weiteren Partnerkantonen der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aragau und Solothurn, abzustimmen.


Auskunft:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli steht Ihnen am Donnerstag, 16. Februar 2006 gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Sie erreichen ihn telefonisch unter 079 252 94 00.


16. Februar 2006


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