Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion | |
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Fasnachtsfeuer nur mit unbehandeltem Naturholz
Kommenden Sonntag werden vielerorts wieder Fasnachtsfeuer lodern. Damit die Brauchtumsfeuer nicht zu Dreckschleudern werden, ruft die Bau- und Umweltschutzdirektion in Erinnerung: nur naturbelassenes Holz ist erlaubt.
In vielen Gemeinden des Baselbiets haben Fasnachtsfeuer und Feuerumzüge eine lange Tradition und erfreuen sich grosser Beliebtheit. Das soll auch so bleiben, denn mit der Beachtung einfacher Regeln lassen sich bei diesen traditionellen Anlässen unnötige Umweltbelastungen vermeiden.
Für Fasnachtsfeuer darf nur naturbelassenes, trockenes Holz verwendet werden. Das Verbrennen von Paletten, Brettern, Balken, Kisten oder auch von Holzabfällen aus Schreinereien und Sägereien ist verboten.
Das Lufthygieneamt beider Basel und das Amt für Umweltschutz und Energie bitten die Gemeinden in einem entsprechenden Brief, diese klaren Bestimmungen unbedingt zu beachten.
Das Verbrennen von Altholz oder anderen Abfällen setzt verschiedene Giftstoffe (insbesondere Schwermetalle und Dioxine) frei, welche sich in der näheren Umgebung wieder absetzen und so unseren Lebensraum und die Nahrungskette direkt belasten. Deshalb verbietet das Umweltrecht derartige Feuer.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION
Informationsdienst
Für Rückfragen:
Andrea von Känel, Lufthygieneamt beider Basel, Tel. 061 925 62 29
Heinz Aebi, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 925 55 19
Liestal, 6. Februar 2008
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