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Medieninfos BUD

Medieninformation der Bau- und Umweltschutzdirektion

 

Tunnelsicherheit im Kanton Basel-Landschaft


Die Sicherheit von Tunnelanlagen beruht auf dem Zusammenspiel der Einflussfaktoren Infrastruktur, Betrieb (Normal- und Störfall), Verkehrsteilnehmer und Fahrzeuge. Der Kanton als Tunneleigentümer ist verpflichtet, die baulichen, technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen nach dem neusten Stand der Technik umzusetzen. Die Sicherheitsmassnahmen sollen hauptsächlich kritische Ereignisse oder Störfälle verhindern, welche die Verkehrsteilnehmer und die Umwelt gefährden. Weiter sollen die Sicherheitsmassnahmen das Schadenausmass eines Störfalls minimieren. Im Vordergrund stehen dabei die Selbstrettung der involvierten Personen, die Fremdrettung durch die Ereigniskräfte sowie die Prävention (Unfallvermeidung).


Nach den tragischen Tunnelbränden der Jahre 2000 und 2001 (Mont Blanc, Tauern, Gotthard) überprüfte das Tiefbauamt in den Jahren 2002 und 2003, noch vor dem Inkrafttreten der neuen verschärften Richtlinien Bundesamts für Strassen (ASTRA), die Tunnelsicherheit im Kanton Basel-Landschaft systematisch. Diese Gesamtbeurteilung erfolgte unter Beizug der Fachleute der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD, Tiefbauamt, Sicherheitsinspektorat) und der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz). Sie berücksichtigt den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik und beinhaltet sowohl eine Risikoanalyse nach der Methodik der Störfallverordnung als auch eine spezifische Sicherheitsanalyse. Die regierungsrätliche Arbeitsgruppe Tunnel unter der Leitung des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz hat ihre Anregungen einfliessen lassen und die Gesamtbeurteilung erstmals im September 2003, die jüngste Aktualisierung im November 2006, zustimmend zur Kenntnis genommen.


Die konkrete Umsetzung der technischen Massnahmen durch das Tiefbauamt erfolgt nach den Kriterien Verhältnismässigkeit/Nachhaltigkeit der Investitionen und maximale Verfügbarkeit der Strassenanlage. Sie hat sich im Rahmen der beschränkten finanziellen und personellen Mittel zu bewegen. Das Sicherheitsniveau auf den Hochleistungsstrassen soll für alle Tunnel grundsätzlich gleich sein, ohne Unterschied zwischen Nationalstrasse A2 und Schweizerischen Hauptstrassen H2/H18.


Nach Tunnels geordnet sind die Massnahmen in dieser Prioritätenfolge umzusetzen:


1. Eggflue (H18)
2. Schweizerhalle (A2)
3. Belchen (A2)
4. Schänzli (A2)
5. Ebenrain (A2)
6. Reinach (H18)
7. Oberburg (A2)
8. Lange Heid (Kantonsstrasse Muttenz-Münchenstein)


Die Massnahmen am Tunnel Arisdorf (A2), die bis 2005 noch 1. Priorität hatten, sind inzwischen bereits umgesetzt.


Der neue Tunnel Chienberg (H2 Umfahrung Sissach) wurde nach den aktuellen Vorschriften realisiert; desgleichen wird der Tunnel Schönthal (H2 Pratteln - Liestal) nach den neusten Vorgaben projektiert.


In den kommenden 10 Jahren sind Investitionen von über 100 Millionen Franken für die Gewährleistung der Tunnelsicherheit im Baselbiet vorgesehen, schwergewichtig finanziert durch den Bund (Nationalstrasse A2 mit NFA ab 2008: 100% durch den Bund).


Die Arbeiten im Tunnel Arisdorf mit einem Gesamtvolumen von rund CHF 35 Mio. wurden im Jahr 2005 ausgeführt und im Frühjahr 2006 erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt zur Gewährleistung der Tunnelsicherheit Schweizerhalle (rund CHF 25 Mio.) wird, koordiniert mit den Arbeiten im A2-Erhaltungsabschnitt Basel-Augst (EABA), von Herbst 2006 bis Frühjahr 2008 umgesetzt. Die 1. Intervention im Tunnel Eggflue (Fluchtwege) ist für 2007/08 vorgesehen, die 2. Intervention (Lüftung, weitere Fluchtwegausgänge) ab 2011/12, mit Kosten von insgesamt rund CHF 20 Mio. Im Belchentunnel wurden erste Massnahmen, soweit diese damals schon bekannt waren, im Rahmen der baulichen Instandsetzung 2001 - 2003 ausgeführt; der aufgrund der neuen Richtlinien erforderliche umfassende Umbau des Lüftungssystems (rund CHF 80 Mio. inkl. Ersatz der Zwischendecke) soll ab 2008 erfolgen.


Beilagen:
- Einsatzplanung für Tunnel im Kanton Basel-Landschaft [PDF]
- Präsentation [PDF]


BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Informationsdienst


Für Rückfragen:
Thomas Weber, Tiefbauamt, Leiter Hochleistungsstrassen, Tel. 061 976 87 70


Liestal, 16. Dezember 2006



 

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