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Medieninfos EKD

Medieninformation der Erziehungs- und Kulturdirektion

 

Kantonales Sportanlagen-Konzept (KASAK)


Die Baselbieter Regierung genehmigte das vorgelegte Kantonale Sportanlagenkonzept und den dazu erforderlichen Verpflichtungskredit. Ähnlich wie das nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) für den Bund bildet das KASAK für den Kanton Basel-Landschaft die Grundlage für eine kohärente und zukunftstaugliche Sportanlagenpolitik. Ziel ist es, ein qualitativ und quantitativ gutes Sportanlagenangebot auf Kantonsgebiet, insbesondere ein möglichst flächendeckend gutes Angebot an Sportanlagen von überkommunaler und kantonaler Bedeutung zu erhalten oder zu erreichen.


Die Regierung sieht einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 12 Millionen Franken für die Jahre 2000 bis 2004 vor. Der Regierungsrat möchte vorerst für die Dauer von fünf Jahren durchschnittlich 2.4 Millionen Franken als Investitionsbeiträge ausrichten. In der Landratsvorlage ist der zweite mögliche Schritt für die Dauer von weiteren fünf Jahren offen ausgewiesen. Damit sollen unter klaren Bedingungen auf Grund einer festgelegten Prioritätenliste Finanzhilfen geleistet werden.


Aufgrund der langjährigen Beobachtung der Entwicklungen im Sport und seinem Umfeld durch das kantonale Sportamt, einer eigens durchgeführten Umfrage bei den kantonalen und nordwestschweizerischen Sportverbänden und den Sportvereinen im Kanton Basel-Landschaft sowie einer ergänzenden Umfrage bei den weiterführenden Schulen im Kanton werden im KASAK Verantwortlichkeiten, Grundsätze, Bedürfnisse und Massnahmen formuliert. Der Kanton engagiert sich nach dem Grundsatz der Subsidiarität: in Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen wie Gemeinden und Gemeindeverbänden, Nachbarkantonen und -regionen, privaten Trägerschaften und dem Bund. Priorität haben gesundheitlich wertvolle Breitensportangebote mit Zentrumsfunktion, welche auf kostenintensive Infrastrukturen angewiesen sind.


Der Kanton leistet Unterstützung durch Information, Koordination, Planung und Beratung im Rahmen des KASAK sowie durch Finanzhilfen. Diese werden als Investitionsbeiträge ausgerichtet. Für die Beurteilung der Projekte ist eine Kommission unter der Federführung des Sportamtes Baselland zuständig. Die Kommission stellt Anträge an den Regierungsrat betreffend Art und Höhe der zu bewilligenden Finanzhilfen.


Auskunftsperson: Ernst Lehmann, Leiter des Sportamtes Baselland, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln, Tel. 827 91 01 Fax 827 91 19 ernst.lehmannekd.bl.ch (bis 15:30 Uhr erreichbar).


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